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Auszug - Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplans "Am neuen Anger" innerhalb des Rahmenplans Eiche  

öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur
TOP: Ö 8 Beschluss:BV-2022/1545
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 10.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:05
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2022/1545 Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplans "Am neuen Anger" innerhalb des Rahmenplans Eiche
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus

Frau Tietz erhält das Wort. Der Ortsbeirat Eiche hatte diesem Antrag wegen der Infrastruktur einstimmig abgelehnt. Allerdings wurde das Projekt nicht komplett abgelehnt, sondern man wird den B-Plan am Kaufpark abwarten und ggf. später erneut darüber entscheiden.

 

Herr Moreike verweist auf das Jahr 2015 und fragt, was aus den Konzepten zur technischen Infrastruktur und zum Verkehrsrahmenplan geworden ist. Der Verkehrsabfluss über Eiche bis hin zur L33 ist nicht gesichert.

 

Herr Seiler fragt, warum die Investoren nicht da sind.

 

Herr Meusel sagt, dass nicht der Projektentwurf an sich abgelehnt wurde, sondern dass derzeit ohne Ausbau der B158n und der L33 vom Ortsbeirat keine Zustimmung erfolgt.

 

Frau Formazin meint, die Entwicklung ist durchaus zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

 

Herr Seiler denkt, ein Grundschulstandort hat wenig mit Einwohnerzahlen zu tun. Die neue Grundschule Lindenberg ist schon zu groß. Es entsteht in Lindenberg eine Fabrik.

 

Herr Schulze sagt, dass es sowohl in Eiche am Kaufpark eine Entwicklung als auch eventuell in Ahrensfelde an der Ulmenallee gibt. Den Konzeptentwurf findet er grundsätzlich gut, kann aber derzeit nicht zustimmen.

 

Herr Dreger bittet um Abstimmung.

 


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,
 

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am neuen Anger“ (Gartenstadt Eiche) im Regelverfahren mit Umweltprüfung einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB, Eingriffs- Ausgleichs-Planung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag.

Mit dieser Planung soll Baurecht für die Entwicklung eines Wohngebietes mit dem Charakter einer „Gartenstadt“ einschließlich erforderlicher technischer und sozialer Infrastruktur östlich der Dorfkernes von Eiche geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt.

 

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Eiche zwischen historischem Ortskern und dem Solarpark Eiche. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 11,6 ha und betrifft die Flurstücke 551, 555, 556, 338/1, 329/2 330/4, 331/3 und 334/3 (teilweise) im Besitz der Dong Xuan Hausbau GmbH und die Flurstücke 553, 557, 561, 559 und 334/4 (teilweise) im Besitz der Berliner Wasserbetriebe der Flur 1, Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt:

 

-          im Norden durch den Mehrower Weg,

-          im Osten durch den Solarpark Eiche

-          im Süden durch landwirtschaftliche Flächen

-          im Westen durch den Friedhofsweg und Grünflächen

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach

§ 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

6

0

5

1

0