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Auszug - Antrag der Fraktion Ahrensfelder Wählergemeinschaft vom 16.08.2021 - Positionierung der Gemeindevertretung Ahrensfelde zur Ortsumfahrung B 158n  

öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 8 Beschluss:FV-2021/1110
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 07.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:26
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
FV-2021/1110 Antrag der Fraktion Ahrensfelder Wählergemeinschaft vom 16.08.2021 - Positionierung der Gemeindevertretung Ahrensfelde zur Ortsumfahrung B 158n
   
 
Status:öffentlich  
Einreicher:Ahrensfelder Wählergemeinschaft
16.08.2021
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Judek, Kerstin

Herr Stock bezieht sich auf die im Sommer 2021 eingereichte Fraktionsvorlage, deren Beschlussantrag mehrmals neu formuliert wurde. Den Mitgliedern liegt die aktuelle Fassung vor, die Grundlage für die Positionierung der Gemeindevertretung  am 21.02.2022 sein soll.

 

Herr Allerdissen erhält das Wort und trägt anhand einer Präsentation den Werdegang der Planung einer Ortsumfahrung (B158n) seit den 1970er Jahren vor.

Auf Berliner Seite sind nicht nur die Stadtbezirke Lichtenberg, Hohenschönhausen und Mar-zahn, sondern neu auch Köpenick betroffen aufgrund der Tangentialverbindung Ost (Spindlersfelder Brücke/Kreuz Biesdorf), deren Ausbau (B1/B5/B158) vom Land Berlin geplant wird.

Unter Beachtung des schon jetzt vorhandenen Verkehrsaufkommens, einer geplanten Taktverdichtung der Bahn und der zu erwartenden Lieferverkehre Richtung Osten und Richtung Berlin ist bereits jetzt erkennbar, dass der geplante Knotenpunkt am Ortseingang überlastet sein wird, große Staugefahr besteht und Umwege zu fahren sind, um in die Dorfmitte zu gelangen. Eine große Lärmbelastung ist zu erwarten. Als Lösung des Problems sehen die Planer den Bau eines Troges an der Klandorfer Straße, der nur 3 % der geplanten Umgehung betrifft und allein 12 Mio € kosten soll. Er befürchtet, dass sich die Baukosten auf insgesamt 70 Mio € belaufen werden. Aus all diesen Gründen sollte nach 27 Jahren nunmehr das Verfahren abgebrochen und neu geplant werden.

 

Frau Formazin bestätigt, dass ein anderer Antrag zu stellen sei, deshalb sollte sich die Gemeindevertretung für den Abbruch des jetzigen Verfahrens einsetzen. Da nur der Knotenpunkt 1 betrachtet und die Gebiete Hohenschönhausen und Falkenberg vernachlässigt wurden, ist der Untersuchungsraum zu erweitern. Ein ebenerdiger Trog in Varianten 1 oder 2 bringe nur Probleme, Lärm muss verhindert werden, der Verkehr muss fließend sein. Deshalb ist der Bau eines Tunnels durch die Gemarkung Ahrensfelde notwendig.

 

Herr Stock dankt für den Vortrag.

 

Frau Hübner erinnert an den Inhalt des GV-Protokolls von Dezember. Der festgehaltene Beschlusswortlaut kann im Nachhinein nicht geändert werden. Mehrmals wurde der Fraktionsantrag angepasst und eine Vorberatung in Haupt- und Bauausschuss beschlossen. Der Tausch von „…oder Tunnellösung…“ in „…und Tunnelbauweise…“ findet sie nicht korrekt, sondern schlägt der Fraktion vor, einen neuen Antrag vorzulegen.

 

Frau Formazin sieht in dem vorgesehenen, großen Stau verursachenden Knoten 1 das entscheidende Problem, dieser muss mit dem Abbruch des Planfeststellungsverfahrens verhindert werden.

 

Herr Seiler dankt für die Ausführungen und stimmt dem Antrag uneingeschränkt zu. Eine vernünftige Lösung für Berlin und die Gemeinde Ahrensfelde muss gefunden werden. Auch er  denkt, eine neue Variante ist zu finden, selbst wenn dies noch Jahre dauern sollte.

 

Herr Kusch bezieht sich auf das beabsichtigte Ziel, das Planfeststellungsverfahren abbrechen zu lassen, und die Forderung, das Land Berlin in die Pflicht zu nehmen. Es stellt sich die Frage, was bei Beendigung des Planfeststellungsverfahrens passiere. Das Problem verschiebt sich auf die Zukunft, dauert es ggf. 25 Jahre, dann sogar auf die nächste Generation. Wie kann dieses Dilemma gelöst werden? Er vermisst Vorschläge. Anstelle des Baues eines Troges sollten wir uns einer echten Tunnellösung widmen. Dem gewollten Abbruch kann der BVE nicht zustimmen.

