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Auszug - Antrag der Fraktion Ahrensfelder Wählergemeinschaft vom 16.08.2021 - Positionierung der Gemeindevertretung Ahrensfelde zur Ortsumfahrung B 158n  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 8 Beschluss:FV-2021/1110
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 16.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:59
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
FV-2021/1110 Antrag der Fraktion Ahrensfelder Wählergemeinschaft vom 16.08.2021 - Positionierung der Gemeindevertretung Ahrensfelde zur Ortsumfahrung B 158n
   
 
Status:öffentlich  
Einreicher:Ahrensfelder Wählergemeinschaft
16.08.2021
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Judek, Kerstin

Der Tagesordnungspunkt wurde auf Antrag von Herrn Stock auf die Tagesordnung gesetzt.

 

Frau Formazin erläutert den Antrag der AWG und beantragt dessen Verweisung in den Bauausschuss. Sie sagt, eine Beschäftigung mit dem Thema ist unabdingbar, da es sich um einen der größten Eingriffe für die Gemeinde Ahrensfelde handelt. Hier und heute soll keine Beratung stattfinden. Im Bauausschuss sollen die verschiedenen Positionen ausgetauscht werden.

 

Herr Dreger spricht sich als Ausschussvorsitzender gegen eine Verweisung des Antrages aus. Er meint, dass über das Thema wurde bereits ausführlich im Bauausschuss beraten. Innerhalb dessen kann das Thema abschließend beraten werden, gern auch in einer zusätzlichen Sitzung. Er weist er darauf hin, dass die Schuld am Erliegen des Planfeststellungsverfahren nicht die Gemeinde Ahrensfelde trägt.

 

Frau Freitag sagt, dass der Kreistag sich verständigt und die Gemeindevertreter zur Positionierung aufgefordert hat. Sie fragt, ob es der Kreis die Gemeinde zur Positionierung aufforderte.

Herr Knop verneint dies und betont noch einmal, dass die Gemeinde innerhalb des Verfahrens keine Sonderstellung hat und daher der Kreis keine Befugnis hat, die Gemeinde zur Positionierung aufzufordern.

 

Frau Laqua macht aufmerksam, dass nicht alle Fraktionen im Bauausschuss vertreten sind und daher eine Verweisung nicht sinnvoll ist. Vielmehr sollte eine Beratung in der Gemeindevertretung erfolgen.

 

Frau Tietz stimmt dieser Verfahrensweise zu, u.a. da Eiche davon unmittelbar betroffen ist.

 

Frau Formazin weist darauf hin, dass im Bauausschuss lediglich ein fachlicher Austausch zum Für und Wider stattfinden soll, eine Entscheidung nicht getroffen werden soll. Diese soll in der Gemeindevertretung nach einer intensiven Auseinandersetzung/Diskussion fallen.

 

Herr Gehrke meint, dass es sich um ein schwerwiegendes Thema handelt, das die Bevölkerung gespaltet hat. Eine Positionierung der Gemeinde würde nichts bringen. Der Austausch und das Einholen von Informationen sei erfolgt. Die Argumente sind bekannt. Ein Bürger-begehren ist in diesem Fall nicht möglich, da es sich nicht um ein von der Gemeinde betriebenes Verfahren handelt.

 

Frau Hübner liegen zwei Geschäftsordnungsanträge vor.

 

1. Geschäftsordnungsantrag der AWG – Verweisung des Antrages in den Bauausschuss.

2. Geschäftsordnungsantrag von Herrn Dreger – keine Verweisung, sondern Vertagung
    des Antrages.

 

Herr Seiler stellt den Antrag auf Durchführung einer Sondersitzung der Gemeindevertretung zum aktuellen Stand des Planungsfeststellungsverfahrens mit dem Zusatz, einen Verantwortlichen des Planungs- bzw. Infrastrukturbüros einzuladen.

 

Frau Hübner bittet um Abstimmung über den 1. Antrag – Verweisung des Antrages in den Bauausschuss.

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

20

4

13

3

0

 

Frau Hübner bittet um Abstimmung über den 2. Antrag – Vertagung des Antrages innerhalb der Gemeindevertretung.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

20

18

1

1

0

 

Somit wird der Antrag der AWG auf Positionierung der Gemeindevertretung Ahrensfelde zur Ortsumfahrung Ahrensfelde B158n vertagt.

 

Frau Hübner bittet Herrn Seiler, seinen Antrag auf Beratung/Diskussion des Themas in einer Sondersitzung der Gemeindevertretung schriftlich einzureichen.

 

Herr Seiler möchte, dass über seinen Antrag ebenfalls abgestimmt wird.

Herr Knop erläutert, dass es sich hierbei nicht um einen Geschäftsordnungsantrag handelt. Der Antrag zur Einberufung der Gemeindevertretung ergibt sich direkt aus dem Gesetz. Sobald ein Tagesordnungspunkt aufgerufen wurde, muss dieser regulär durch eine Verweisung oder Abstimmung auf Beendigung durch Vertagung beendet werden.