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Auszug - Beschluss zur 3. Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde
öffentliche Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 7 | Beschluss: | BV-2022/1652 | |||||
Gremium: | Hauptausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 07.03.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:32 | |||||||
Raum: | Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
BV-2022/1652 Beschluss zur 3. Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Federführend: | Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung | Bearbeiter/-in: | Dr. Kauert, Michael | |||||
Herr Stock bezieht sich auf den allen Ausschussmitgliedern vorliegenden Vorschlag der Verwaltung zur Änderung der Geschäftsordnung. In Bezug auf die Durchführung von Hybridsitzungen muss eine Lösung bei der Antragsfrist und dem Umgang mit einer geheimen Wahl gefunden werden.
Herr Knop erläutert, dass das Thema bereits in der vorletzten Gemeindevertretersitzung besprochen und die Verwaltung beauftragt wurde, einen Vorschlag zu erarbeiten. Voraussetzung für diese Änderung der Geschäftsordnung ist eine Änderung der Kommunalverfassung, die nunmehr die Möglichkeit einer Hybridsitzung schafft.
Bei der Antragsfrist handelt es sich grundsätzlich um eine Kann-Regelung. Hybridsitzungen bedürfen einer längeren Vorbereitungszeit seitens der Verwaltung (Betreuung der Sitzung durch einen Mitarbeiter der IT-Abteilung, Einrichtung der Technik usw.). Es muss letztendlich abgewartet werden, wie oft ein solcher Antrag eingeht.
Ein größeres Problem stellt jedoch der Punkt „Briefwahl“ dar, denn es gibt zu einem solchen Verfahren während einer Hybridsitzung keinerlei Regelungen. Ein Vergleich mit dem vorhandenen Wahlgesetz, dieses ist auf eine richtige Wahl (mit Wahlleiter, Wahlurnen, Fristen, Bekanntmachungen usw.) ausgerichtet, kann nicht erfolgen.
Der Vorschlag der Verwaltung lautet nunmehr, dass die Folgesitzung genutzt werden soll, um öffentlich, für alle erkennbar und möglichst transparent, die Öffnung der abgegebenen Wahlbriefe und die Auszählung stattfinden zu lassen.
Herr Stock möchte gern wissen, ob es sich bei den im Art. 1, § 1 Abs. 2 GO genannten
Fristen lediglich um einen Vorschlag der Verwaltung handelt.
Herr Knop bestätigt dies. Gleichzeitig gibt er zu bedenken, dass es sich um einen realistischen Zeitraum handeln muss. Sozusagen liegt nunmehr eine Kompromisslösung vor.
Herr Stock fragt die Ausschussmitglieder, ob es beim Thema „Briefwahl“ Änderungswünsche gibt. Dies ist nicht der Fall.
Anschließend möchte er eine Entscheidung zwischen dem 7. und 4. Werktag vor der Sitzung bezüglich der Antragsfrist herbeiführen. Er bittet die Ausschussmitglieder um Mitteilung ihrer Meinung.
Frau Emmrich hält eine 4 Werktage-Frist für angemessen, da ein solcher Antrag nur genutzt werden soll, wenn ein Sitzungsteilnehmer unerwartet verhindert ist.
Herr Stock bittet um Abstimmung über die Frist zur Beantragung einer Hybridsitzung von 4 Werktagen vor der Sitzung.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die 3. Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde (GeschO) vom 22.10.2019. |
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
8 | 8 | 0 | 0 | 0 |