Tagesordnung - öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur
Bezeichnung: |
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur |
Gremium: |
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur |
Datum: |
Di, 11.12.2018 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
19:00 - 20:26 |
Raum: |
Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde |
Ort: |
16356 Ahrensfelde |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 3 |
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Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur vom 13.11.2018 |
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BAU/2018/40 |
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Ö 5 |
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Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur |
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Ö 6 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 7 |
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2. Abwägungsbeschluss Entwurf Bebauungsplan "Ahrensfelder Straße II", OT Lindenberg |
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BV-2018/077 |
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Ö 8 |
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Satzungsbeschluss Bebauungsplan "Ahrensfelder Straße II", OT Lindenberg |
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BV-2018/079 |
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Ö 9 |
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Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "An der Lake", OT Mehrow |
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BV-2018/091 |
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VORLAGE |
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Beschlussantrag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, - gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Lake“ im
Regelverfahren mit Umweltprüfung. Mit dieser Planung soll Baurecht für frei stehende Einfamilienhäuser auf sechs Grundstücken geschaffen werden. Dabei sollen die vorderen Grundstücksteile als allgemeines Wohngebiet und die rückwärtigen Bereiche als private Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Gartenland“ entwickelt werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,75 ha und betrifft das Flurstück 253 der Flur 3, Gemarkung Mehrow. Das Plangebiet befindet sich ca. 350 m nordöstlich des Ortskerns von Mehrow und wird wie folgt begrenzt: - im Norden und Nordwesten durch Waldflächen sowie den nördlich anschließenden Friedhof, - im Osten durch die Robert-Stock-Straße und - im Südwesten durch die Straße An der Lake mit der anliegenden Mehrfamilienhausbebauung An der Lake Nr. 1–4. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. - Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
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11.12.2018 - Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2018/091 |
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Beschlussantrag: Der Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig den Beschlussantrag anzunehmen. |
Abstimmungsergebnis | anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschl. | 5 | 5 | 0 | 0 | 0 |
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17.12.2018 - Gemeindevertretung Ahrensfelde |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2018/091 |
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Beschlussantrag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, - gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Lake“ im
Regelverfahren mit Umweltprüfung. Mit dieser Planung soll Baurecht für frei stehende Einfamilienhäuser auf sechs Grundstücken geschaffen werden. Dabei sollen die vorderen Grundstücksteile als allgemeines Wohngebiet und die rückwärtigen Bereiche als private Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Gartenland“ entwickelt werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,75 ha und betrifft das Flurstück 253 der Flur 3, Gemarkung Mehrow. Das Plangebiet befindet sich ca. 350 m nordöstlich des Ortskerns von Mehrow und wird wie folgt begrenzt: - im Norden und Nordwesten durch Waldflächen sowie den nördlich anschließenden Friedhof, - im Osten durch die Robert-Stock-Straße und - im Südwesten durch die Straße An der Lake mit der anliegenden Mehrfamilienhausbebauung An der Lake Nr. 1–4. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. - Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
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Abstimmungsergebnis | anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschl. | 18 | 18 | 0 | 0 | 0 |
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Ö 10 |
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Beschluss zur Erarbeitung eines gemeinsamen Entwicklungskonzeptes (Arbeitstitel Achsenkonzept) mit der Stadt Werneuchen |
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BV-2018/097 |
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Ö 11 |
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Anfragen der Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur |
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Ö 12 |
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Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung |
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N 1 |
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Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur 13.11.2018 |
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N 2 |
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Anfragen der Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur |
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N 3 |
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Schließung der Sitzung |
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