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Auszug - Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplans "Am neuen Anger" innerhalb des Rahmenplans Eiche  

öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Eiche
TOP: Ö 11 Beschluss:BV-2022/1545
Gremium: Ortsbeirat Eiche Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 13.04.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:20
Raum: Gemeindezentrum Eiche, Ahrensfelder Chaussee 35, OT Eiche
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2022/1545 Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplans "Am neuen Anger" innerhalb des Rahmenplans Eiche
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus

Wegen der derzeitigen infrastrukturellen Verkehrsentwicklung können die Mitglieder des Ortsbeirates einer Bebauung nicht zustimmen.

 

Frau Emmrich spricht sich für eine Bebauung aus, allerdings nicht zum jetzigen Zeitpunkt.

 

Es wird von allen Ortsbeiratsmitgliedern auf die Notwendigkeit des Ausbaus der B158n und der L33 hingewiesen.

 

Frau Tietz bittet um Abstimmung:

 


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am neuen Anger“ (Gartenstadt Eiche) im Regelverfahren mit Umweltprüfung einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB, Eingriffs- Ausgleichs-Planung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag.

Mit dieser Planung soll Baurecht für die Entwicklung eines Wohngebietes mit dem Charakter einer „Gartenstadt“ einschließlich erforderlicher technischer und sozialer Infrastruktur östlich der Dorfkernes von Eiche geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt.

 

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Eiche zwischen historischem Ortskern und dem Solarpark Eiche. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 11,6 ha und betrifft die Flurstücke 551, 555, 556, 338/1, 329/2 330/4, 331/3 und 334/3 (teilweise) im Besitz der Dong Xuan Hausbau GmbH und die Flurstücke 553, 557, 561, 559 und 334/4 (teilweise) im Besitz der Berliner Wasserbetriebe der Flur 1, Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt:

 

-          im Norden durch den Mehrower Weg,

-          im Osten durch den Solarpark Eiche

-          im Süden durch landwirtschaftliche Flächen

-          im Westen durch den Friedhofsweg und Grünflächen

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

5

0

5

0

0