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Auszug - Beschluss über Eckpunkte zur städtebaulichen Entwicklung der Flurstücke 296, 297, 2220 (teilweise), 2221, 2222 (teilweise), 2223 (teilweise), 2852, 2853, 2854, 2856 (teilweise) der Flur 2 in der Gemarkung Ahrensfelde
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur | ||||||||
TOP: | Ö 10 | Beschluss: | BV-2021/1413-1 | |||||
Gremium: | Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 08.02.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 22:48 | |||||||
Raum: | Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
BV-2021/1413-1 Beschluss über Eckpunkte zur städtebaulichen Entwicklung der Flurstücke 296, 297, 2220 (teilweise), 2221, 2222 (teilweise), 2223 (teilweise), 2852, 2853, 2854, 2856 (teilweise) der Flur 2 in der Gemarkung Ahrensfelde | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Bezüglich: |
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Federführend: | Fachbereich II - Ortsentwicklung | Bearbeiter/-in: | Knop, Andreas | |||||
Herr Knop leitet in den TOP ein und sagt, dass der Flächeneigentümer grundsätzlich keine Flächen verkauft. Hier wird eine Ausnahme gemacht, wenn die übrigen Flächen für ihn wirtschaftlich verwertbar sind. Die Eckpunkte stellen das wirtschaftliche Mindestmaß dar. Der
Landkreis möchte eine Verkehrsanbindung an der Bahn für einen Schulstandort.
Herr Kleinebecker für die Kilian Gruppe führt aus, dass alle Eckpunkte auf der Fläche weiter Bestand haben sollen. Es gibt ein denkmalgeschütztes Gebäude, dies soll außen vorgelassen werden. Es wird eine Mindestzahl an Nettobaulandfläche von 69.700 m² benötigt. Sichergestellt wird, dass die Polytan-Fläche neu geplant wird und dort bleiben kann. Polytan soll nicht mitberechnet werden, daher schlägt er Wohnbaulandfläche vor.
Eine Bürgerin fragt nach dem Zeitplan des Schulbaues und warum den Bürgern das Verkehrsaufkommen zugemutet wird, wo die Lindenberger Straße schon jetzt dicht ist, auch durch die Bahnschranke. Die Taktverdichtung soll ebenfalls erfolgen.
Herr Knop antwortet, dass für die Schulfläche 3 ha vorgesehen sind. Der zeitliche Ablauf wird durch den Landkreis vorgegeben, der demnächst über die Schulentwicklungsplanung und damit den Standort entscheidet. Erst danach würde sich ein Bebauungsplanverfahren anschließen. Falls sich der Landkreis gegen den Schulstandort entscheidet, muss die Gemeindevertretung beschließen, wie es weiter geht.
Herr Knop fasst die drei Punkte zusammen:
- Ob als potenzielle Erweiterungsflächen die knapp 3 ha Acker und die 1,06 ha am Bahnhof aufgenommen werden sollen,
- ob statt Baufläche Wohnbaufläche aufgenommen werden soll, also Gewerbeflächen nicht berücksichtigt werden sollen,
- Ob das denkmalgeschützte Gebäude aus der Flächenberechnung entfallen soll.
Herr Seiler bittet um eine Unterbrechung und stellt hierzu einen Geschäftsordnungsantrag.
Der Antrag wird mit 2 Ja- und 3 Nein-Stimmen abgelehnt.
Es wird über jeden Punkt einzeln abgestimmt:
- 4 x Ja, 0 x Nein, 2 Enthaltung
- 3 x Ja, 2 x Nein, 1 Enthaltung
- 5 x Ja, 0 x Nein, 1 Enthaltung
Damit wird allen drei Änderungswünschen zugestimmt.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, die Eckpunkte zur städtebaulichen Entwicklung der Flurstücke 296, 297, 2220 (teilweise), 2221, 2222 (teilweise), 2223 (teilweise), 2852, 2853, 2854, 2856 (teilweise) in folgenden Punkten zu erweitern bzw. zu ändern:
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Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
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