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Auszug - Beschluss über die Vergabekriterien bei der Ausschreibung der Reinigungsleistungen für die Grundschule Lindenberg  

öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 8 Beschluss:BV-2022/1665
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 07.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:32
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2022/1665 Festlegung der Vergabekriterien für die Reinigungsausschreibung Grundschule Lindenberg
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.3 - Liegenschafts- & Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Riedel, Carola

Herr Stock sagt, dass es bei stattgefundenen Vergaben von Reinigungsleistungen immer wieder Diskussionen bezüglich einer gerechteren Gestaltung gab. Es sollte nicht nur der Preis betrachtet werden, sondern auch eine Bewertungsmatrix Berücksichtigung finden. Ziel war eine gute Reinigungsleistung innerhalb der Zeitvorgabe. Im Ergebnis hat sich die Qualität leider nicht erheblich verbessert.

Die Verwaltung hat daher zwei Vorschläge zur Optimierung zukünftiger Abstimmungen erstellt.

 

Herr Knop erläutert, dass die letzte Auswertung von Frau Riedel erfolgte. Tatsache ist, dass in den meisten Losen mehr Geld für die Reinigungsleistung bezahlt werden muss. Leider wurden die Erwartungen nicht erfüllt und es ist zu keiner erheblichen Verbesserung gekommen.

Das Gebäudemanagement schlägt nunmehr vor, nicht komplett auf das alte Modell zurückzugreifen und lediglich den Preis als Kriterium zu betrachten. Sondern bestimmte Sachen, wie z.B. die Anzahl der Reinigungslappen, sollte auch in die Bewertung mit einfließen. Bei der Variante A handelt es sich um das derzeit angewendete Prinzip. Ein Kompromissvorschlag findet sich in der Variante B wieder. Die Festlegung eines neuen Standards bezüglich der Vorhaltung von mehr Wischlappen und mehr Zeit wäre ein neuer Versuch, eine bessere Reinigungsleistung zu erzielen.

 

Herr Stock macht noch einmal auf die Preisdifferenz für alle Lose für die gesamte Laufzeit in Höhe von 200.000 € aufmerksam.

 

Herr Knop meint, dass sich die Mehrkosten leider im Ergebnis nicht ausgezahlt haben. Aus Nachbarkommunen hört man Ähnliches.

 

Herr Stock möchte gern wissen, was gegen die Variante spricht, keine Matrix anzuwenden, sondern alles nur über den Preis zu regeln.

 

Herr Knop stellt fest, dass es kleine Verbesserungen z.B. bezüglich der Anzahl der Wischlappen, was letztendlich die Hygiene ausmacht, gegeben hat. Daher wurde ein vermittelnder Vorschlag erstellt.

 

Herr Seiler hat Erfahrungen bei der Vergabe von Reinigungsleistungen und zwischenzeitlich noch einmal mit dem BIM (Bundesimmobilienmanagement) gesprochen.

Grundsätzlich ist es gut, wenn mehr Geld für die Reinigung ausgegeben wird, denn dann kommt es hoffentlich auch bei den Beschäftigten an. Gerade in diesem Gewerbe ist es schwer, fähiges Personal zu finden.

Er hält beide Vorschläge für nicht geeignet und schlägt eine Variante C vor.

70 % Preis, 20 % Zeit und 10 % Objektleiterstunden.

Der Einsatz eines Objektleiters findet in den beiden Varianten der Verwaltung keine Berücksichtigung. Aber gerade er ist Ansprechpartner, Kontrolleur und Einsatzplaner vor Ort und unabdingbar.

Für ihn hat der Faktor Wischbezug keinerlei Bewandtnis und kann aus der Bewertung herausgenommen werden.

 

Herr Knop sagt, dass es sich gerade bei den Wischlappen um einen ausdrücklichen Wunsch der Einrichtungen handelt.

 

Herr Gehrke ergänzt, dass es sich bei den Kriterien der Variante A, um die der ausgeschriebenen Leistungen handelt. Bei der Erstellung dieser Kriterien wurden qualifizierte Fachleute hinzugezogen und es erfolgte eine Abstimmung mit der Gewerkschaft.

Dem Objektleiter muss nachtelefoniert werden und Kontrollen seitens der Verwaltung und Einrichtungsleiter sind erforderlich. Zu beachten ist die Größe der vom Personal zu reinigende Fläche. Hauptziel ist eine maßgebliche Qualitätssteigerung.

 

Herr Knop befürwortet den Hinweis von Herrn Seiler zum Einsatz eines Objektleiters. Allerdings muss diese Position nicht zwingend in die Bewertungsmatrix aufgenommen werden. Vielmehr sollte die Festlegung einer Mindeststundenzahl für einzelne Objekte getroffen werden.

 

Frau Tietz sagt, dass der Objektleiter derzeit mind. einmal im Monat vor Ort ist. Die Reinigungskräfte haben eine Anwesenheitsliste zu führen, die vom Objektleiter zu unterzeichnen ist, um anschließend die Stundenzettel zu erhalten.

Eine ausreichende Anzahl an Wischlappen hält sie für wichtig für die Sauberkeit des Objektes.

 

Herr Seiler spricht sich für eine Mindeststundenanzahl für den Objektleiter aus.

 

Herr Knop ergänzt, dass die Anzahl der Objektleiterstunden in Absprache mit den jeweiligen Einrichtungsleitern und abhängig von der Art und Größe des Objektes festzulegen sind (z.B. im Jugenclub geringer als in der Schule).

 

Herr Stock lässt zunächst über die Variante B mit der Ergänzung der Objektleiterstunden abstimmen. Die Ausschussmitglieder stimmen einstimmig für die Variante B.

 


Beschlussantrag:

 

 

Der Hauptausschuss der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Vergabekriterien für die Reinigungsausschreibung Grundschule Lindenberg in der

 

Variante B)

70% Niedrigster Gesamtpreis

20% Niedrigster Wert je Wischbezug pro m² zu reinigender Fläche

 (Ausreichende Anzahl gewaschener Reinigungstextilien)

10% Niedrigster Wert je Std. pro m² zu reinigender Fläche

 (Ausreichende Zeit für die zu reinigenden Flächen)

 

Zuzüglich der Projektleiterstunden je nach Bedarf, Größe und Art der Einrichtung.

 

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

8

8

0

0

0