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Auszug - 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Gemeinde Ahrensfelde
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde | ||||||||
TOP: | Ö 12 | Beschluss: | BV-2023/2958-1 | |||||
Gremium: | Gemeindevertretung Ahrensfelde | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 20.11.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 18:00 - 20:34 | |||||||
Raum: | Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
BV-2023/2958-1 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Gemeinde Ahrensfelde |
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Status: | öffentlich | |||||||
Bezüglich: |
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Federführend: | Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung | Bearbeiter/-in: | Dr. Kauert, Michael | |||||
Herr Stock berichtet aus dem Hauptausschuss. Dieser befasste sich in zwei Sitzungen sehr ausführlich mit dem Thema. Basierend auf dem Antrag des Bürgervereins Eiche e.V. zur Erarbeitung von Parametern für Onlinebefragungen, erarbeitete die Verwaltung einen fundierten Vorschlag, der rechtlich und bezüglich des Datenschutzes abgesichert ist. Die einreichende Fraktion erklärte ihren Antrag für erledigt, da der Hauptausschuss alle Punkte der Änderungssatzung akzeptierte.
Frau Emmrich bewertet das Ergebnis als gut - die Entscheidung über das Verfahren trifft nun nicht mehr der Bürgermeister allein, sondern die Gemeindevertretung. Es wurde eine Regelung für Einwohner gefunden, die keine Möglichkeit haben, online abzustimmen. Sie ermuntert die Gemeindevertreter, der 1. Änderungssatzung zuzustimmen und danach zu agieren. Anpassungen sind jederzeit möglich.
Frau Freitag fragt, ob Änderungen der Fragestellung bei einer 2/3-Mehrheit der Gemeindevertretung bei der aktuellen Online-Befragung möglich gewesen wären.
Das Gremium soll zukünftig über die Abänderung der Fragestellung aufgrund eines Antrages der Einwohner mit einer 2/3-Mehrheit entscheiden. Bisher oblag dies nur dem Hauptverwaltungsbeamten allein, führt Herr Gehrke aus.
Die Kommunalverfassung regelt im § 13 die Einwohnerbeteiligung und im § 14 den Einwohnerantrag, so Frau Freitag.
Herr Gehrke erläutert, § 14 der Kommunalverfassung kann nicht geändert werden, dort ist der förmliche Einwohnerantrag abschließend geregelt. Es geht hier um eine Satzung der Gemeinde zu § 13 – Beteiligung der Einwohner/Bürger und die Regelung der Online-Befragung. Mit diesem neu ausgestalteten Verfahren könnte laut Dienstleister im Februar/März 2024 begonnen werden.
Es geht nicht nur um eine Befragung infolge eines Einwohnerantrags, ergänzt Herr Dr. Kauert. Gerade auch aus dem Gremium, von einzelnen Fraktionen sowie aus der Einwohnerschaft kann die Anregung bzw. der Antrag auf Durchführung einer Befragung ausgehen. Eine Befragung auf Initiative der Gemeindevertretung ist der Standardweg.
Frau Hübner bittet um Abstimmung.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Gemeinde Ahrensfelde gemäß Anlage. |
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
17 | 17 | 0 | 0 | 0 |