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Auszug - Beschluss über den Verzicht auf Erhebung von Kita-Essengeld für Ukrainische Kinder
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde | ||||||||
TOP: | Ö 14 | Beschluss: | BV-2022/1762 | |||||
Gremium: | Gemeindevertretung Ahrensfelde | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 25.04.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 22:20 | |||||||
Raum: | Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
BV-2022/1762 Beschluss über den Verzicht auf Erhebung von Kita-Essengeld für Ukrainische Kinder | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Federführend: | Fachdienst II.1 - Ordnungsangelegenheiten | Bearbeiter/-in: | Niemann, Franca | |||||
Herr Knop führt aus, dass die Kinder Betreuungsanspruch haben. Bisher ist ein Kind in einer Einrichtung und es liegen drei Anmeldungen vor. Es ist kein Kitabeitrag nötig, da die Betroffenen kein eigenes Einkommen haben. Das Essengeld müsste erhoben werden. Die Verwaltung schlägt der Gemeindevertretung vor, auf dessen Erhebung zu verzichten.Dies entspricht der Empfehlung des Ministeriums.
Herr Andexel fragt, ob der Verzicht auf Essengeld auch für deutsche Geringverdiener und deren Kinder gilt, um eine Ungleichbehandlung auszuschließen.
Herr Schwarz erläutert, dass das Mittagessen zu Hause erspart wird. Diese Ersparnis häuslicher Auswendungen soll ausgeglichen werden. Daher gibt es keine Erlassmöglichkeit, da diese Aufwendungen ja erspart werden, wenn das Kind in der Kita betreut wird.
Herr Kusch fragt, ob der Verzicht befristet werden sollte, z. B. bis nach Friedensschluss.
Ggf. gibt es Ukrainer, die hier in Lohn und Brot stehen.
Herr Seiler begrüßt grundsätzlich die Willkommensinitiative. Seine Internetrecherche ergab, dass Brandenburger seit 2019 beitragsfrei sind und auch kein Essengeld entrichten, wenn ihr Jahreseinkommen unter 20.000 € liegt. Der Gleichheitsgrundsatz sollte auch für andere Nationalitäten gewahrt werden und für Personen gelten, die den „Flüchtlingsstatus“ haben.
Frau Tietz sagt, dass nur registrierte Kinder angemeldet sind.
Herr Knop stellt richtig, dass eine Registrierung nicht vorgeschrieben ist, sondern eine Anmeldung am Wohnort genügt. Das Essengeld wird, unabhängig von einer Beitragsbefreiung, immer erhoben. Eine Befristung wurde überlegt, ggf. könne die Regelung aufgehoben oder Änderungen vorgenommen werden. Dies gilt auch für Leute mit Einkommen unter der Bemessungsgrenze. Anm. der Verwaltung: Das Jobcenter übernimmt auf Antrag der Empfänger von Sozialtransferleistungen sowie der Geringverdiener (Einkommensgrenze 20.000 € netto; ALG II, Wohngeld, Asylbewerberleistungen) das Essengeld ganz oder teilweise (Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) für Kinder und Jugendliche)
Herr Länger kündigt seine Zustimmung an, bittet aber um Gleichstellung deutscher Kinder, deren Eltern nur eine Grundsicherung erhalten.
Herr Kusch bittet, eine Befristung und einkommensschwache Familien mit aufzunehmen.
Herr Seiler und Herr Stock sind für die Aufnahme der Einkommenskriterien.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, auf die Erhebung eines monatlichen Essengeldbeitrages bei der Aufnahme von Kindern von geflüchteter Personen zu verzichten, sofern die Voraussetzungen der Beitragsbefreiung gem. § 2 Kita-Beitragsbefreiungs-verordnung (KitaBBV) vorliegen. |
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
19 | 19 | 0 | 0 | 0 |