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Vorlage - BV-2021/1413
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt für die städtebauliche Entwicklung der Flurstücke 296, 297, 2220 (teilweise), 2221, 2222 (teilweise), 2223 (teilweise), 2852, 2853, 2854, 2856 (teilweise) der Flur 2 in der Gemarkung Ahrensfelde (vgl. Anlage 1 – Karte) die in der Anlage 2 dargestellten Eckpunkte. |
Begründung / Erläuterung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde plant die Entwicklung einer Gemein- bedarfsfläche auf einer Teilfläche des Flurstückes 2221 der Flur 2 (vgl. schraffierter Bereich der Anlage 1). Im Zuge dieser Entwicklung soll auch eine Entwicklung der übrigen Flächen (vgl. umrahmte Fläche der Anlage 1) erfolgen.
Als Eckpunkte für die Erarbeitung eines bzw. mehrerer städtebaulicher Konzepte werden die in der Anlage 2 aufgeführten Punkte beschlossen.
Zu Nummer 2 des Eckpunkte (Anlage 2) hat die KIM – Kilian Immobiliengruppe eine Alternativformulierung (Anlage 3) vorgeschlagen.
Anlagen:
Anlage 1 – Karte
Anlage 2 – Eckpunkte der städtebaulichen Entwicklung
Anlage 3 – Alternativvorschlag der KIM zu Nr. 2 der städtebaulichen Eckpunkte
Anlage 4 – Eckpunkte der städtebaulichen Entwicklung
gemäß der Ortsbeiratssitzg. Ahrensfelde v. 11.11.2021
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