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Tagesordnung - öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen  

Bezeichnung: öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen
Gremium: Ausschuss für Finanzen
Datum: Do, 04.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:36
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
Anlagen:
Einldg_FA_2023-05-04

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit   NZ-2023/2679  
Ö 3     Feststellung der Tagesordnung   NZ-2023/2680  
Ö 4     Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Finanzen vom 02.03.2023   NZ-2023/2681  
Ö 5     Bericht der Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen   NZ-2023/2682  
Ö 6     Einwohnerfragestunde   NZ-2023/2683  
Ö 7  
Vorläufige Endjahresauswertung 2022  
Enthält Anlagen
IV-2023/2687  
Ö 8  
Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung einer Beteiligung der Gemeinde Ahrensfelde an der Werneuchener Wohnungsbaugesellschaft  
Enthält Anlagen
BV-2022/2050  
    VORLAGE
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Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, das Beteiligungsverfahren der Gemeinde Ahrensfelde an der Werneuchener Wohnungsbaugesellschaft gem. §§ 91 ff. BbgKVerf mit folgenden Maßgaben zu beginnen:

 

  1. Die Beteiligung der Gemeinde Ahrensfelde an der Werneuchener Wohnungsbau-gesellschaft ist gem. § 92 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf im öffentlichen Interesse erforderlich. Eine öffentliche Bekanntmachung der Beteiligungsabsicht oder eine Wirtschaftlichkeits-analyse i.S.d. § 92 Abs. 3 Satz 1 BbgKVerf erfolgen nicht.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, der örtlichen Industrie- und Handelskammer gem.
    § 92. Abs. 3 Satz. 3 BbgKVerf Gelegenheit zur Stellungnahme zur beabsichtigten Beteiligung zu geben.
  3. Zur Vorbereitung der Beteiligung und der notwendigen Verträge sowie der Abschätzung der tatsächlichen finanziellen Auswirkungen soll eine Bewertung der einzubringenden Grundstücke und Gebäude (gemäß Anlage) erfolgen.

 

 

 

   
    02.05.2023 - Hauptausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2022/2050   
   

Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, das Beteiligungsverfahren der Gemeinde Ahrensfelde an der Werneuchener Wohnungsbaugesellschaft gem. §§ 91 ff. BbgKVerf mit folgenden Maßgaben zu beginnen:

 

  1. Die Beteiligung der Gemeinde Ahrensfelde an der Werneuchener Wohnungsbau-gesellschaft ist gem. § 92 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf im öffentlichen Interesse erforderlich. Eine öffentliche Bekanntmachung der Beteiligungsabsicht oder eine Wirtschaftlichkeits-analyse i.S.d. § 92 Abs. 3 Satz 1 BbgKVerf erfolgen nicht.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, der örtlichen Industrie- und Handelskammer gem.
    § 92. Abs. 3 Satz. 3 BbgKVerf Gelegenheit zur Stellungnahme zur beabsichtigten Beteiligung zu geben.
  3. Zur Vorbereitung der Beteiligung und der notwendigen Verträge sowie der Abschätzung der tatsächlichen finanziellen Auswirkungen soll eine Bewertung der einzubringenden Grundstücke und Gebäude (gemäß Anlage) erfolgen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

7

6

1

0

0

 

 

   
    04.05.2023 - Ausschuss für Finanzen
    Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2022/2050   
   

Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, das Beteiligungsverfahren der Gemeinde Ahrensfelde an der Werneuchener Wohnungsbaugesellschaft gem. §§ 91 ff. BbgKVerf mit folgenden Maßgaben zu beginnen:

 

  1. Die Beteiligung der Gemeinde Ahrensfelde an der Werneuchener Wohnungsbau-gesellschaft ist gem. § 92 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf im öffentlichen Interesse erforderlich. Eine öffentliche Bekanntmachung der Beteiligungsabsicht oder eine Wirtschaftlichkeits-analyse i.S.d. § 92 Abs. 3 Satz 1 BbgKVerf erfolgen nicht.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, der örtlichen Industrie- und Handelskammer gem.
    § 92. Abs. 3 Satz. 3 BbgKVerf Gelegenheit zur Stellungnahme zur beabsichtigten Beteiligung zu geben.
  3. Zur Vorbereitung der Beteiligung und der notwendigen Verträge sowie der Abschätzung der tatsächlichen finanziellen Auswirkungen soll eine Bewertung der einzubringenden Grundstücke und Gebäude (gemäß Anlage) erfolgen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

4

4

0

0

0

 

 

   
    15.05.2023 - Gemeindevertretung Ahrensfelde
    Ö 14 - geändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2022/2050   
   

Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, das Beteiligungsverfahren der Gemeinde Ahrensfelde an der Werneuchener Wohnungsbaugesellschaft gem. §§ 91 ff. BbgKVerf mit folgenden Maßgaben zu beginnen:

 

  1. Die Beteiligung der Gemeinde Ahrensfelde an der Werneuchener Wohnungsbau-gesellschaft ist gem. § 92 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf im öffentlichen Interesse erforderlich. Eine öffentliche Bekanntmachung der Beteiligungsabsicht oder eine Wirtschaftlichkeits-analyse i.S.d. § 92 Abs. 3 Satz 1 BbgKVerf erfolgen nicht.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, der örtlichen Industrie- und Handelskammer gem.
    § 92. Abs. 3 Satz. 3 BbgKVerf Gelegenheit zur Stellungnahme zur beabsichtigten Beteiligung zu geben.
  3. Zur Vorbereitung der Beteiligung und der notwendigen Verträge sowie der Abschätzung der tatsächlichen finanziellen Auswirkungen soll eine Bewertung der einzubringenden Grundstücke und Gebäude (gemäß Anlage) erfolgen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

18

18

0

0

0

 

 

Ö 9     Information zur Entwicklung der Kinderzahlen bzgl. der Kita-/Schulplanung   NZ-2023/2689  
Ö 10     Vorbereitung der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Finanzausschusses   NZ-2023/2684  
Ö 11     Anfragen der Mitglieder und der sachkundigen Einwohner des Ausschusses für Finanzen   NZ-2023/2685  
Ö 12  
Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung      
N 1     Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Finanzen vom 02.03.2023   NZ-2023/2686  
N 2     Anfragen der Mitglieder und der sachkundigen Einwohner des Ausschusses für Finanzen   NZ-2023/2688  
N 3     Schließung der Sitzung    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Einldg_FA_2023-05-04 (417 KB)