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Auszug - Beschluss zur ersten öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde | ||||||||
TOP: | Ö 11 | Beschluss: | BV-2021/1177 | |||||
Gremium: | Gemeindevertretung Ahrensfelde | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 21.02.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 22:56 | |||||||
Raum: | Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
BV-2021/1177 Beschluss zur ersten öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Federführend: | Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt | Bearbeiter/-in: | Schüle, Titus | |||||
Herr Schwarz erklärt, dass in der Vergangenheit immer mehrere B-Pläne gesammelt und dann gemeinsam eingereicht wurden. Dies missfiel dem Infrastrukturministerium.
Das relativ kleine Vorhabengrundstück ist bislang nicht im B-Plan enthalten. Demzufolge muss der B-Plan angepasst werden.
Es gibt keine Anmerkungen. Frau Hübner bittet um Abstimmung.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,
den Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand Juli/2021) der Gemeinde Ahrensfelde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung.
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind am Verfahren zu beteiligen.
Gemäß § 4a BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen im Rahmen der erneuten Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB nur zu den geänderten Teilen der Planung abgegeben werden können.
Die Abgrenzungen der Änderungsbereiche sind in den Anlagen festgesetzt. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses. |
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
19 | 19 | 0 | 0 | 0 |