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Auszug - Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Wohnen und Leben am Kaufpark", OT Eiche (1. Teil-Änderung Bebauungsplan Nr. 1 "Landsberger Chaussee - Eiche Süd")  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 9 Beschluss:BV-2021/1245
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:21
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2021/1245 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Wohnen und Leben am Kaufpark", OT Eiche
(1. Teil-Änderung Bebauungsplan Nr. 1 "Landsberger Chaussee - Eiche Süd")
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus

Es gibt keine Nachfragen, Frau Hübner bittet um Abstimmung.

 


Beschlussantrag:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen und Leben am Kaufpark im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Mit der Überplanung einer Teilfläche soll der Bebauungsplan Nr. 1 „Landsberger Chaussee – Eiche Süd“ geändert werden.

Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Nachverdichtung und Errichtung einer gestaffelten Nutzungsmischung aus verträglichen Gewerbe- und Wohnnutzungen auf der bestehenden Parkplatzfläche entlang der Landsberger Chaussee.

 

Das Plangebiet befindet sich an der südlichen Grenze des Ortsteiles Eiche entlang der Landsberger Chaussee auf dem Grundstück des Kaufparks Eiche. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,65 ha und betrifft das Flurstück 237 (teilweise) der Flur 3, Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt:

 

-          im Norden durch den Kaufpark Eiche und Parkplatzflächen,

-          im Osten durch Erschließungsstraßen und Grünflächen

-          im Süden durch die Landsberger Chaussee (L33).

-          im Westen durch gewerbliche Nutzungen und Erschließungsstraßen

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

18

16

0

2

0