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Auszug - Beschluss zur ersten öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes "Wohnen und Leben am Kaufpark", OT Eiche (1. Teil-Änderung Bebauungsplan Nr. 1 "Landsberger Chaussee - Eiche Süd")
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Eiche | ||||||||
TOP: | Ö 9 | Beschluss: | BV-2022/1759 | |||||
Gremium: | Ortsbeirat Eiche | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 13.04.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 21:20 | |||||||
Raum: | Gemeindezentrum Eiche, Ahrensfelder Chaussee 35, OT Eiche | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
BV-2022/1759 Beschluss zur ersten öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes "Wohnen und Leben am Kaufpark", OT Eiche (1. Teil-Änderung Bebauungsplan Nr. 1 "Landsberger Chaussee - Eiche Süd") |
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Status: | öffentlich | |||||||
Federführend: | Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt | Bearbeiter/-in: | Schüle, Titus | |||||
Frau Tietz trägt die eingereichten Fragen von Herrn Wendt vor und bittet um deren Berücksichtigung. Außerdem verweist sie auf die Ergänzungen aus dem städtebaulichen Vertrag.
Frau Emmrich sagt, dass die Unterlagen unbedingt aktualisiert werden müssen.
Gleichzeitig wird auf die Änderung im städtebaulichen Vertrag erinnert, in dem von einem Bau von max. drei bis fünf Geschossen ohne Parkdecks ausgegangen wird. Und die Abstimmung zu jedem einzelnen Block erfolgt. Der Planer wird gebeten, den Beschluss aus dem städtebaulichen Vertrag mit einzuarbeiten und die vorhandenen Daten zu aktualisieren, z.B. das Konzept zur Nahversorgung.
Frau Tietz bittet um Abstimmung.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes "Wohnen und Leben am Kaufpark", OT Eiche (1. Teil-Änderung Bebauungsplan Nr. 1 "Landsberger Chaussee - Eiche Süd") (Stand 31.03.2022) gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur öffentlichen Auslegung. Ebenso sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.
Der Geltungsbereich des Plangebiets hat durch kleinere Anpassungen nun eine Fläche von 2,4 ha und beinhaltet die Flurstücke 231 (teilweise) und 237 (teilweise).
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist in den Anlagen gekennzeichnet. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses. |
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
5 | 5 | 0 | 0 | 0 |