 

Herr Gehrke erinnert an die schon 2011 abgegebene, sehr fachliche Stellungnahme. Er warnt, nur einen Abbruch ohne Lösungsvorschläge zu fordern. Im Rahmen des Achsenentwicklungskonzeptes werden sich Seefeld und Werneuchen entwickeln, ebenso wie der Berliner Nordosten. Schon aus diesem Grunde ist ein erhöhtes Verkehrsaufkommen durch Blumberg in Richtung Autobahn und nach/aus Berlin zu erwarten, das letztendlich auch Ahrensfelde betrifft. Mit Sicherheit wird sich „Schleichverkehr“ durch die Wohngebiete entwickeln. Die Bürger müssen mitgenommen und über die Sachverhalte aufgeklärt werden.

 

Herr Stock beantragt die Herstellung der Öffentlichkeit, um noch einmal die Bürgerinitiative zu Wort kommen zu lassen. Dies wird bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung beschlossen.

 

Herr Seiler bestätigt eine fehlende inhaltliche Lösung, die noch eingearbeitet werden könnte. Ein Tunnel als Lösungsvorschlag bringt Entlastung, auch die Fläche darüber ist nutzbar.
Er spricht sich für eine gemeinsame Formulierung der Stellungnahme aus.

 

Herr Kusch erkennt drei Schwerpunkte, die beiden Knoten an Dorfeingang und Autobahn sowie die Lärmbelästigung. Deshalb sollte eine Stellungnahme so gut formuliert wie möglich ausfallen. Den Tunnelbau vorzuschlagen, befürwortet er, nicht aber nur die Forderung eines Verfahrensabbruchs.

 

Auch Frau Emmrich sieht es als schlechtesten Weg, allein einen Abbruch des Verfahrens zu fordern. Wir sollten uns Gedanken machen, welche Forderungen wir zum Vorhaben stellen. Es besteht tatsächlich die Gefahr, dass nach einem Abbruch nichts mehr passiert. Es ist ein Weg zu finden und wir sollten uns Zeit nehmen, Lösungsvorschläge und Prämissen zu erarbeiten.

 

Herr Kusch schätzt den öffentlichen Druck in der morgigen Bauausschusssitzung groß ein. Wenn der Antrag so bleibt, wäre dies nicht gut für die Gemeinde.

 

Frau Schenderlein fragt nach dem Werdegang, wenn das Verfahren weiterläuft.

Herr Knop sagt, dass die Gemeinde beteiligt und der Antrag wie eine Stellungnahme gewertet wird. Dies ist dann ein politisches Statement, jedoch keine fachliche Stellungnahme wie damals. Der Bund und die Länder Berlin und Brandenburg wollen die Umgehung.

 

Frau Formazin bestätigt, dass auch Ahrensfelde eine Ortsumfahrung sowie eine großräumige Untersuchung möchte. Berlin und Brandenburg finden nicht zueinander. Wir befinden uns nicht im Beteiligungsverfahren. Die damalige Stellungnahme erfolgte fachlich fundiert. Bei Wiederaufnahme des Verfahrens soll die jetzige Variante an die Genehmigungsbehörde gehen. 1.500 Ablehnungen liegen vor. Die Gemeinde hat eine Ortsumgehung bestellt, bekommt jedoch mit dieser Variante eine Autobahn mit Lärm und Schmutz, die keinen Mehrwert darstellt und die Gemeinde wäre Leidtragende der politischen Fehlentscheidungen.
Die Variante 2 funktioniert nicht, einzige Lösung wäre ein Tunnel über die gesamte Strecke.

 

Herr Gehrke erinnert, dass die Ortsumfahrung im Koalitionsvertrag der Länder steht und auch Berliner Betriebe interessiert. Berlin finanziert den Lärmschutz. Die Gemeinde sollte realistisch sein, dass das Verfahren nicht so einfach abgebrochen oder aufgehoben werden kann. Wir müssen uns einbringen, der Tunnel sollte als konkrete, städtebaulich korrekte Forderung formuliert werden. Ein Abbruch suggeriert den Bürgern eine unrealistische Lösung.

 

Herr Knop fragt, an wen die Forderung zu richten ist. Die Vorgaben gibt der Bund und finanziert das Projekt. Die Planungsbehörden der Länder dürfen nicht abweichen. Er hält den Bau eines drei Kilometer langen Tunnels für nicht umsetzbar, da schon der 150 Meter lange Trog sehr teuer ist. Er hält es für besser, außerhalb des Planverfahrens an Senat, Landtag und Bund heranzutreten mit dem Vorschlag einer zweispurigen Straße und einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h.

Herr Gehrke befürwortet diesen Vorschlag.

