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Auszug - Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde
öffentliche Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 7 | Beschluss: | BV-2022/1587 | |||||
Gremium: | Hauptausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 07.02.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 21:26 | |||||||
Raum: | Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
BV-2022/1587 Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde |
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Status: | öffentlich | |||||||
Federführend: | Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung | Bearbeiter/-in: | Freigang, Miroslava | |||||
Frau Freigang erläutert, dass die seit 2001 bestehende Satzung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren nicht mehr aktuell ist. Für Amtshandlungen und ähnliche von Bürgern beauftragte Tätigkeiten, die zugunsten des Antragstellers erfolgen, sind kostendeckende Gebühren zu erheben. Grundlage der Berechnung sind die Ermittlungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle zu Personal-, Sach- und Gemeinkosten im Verwaltungsbereich. Des Weiteren wurden die Verwaltungsmitarbeiter zum zeitlichen Aufwand für die jeweilige Leistung befragt. Zu beachten ist, dass die veranschlagten Gebühren die voraussichtlichen Verwaltungskosten nicht überschreiten.
Frau Emmrich bestätigt, dass der Finanzausschuss der Satzung uneingeschränkt zustimmte.
Es gibt keine Anfragen. Herr Stock bittet um Abstimmung.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Verwaltungsgebühren-satzung der Gemeinde Ahrensfelde.
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Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
8 | 8 | 0 | 0 | 0 |