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Auszug - Beschluss zur Satzung über die Gebührenerhebung und den Kostenersatz für Einsätze und Leistungen der Feuerwehr der Gemeinde Ahrensfelde (Feuerwehrsatzung FWS)  

öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen
TOP: Ö 7 Beschluss:BV-2021/1354
Gremium: Ausschuss für Finanzen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:42
Raum: Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2021/1354 Beschluss zur Satzung über die Gebührenerhebung und den Kostenersatz für Einsätze und Leistungen der Feuerwehr der Gemeinde Ahrensfelde (Feuerwehrsatzung FWS)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.1 - Ordnungsangelegenheiten Bearbeiter/-in: Dühring, Karsten

Herr Schwarz erläutert die Kalkulation der Satzung. Die alte Satzung wurde ca. zehn Jahre genutzt, die neue Softwaretechnik erlaubt eine minutengenaue Abrechnung. Es soll eine neue Satzung beschlossen werden. Der Gesetzgeber hat 2019 klargestellt, dass eine Kalkulation nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) zu erfolgen hat, dies bedeutet eine komplett neue Kalkulation der Gebühren. Ein genaues Vorgehen ist notwendig, es gibt umfäng-liche Tabellen zur Gebührenabrechnung als Grundlage.

 

In der Satzung wurden folgende Änderungen vorgenommen:

§ 4 – Einsatzbeginn/Unterbrechungen etc. wurden verändert, um dies zu präzisieren,

         oft wird der Kostenersatz von Versicherungen übernommen
§ 5 – eingesetzte Materialien, besondere Aufwendungen (durchgereichte Rechnungen)

§ 8 – es kann sein, dass künftig bestimmte Leistungen durch private Unternehmen aus- 
         geführt werden, sofern ein Markt entsteht, könnte dies umsatzsteuerpflichtig werden

§ 9 – Datenschutzregelung auch bei Feuerwehreinsatz

§ 3 – alle Brandeinsätze sind nicht gebührenpflichtig
      – im Absatz 1 ist dargelegt, was abgerechnet wird: Einsätze bei grob fahrlässigem Ver-

         halten, Betrieb von KfZ, Veranstaltungen, Tierrettung - normalerweise übernimmt die
         Versicherung den Schaden (Pflicht- und Kann-Versicherung)

      – die neue Version ist gerichtssicher wegen der Probleme mit den Versicherungen.

 

Die Jugendfeuerwehr und die Ehrenabteilung sind nicht in die Kalkulation eingeflossen. Kalkulatorische Zinsen fallen aus, sie liegen zurzeit bei 0 %. Die Fahrzeuge haben neue Gruppeneinteilungen erhalten. Das Drehleiterfahrzeug ist noch nicht kalkuliert, später erfolgt eine schnelle Änderung, da in der Kalkulation nur noch der Kaufpreis und ggf. Fördermittel ein-getragen werden müssen.

 

Herr Döhl fragt nach den Teilnehmern am dreitägigen Workshop. Aus der Verwaltung waren Frau Keller, Herr Schwarz, Herr Knop, zeitweise Herr Becker und dauerhaft Herr Dühring anwesend.
 

Die Kosten der Kalkulation: 3.325 €, Berichtsheft 1.425 €, gesamt 4.750 € netto, die Schlussrechnung ist noch nicht gestellt. Die ausführliche Dokumentation der Kalkulation erspart
Erklärungen bei Gericht.

 


Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Satzung über die Gebührenerhebung und den Kostenersatz für Einsätze und Leistungen der Feuerwehr der Gemeinde Ahrensfelde (Feuerwehrsatzung FWS).

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

6

6

0

0

0