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Auszug - Städtebaulicher Vorvertrag zum Bebauungsplan "Wohnen und Leben am Kaufpark", OT Eiche (1. Teil-Änderung Bebauungsplan Nr. 1 "Landsberger Chaussee - Eiche Süd")  

öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Eiche
TOP: Ö 8 Beschluss:BV-2021/1263
Gremium: Ortsbeirat Eiche Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 13.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Gemeindezentrum Eiche, Ahrensfelder Chaussee 35, OT Eiche
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2021/1263 Städtebaulicher Vorvertrag zum Bebauungsplan "Wohnen und Leben am Kaufpark", OT Eiche
(1. Teil-Änderung Bebauungsplan Nr. 1 "Landsberger Chaussee - Eiche Süd")
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus

Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgte parallel zum B-Plan.

Frau Emmrich erscheint der Anteil an großen Wohnungen gegenüber dem Anteil kleinerer Wohnungen im Allgemeinen als zu gering.

Die Mitglieder des Ortsbeirates diskutieren über die Geschosshöhe, welche im städtebaulichen Vorvertrag mit fünf Geschossen angegeben wird. Sie einigen sich darauf, dass im B-Plan eine Konkretisierung der Anzahl der Geschosse für die einzelnen Baufelder erfolgen soll. Das heißt, dass jeder Block separat aufgeführt werden soll, um dann über die Geschosshöhe abzustimmen.

Des Weiteren soll im städtebaulichen Vorvertrag eine 3- bis 5-geschossige Bebauung verankert werden.

Daher soll der städtebauliche Vorvertrag dahingehend im § 1 Abs. 4 im letzten Satz geändert werden. Frau Tietz bittet um Abstimmung.

 


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den städtebaulichen Vorvertrag gemäß § 11 BauGB mit dem Eigentümer Christie B.V. zum Bebauungsplan "Wohnen und Leben am Kaufpark", OT Eiche (1. Teil-Änderung Bebauungsplan Nr.1 "Landsberger Chaussee - Eiche Süd") mit der Maßgabe, dass in § 1 Abs. 4 letzter Satz „3 – 5 geschossig“ und der Satz „Die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse soll für jeden Block separat festgelegt werden, um unterschiedliche Höhen zu gewährleisten“ ergänzt wird.

 

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, den Vertrag abzuschließen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

5

5

0

0

0