Herr Allerdissen befürchtet, die Autobahnbrücke wird nicht umgebaut, Ahrensfelde wird „über den Tisch gezogen“. Berlin hat kein Interesse an neuen Vorschlägen. Nur der Bund kann das Verfahren abbrechen, um ein zweites Mal zu planen. Er schlägt die Rückkehr auf den Start vor und fachlich vorzugeben, was umsetzbar ist. Die Planung muss großräumiger betrachtet werden.

 

Herrn Länger fällt es als Nicht-Baufachmann schwer abzustimmen. Es gibt Bürger in der Gemeinde, die dies nicht wollen, anderen ist es egal. Sollte die Umsetzung jedoch noch zehn Jahre oder länger dauern, ist das der Bevölkerung nicht zu erklären. Er befürwortet keinen Stopp, damit würde den Bürgern keine Lösung des Problems angeboten oder erklärt werden, was danach passiert.

 

Frau Schenderlein hat mit der Tunnelvariante ein Problem und befürwortet ebenfalls eine fachliche Begründung. Für Autobahnen im Tunnel, die außen begrünt sind, gibt es Beispiele, allerdings ist Ahrensfelde dichter bebaut.

 

Herr Knop erinnert, dass der Bund seinerzeit den Trog wegen Nichtnotwendigkeit und aus Kostengründen ablehnte. Es kann nicht eingeschätzt werden, ob und wie Stellungnahmen auf die Planung Einfluss nehmen können.

 

Herr Seiler schlägt vor, den Antrag politisch und fachlich umzuformulieren, das Wort „Abbruch“ zu entfernen  und bietet Unterstützung bei der Erarbeitung von Argumenten an.

 

Frau Hübner sieht eine uneingeschränkte Unterstützung durch den Ausschuss des Kreistages.

 

Frau Formazin ergänzt, dass sich der Landkreis jedoch nur damit beschäftigen wird, wenn sich die Gemeinde positioniert.

 

Frau Schenderlein schlägt vor zu bekräftigen, dass die Straße gewollt ist bei gleichzeitiger Forderung, die Variante anzupassen.

 

Herr Stock betrachtet den Antrag als politische Stellungnahme, in dem die Ausschussmitglieder die Forderung nach „Abbruch“ als störend empfinden, es sollten gute Argumente gefunden werden.

 

Herr Knop weist darauf hin, dass auch das Drängen auf einen vergrößerten Untersuchungsraum den Abbruch des Verfahrens bedeutet.

 

Frau Formazin sieht auch im Wunsch nach einem Tunnel oder einer zweispurigen Straße den Abbuch des Verfahrens. Die jetzige Variante ist als Ortsumfahrung nicht geeignet.

 

Herr Länger sieht es nach wie vor schwierig an, nicht bauaffinen Bürgern eine Entscheidung für den Abbruch zu erklären, noch dazu, wenn eine Lösung noch jahrelang aussteht.

 

Herr Seiler denkt, die Beratung im Bauausschuss solle abgewartet werden. Vielleicht kann eine Endversion in vier Wochen verabschiedet werden.

 

Herr Kusch gibt zu bedenken, bei der Formulierung keine Hektik aufkommen zu lassen, es geht um ein politisches Signal.

 

Herr Gehrke schlägt vor, dass sich die Fraktionsvorsitzenden zusammensetzen, um in einer breiten Einheit gemeinsam eine Formulierung zu finden.

 

Für die Abstimmungsrunde erklären sich auf Vorschlag von Frau Emmrich die Teilnehmer mit dem Termin 17.02.2022, 19:00 Uhr in der Seniorenbegegnungsstätte einverstanden. Einzuladen sind die Fraktionsvorsitzenden.

 

Herr Stock fasst die Diskussion zusammen:

Die Beratung im Hauptausschuss wird ergebnisoffen beendet. Im morgigen Bauausschuss sollte kurz über die Diskussion des Hauptausschusses berichtet werden. Der Antrag wäre zurückzuziehen, um ein Ausufern des Themas zu verhindern. Im Termin der Fraktionsvorsitzenden sind entsprechende Argumente zusammenzuführen, um der Gemeindevertretung eine mehrheitliche Entscheidung zu erleichtern. Die Forderung nach dem „Abbruch“ ist aus dem Antrag zu entfernen.

Da der Versand der GV-Sitzungsunterlagen bereits am 10.02.2022 erfolgt, ist der TOP neu-tral zu bezeichnen, Anlagen werden nicht versandt.

 


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, sich sofort für den Abbruch des ruhenden Planfeststellungsverfahrens zur B 158n und einen Neustart des Verfahrens mit vergrößertem Untersuchungsraum auf den Flächen der Ahrensfelder Gemarkung oder der Tunnellösung einzusetzen.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen