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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
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NZ-2022/1894 |
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Ö 3 |
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Feststellung der Tagesordnung |
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BV-2022/1896 |
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Ö 4 |
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Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung vom 25.04.2022 |
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BV-2022/1897 |
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Ö 5 |
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Bericht des Bürgermeisters |
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NZ-2022/1895 |
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Ö 6 |
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Einwohnerfragestunde |
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NZ-2022/1899 |
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Ö 7 |
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Beschluss - Bestätigung Auftragsvergabe zu Los 27 (Schließanlage, digitales Schließsystem) am Bauvorhaben "Neubau Grundschule Lindenberg" (TISCHVORLAGE!!) |
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BV-2022/1862 |
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Ö 8 |
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Beschluss - Bestätigung Auftragsvergabe zu Los 29 (Bauendreinigung) am Bauvorhaben "Neubau Grundschule Lindenberg" (TISCHVORLAGE!) |
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BV-2022/1863 |
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Ö 9 |
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Beschluss - Bestätigung Auftragsvergabe zu Los 31.1 (Rohbau/Außenputz am Anbau Grünes Klassenzimmer) am Bauvorhaben "Neubau Grundschule Lindenberg" |
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BV-2022/1864 |
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Ö 10 |
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Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplans "Am neuen Anger" innerhalb des Rahmenplans Eiche |
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BV-2022/1545 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2 Beschlussantrag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, 1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am neuen Anger“ (Gartenstadt Eiche) im Regelverfahren mit Umweltprüfung einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB, Eingriffs- Ausgleichs-Planung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag. Mit dieser Planung soll Baurecht für die Entwicklung eines Wohngebietes mit dem Charakter einer „Gartenstadt“ einschließlich erforderlicher technischer und sozialer Infrastruktur östlich der Dorfkernes von Eiche geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt. Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Eiche zwischen historischem Ortskern und dem Solarpark Eiche. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 11,6 ha und betrifft die Flurstücke 551, 555, 556, 338/1, 329/2 330/4, 331/3 und 334/3 (teilweise) im Besitz der Dong Xuan Hausbau GmbH und die Flurstücke 553, 557, 561, 559 und 334/4 (teilweise) im Besitz der Berliner Wasserbetriebe der Flur 1, Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt: - im Norden durch den Mehrower Weg, - im Osten durch den Solarpark Eiche - im Süden durch landwirtschaftliche Flächen - im Westen durch den Friedhofsweg und Grünflächen Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten. |
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13.04.2022 - Ortsbeirat Eiche |
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Ö 11 - abgelehnt BESCHLUSS: BV-2022/1545 |
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Beschlussantrag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, 1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am neuen Anger“ (Gartenstadt Eiche) im Regelverfahren mit Umweltprüfung einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB, Eingriffs- Ausgleichs-Planung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag. Mit dieser Planung soll Baurecht für die Entwicklung eines Wohngebietes mit dem Charakter einer „Gartenstadt“ einschließlich erforderlicher technischer und sozialer Infrastruktur östlich der Dorfkernes von Eiche geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt. Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Eiche zwischen historischem Ortskern und dem Solarpark Eiche. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 11,6 ha und betrifft die Flurstücke 551, 555, 556, 338/1, 329/2 330/4, 331/3 und 334/3 (teilweise) im Besitz der Dong Xuan Hausbau GmbH und die Flurstücke 553, 557, 561, 559 und 334/4 (teilweise) im Besitz der Berliner Wasserbetriebe der Flur 1, Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt: - im Norden durch den Mehrower Weg, - im Osten durch den Solarpark Eiche - im Süden durch landwirtschaftliche Flächen - im Westen durch den Friedhofsweg und Grünflächen Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten. |
Abstimmungsergebnis | anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen | 5 | 0 | 5 | 0 | 0 |
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10.05.2022 - Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur |
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Ö 8 - abgelehnt BESCHLUSS: BV-2022/1545 |
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Beschlussantrag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, 1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am neuen Anger“ (Gartenstadt Eiche) im Regelverfahren mit Umweltprüfung einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB, Eingriffs- Ausgleichs-Planung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag. Mit dieser Planung soll Baurecht für die Entwicklung eines Wohngebietes mit dem Charakter einer „Gartenstadt“ einschließlich erforderlicher technischer und sozialer Infrastruktur östlich der Dorfkernes von Eiche geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt. Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Eiche zwischen historischem Ortskern und dem Solarpark Eiche. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 11,6 ha und betrifft die Flurstücke 551, 555, 556, 338/1, 329/2 330/4, 331/3 und 334/3 (teilweise) im Besitz der Dong Xuan Hausbau GmbH und die Flurstücke 553, 557, 561, 559 und 334/4 (teilweise) im Besitz der Berliner Wasserbetriebe der Flur 1, Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt: - im Norden durch den Mehrower Weg, - im Osten durch den Solarpark Eiche - im Süden durch landwirtschaftliche Flächen - im Westen durch den Friedhofsweg und Grünflächen Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten. |
Abstimmungsergebnis | anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen | 6 | 0 | 5 | 1 | 0 |
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16.05.2022 - Gemeindevertretung Ahrensfelde |
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Ö 10 - abgelehnt BESCHLUSS: BV-2022/1545 |
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Beschlussantrag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, 1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am neuen Anger“ (Gartenstadt Eiche) im Regelverfahren mit Umweltprüfung einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB, Eingriffs- Ausgleichs-Planung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag. Mit dieser Planung soll Baurecht für die Entwicklung eines Wohngebietes mit dem Charakter einer „Gartenstadt“ einschließlich erforderlicher technischer und sozialer Infrastruktur östlich der Dorfkernes von Eiche geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt. Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Eiche zwischen historischem Ortskern und dem Solarpark Eiche. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 11,6 ha und betrifft die Flurstücke 551, 555, 556, 338/1, 329/2 330/4, 331/3 und 334/3 (teilweise) im Besitz der Dong Xuan Hausbau GmbH und die Flurstücke 553, 557, 561, 559 und 334/4 (teilweise) im Besitz der Berliner Wasserbetriebe der Flur 1, Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt: - im Norden durch den Mehrower Weg, - im Osten durch den Solarpark Eiche - im Süden durch landwirtschaftliche Flächen - im Westen durch den Friedhofsweg und Grünflächen Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten. |
Abstimmungsergebnis | anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen | 18 | 0 | 16 | 2 | 0 |
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Ö 11 |
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Diskussion über das Positionspapier zur B158, Ortsumfahrung Ahrensfelde |
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NZ-2022/1900 |
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Ö 12 |
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Beschluss der Benutzungsordnung für den Lenné-Park Blumberg der Gemeinde Ahrensfelde |
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BV-2022/1757 |
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Ö 13 |
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Anfragen der Gemeindevertreter |
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NZ-2022/1901 |
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Ö 14 |
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Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung |
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N 1 |
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Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung vom 25.04.2022 |
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BV-2022/1898 |
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N 2 |
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Beschluss in Grundstücksangelegenheiten |
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BV-2022/1788 |
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N 3 |
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Anfragen der Gemeindevertreter |
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NZ-2022/1902 |
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N 4 |
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Verschiedenes |
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NZ-2022/1903 |
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N 5 |
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Schließung der Sitzung |
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