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Auszug - Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplans "Am neuen Anger" innerhalb des Rahmenplans Eiche  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 10 Beschluss:BV-2022/1545
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 16.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:01 - 21:58
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2022/1545 Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplans "Am neuen Anger" innerhalb des Rahmenplans Eiche
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus

Frau Formazin nimmt wieder an der Sitzung teil.

 

Frau Tietz teilt mit, dass nicht alle Ortsbeiratsmitglieder für das Projekt stimmten. Letztendlich enschied sich der Ortsbeirat, das Vorhaben einstimmig abzulehnen, da die derzeitige Verkehrsinfrastruktur eine weitere Bebauung nicht hergibt. Zunächst muss der Ausbau der L33 und der B158 erfolgen.

 

Frau Emmrich erklärt, dass sie sich ausdrücklich für das Projekt aussprach. Dies ist der Ansatz für einen Bau für die Zukunft, um die Gemeinde zu entwickeln. Die verkehrstechnische Situation ist derzeit nicht optimal. Eine gänzliche Ablehnung würde ihr wehtun.

 

Herr Seiler warnt und empfiehlt, sich den Investor genau anzuschauen. Im Dong Xuan Center werden die Menschenrechte nicht eingehalten.

 

Frau Hübner bittet Herrn Seiler, im öffentlichen Teil der Sitzung keine diffamierenden Vermutungen über einen Investor zu äußern.

 

Frau Formazin spricht sich für das ganzheitliche und moderne Konzept aus. Entworfen wurde ein autofreies Wohngebiet. Sie respektiert die Einwendungen zur derzeitigen Infrastruktur, rät aus städtebaulicher Sicht jedoch von vereinzelten Baumaßnahmen ab. Die Planung muss im Ganzen gesehen werden. Evtl. kann das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden.

 

Herr Seiler fragt Frau Formazin, warum sie im Bauausschuss anders plädierte.

Frau Formazin antwortet, dass sie das Projekt unterstützenswert einschätzt und sich dafür aussprach. Aber sie akzeptiert auch die Argumente, denn die Entwicklung der Infrastruktur ist wichtig.

Herr Schwarz bestätigt die so im Bauausschuss getätigten Aussagen von Frau Formazin.

 

Herr Joachim erinnert, dass sich die Ortsbeiräte Gedanken um die gemeindliche Entwicklung in ihrem Ortsteil machen, sie müssen mit einem entsprechenden Abstimmungsergebnis gestärkt werden.

 

Frau Hübner sieht dies ebenfalls so. Das Projekt hängt von den Gegebenheiten ab. Es ist nicht gänzlich vom Tisch und später erneut aufrufbar. Sie bittet um Abstimmung.

 


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,
 

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am neuen Anger“ (Gartenstadt Eiche) im Regelverfahren mit Umweltprüfung einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB, Eingriffs- Ausgleichs-Planung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag.

Mit dieser Planung soll Baurecht für die Entwicklung eines Wohngebietes mit dem Charakter einer „Gartenstadt“ einschließlich erforderlicher technischer und sozialer Infrastruktur östlich der Dorfkernes von Eiche geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt.

 

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Eiche zwischen historischem Ortskern und dem Solarpark Eiche. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 11,6 ha und betrifft die Flurstücke 551, 555, 556, 338/1, 329/2 330/4, 331/3 und 334/3 (teilweise) im Besitz der Dong Xuan Hausbau GmbH und die Flurstücke 553, 557, 561, 559 und 334/4 (teilweise) im Besitz der Berliner Wasserbetriebe der Flur 1, Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt:

 

-          im Norden durch den Mehrower Weg,

-          im Osten durch den Solarpark Eiche

-          im Süden durch landwirtschaftliche Flächen

-          im Westen durch den Friedhofsweg und Grünflächen

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

18

0

16

2

0