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Auszug - Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Wohnen und Leben am Kaufpark", OT Eiche (1. Teil-Änderung Bebauungsplan Nr. 1 "Landsberger Chaussee - Eiche Süd")
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur | ||||||||
TOP: | Ö 8 | Beschluss: | BV-2021/1245 | |||||
Gremium: | Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 09.11.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:09 | |||||||
Raum: | Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
BV-2021/1245 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Wohnen und Leben am Kaufpark", OT Eiche (1. Teil-Änderung Bebauungsplan Nr. 1 "Landsberger Chaussee - Eiche Süd") |
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Status: | öffentlich | |||||||
Federführend: | Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt | Bearbeiter/-in: | Schüle, Titus | |||||
Es gibt keine Anfragen.
Beschlussantrag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen und Leben am Kaufpark“ im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Mit der Überplanung einer Teilfläche soll der Bebauungsplan Nr. 1 „Landsberger Chaussee – Eiche Süd“ geändert werden.
Das Plangebiet befindet sich an der südlichen Grenze des Ortsteiles Eiche entlang der Landsberger Chaussee auf dem Grundstück des Kaufparks Eiche. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,65 ha und betrifft das Flurstück 237 (teilweise) der Flur 3, Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch den Kaufpark Eiche und Parkplatzflächen, - im Osten durch Erschließungsstraßen und Grünflächen - im Süden durch die Landsberger Chaussee (L33). - im Westen durch gewerbliche Nutzungen und Erschließungsstraßen
Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten. |
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
6 | 6 | 0 | 0 | 0 |