Volltextsuche

Sie sind hier: Politik & Verwaltung / Ratsinformationssystem

Ratsinformationssystem

Tagesordnung - öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur  

Bezeichnung: öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur
Datum: Di, 10.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:05
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
Anlagen:
Einl. BAU_2022-05-10

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit   NZ-2022/1876  
Ö 3     Feststellung der Tagesordnung   NZ-2022/1877  
Ö 4     Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur vom 12.04.2022   NZ-2022/1878  
Ö 5     Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur   NZ-2022/1879  
Ö 6     Einwohnerfragestunde   NZ-2022/1880  
Ö 7  
Beschluss der Benutzungsordnung für den Lenné-Park Blumberg der Gemeinde Ahrensfelde  
Enthält Anlagen
BV-2022/1757  
Ö 8  
Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplans "Am neuen Anger" innerhalb des Rahmenplans Eiche  
Enthält Anlagen
BV-2022/1545  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am neuen Anger“ (Gartenstadt Eiche) im Regelverfahren mit Umweltprüfung einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB, Eingriffs- Ausgleichs-Planung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag.

Mit dieser Planung soll Baurecht für die Entwicklung eines Wohngebietes mit dem Charakter einer „Gartenstadt“ einschließlich erforderlicher technischer und sozialer Infrastruktur östlich der Dorfkernes von Eiche geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt.

 

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Eiche zwischen historischem Ortskern und dem Solarpark Eiche. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 11,6 ha und betrifft die Flurstücke 551, 555, 556, 338/1, 329/2 330/4, 331/3 und 334/3 (teilweise) im Besitz der Dong Xuan Hausbau GmbH und die Flurstücke 553, 557, 561, 559 und 334/4 (teilweise) im Besitz der Berliner Wasserbetriebe der Flur 1, Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt:

 

-          im Norden durch den Mehrower Weg,

-          im Osten durch den Solarpark Eiche

-          im Süden durch landwirtschaftliche Flächen

-          im Westen durch den Friedhofsweg und Grünflächen

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

   
    13.04.2022 - Ortsbeirat Eiche
    Ö 11 - abgelehnt BESCHLUSS: BV-2022/1545   
   

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am neuen Anger“ (Gartenstadt Eiche) im Regelverfahren mit Umweltprüfung einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB, Eingriffs- Ausgleichs-Planung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag.

Mit dieser Planung soll Baurecht für die Entwicklung eines Wohngebietes mit dem Charakter einer „Gartenstadt“ einschließlich erforderlicher technischer und sozialer Infrastruktur östlich der Dorfkernes von Eiche geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt.

 

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Eiche zwischen historischem Ortskern und dem Solarpark Eiche. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 11,6 ha und betrifft die Flurstücke 551, 555, 556, 338/1, 329/2 330/4, 331/3 und 334/3 (teilweise) im Besitz der Dong Xuan Hausbau GmbH und die Flurstücke 553, 557, 561, 559 und 334/4 (teilweise) im Besitz der Berliner Wasserbetriebe der Flur 1, Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt:

 

-          im Norden durch den Mehrower Weg,

-          im Osten durch den Solarpark Eiche

-          im Süden durch landwirtschaftliche Flächen

-          im Westen durch den Friedhofsweg und Grünflächen

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

5

0

5

0

0

 

 

   
    10.05.2022 - Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur
    Ö 8 - abgelehnt BESCHLUSS: BV-2022/1545   
   

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,
 

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am neuen Anger“ (Gartenstadt Eiche) im Regelverfahren mit Umweltprüfung einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB, Eingriffs- Ausgleichs-Planung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag.

Mit dieser Planung soll Baurecht für die Entwicklung eines Wohngebietes mit dem Charakter einer „Gartenstadt“ einschließlich erforderlicher technischer und sozialer Infrastruktur östlich der Dorfkernes von Eiche geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt.

 

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Eiche zwischen historischem Ortskern und dem Solarpark Eiche. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 11,6 ha und betrifft die Flurstücke 551, 555, 556, 338/1, 329/2 330/4, 331/3 und 334/3 (teilweise) im Besitz der Dong Xuan Hausbau GmbH und die Flurstücke 553, 557, 561, 559 und 334/4 (teilweise) im Besitz der Berliner Wasserbetriebe der Flur 1, Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt:

 

-          im Norden durch den Mehrower Weg,

-          im Osten durch den Solarpark Eiche

-          im Süden durch landwirtschaftliche Flächen

-          im Westen durch den Friedhofsweg und Grünflächen

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach

§ 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

6

0

5

1

0

 

 

   
    16.05.2022 - Gemeindevertretung Ahrensfelde
    Ö 10 - abgelehnt BESCHLUSS: BV-2022/1545   
   

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,
 

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am neuen Anger“ (Gartenstadt Eiche) im Regelverfahren mit Umweltprüfung einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB, Eingriffs- Ausgleichs-Planung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag.

Mit dieser Planung soll Baurecht für die Entwicklung eines Wohngebietes mit dem Charakter einer „Gartenstadt“ einschließlich erforderlicher technischer und sozialer Infrastruktur östlich der Dorfkernes von Eiche geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt.

 

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Eiche zwischen historischem Ortskern und dem Solarpark Eiche. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 11,6 ha und betrifft die Flurstücke 551, 555, 556, 338/1, 329/2 330/4, 331/3 und 334/3 (teilweise) im Besitz der Dong Xuan Hausbau GmbH und die Flurstücke 553, 557, 561, 559 und 334/4 (teilweise) im Besitz der Berliner Wasserbetriebe der Flur 1, Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt:

 

-          im Norden durch den Mehrower Weg,

-          im Osten durch den Solarpark Eiche

-          im Süden durch landwirtschaftliche Flächen

-          im Westen durch den Friedhofsweg und Grünflächen

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

18

0

16

2

0

 

 

 

 

 

Ö 9     Anfragen der Mitglieder und der sachkundigen Einwohner des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur   NZ-2022/1881  
Ö 10  
Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung      
N 1     Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur vom 12.04.2022   NZ-2022/1882  
N 2     Anfragen der Mitglieder und der sachkundigen Einwohner des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur   NZ-2022/1883  
N 3     Schließung der Sitzung    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Einl. BAU_2022-05-10 (394 KB)