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Auszug - Beschluss über Eckpunkte zur städtebaulichen Entwicklung der Flurstücke 296, 297, 2220 (teilweise), 2221, 2222 (teilweise), 2223 (teilweise), 2852, 2853, 2854, 2856 (teilweise) der Flur 2 in der Gemarkung Ahrensfelde  

öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur
TOP: Ö 10 Beschluss:BV-2021/1413-1
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 08.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:48
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2021/1413-1 Beschluss über Eckpunkte zur städtebaulichen Entwicklung der Flurstücke 296, 297, 2220 (teilweise), 2221, 2222 (teilweise), 2223 (teilweise), 2852, 2853, 2854, 2856 (teilweise) der Flur 2 in der Gemarkung Ahrensfelde
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
BV-2021/1413
Federführend:Fachbereich II - Ortsentwicklung Bearbeiter/-in: Knop, Andreas

Herr Knop leitet in den TOP ein und sagt, dass der Flächeneigentümer grundsätzlich keine Flächen verkauft. Hier wird eine Ausnahme gemacht, wenn die übrigen Flächen für ihn wirtschaftlich verwertbar sind. Die Eckpunkte stellen das wirtschaftliche Mindestmaß dar. Der

Landkreis möchte eine Verkehrsanbindung an der Bahn für einen Schulstandort.

 

Herr Kleinebecker für die Kilian Gruppe führt aus, dass alle Eckpunkte auf der Fläche weiter Bestand haben sollen. Es gibt ein denkmalgeschütztes Gebäude, dies soll außen vorgelassen werden. Es wird eine Mindestzahl an Nettobaulandfläche von 69.700 m² benötigt. Sichergestellt wird, dass die Polytan-Fläche neu geplant wird und dort bleiben kann. Polytan soll nicht mitberechnet werden, daher schlägt er Wohnbaulandfläche vor.


Eine Bürgerin fragt nach dem Zeitplan des Schulbaues und warum den Bürgern das Verkehrsaufkommen zugemutet wird, wo die Lindenberger Straße schon jetzt dicht ist, auch durch die Bahnschranke. Die Taktverdichtung soll ebenfalls erfolgen.


Herr Knop antwortet, dass für die Schulfläche 3 ha vorgesehen sind. Der zeitliche Ablauf wird durch den Landkreis vorgegeben, der demnächst über die Schulentwicklungsplanung und damit den Standort entscheidet. Erst danach würde sich ein Bebauungsplanverfahren anschließen. Falls sich der Landkreis gegen den Schulstandort entscheidet, muss die Gemeindevertretung beschließen, wie es weiter geht.


Herr Knop fasst die drei Punkte zusammen:

 

  1. Ob als potenzielle Erweiterungsflächen die knapp 3 ha Acker und die 1,06 ha am Bahnhof aufgenommen werden sollen,
  2. ob statt Baufläche Wohnbaufläche aufgenommen werden soll, also Gewerbeflächen nicht berücksichtigt werden sollen,
  3. Ob das denkmalgeschützte Gebäude aus der Flächenberechnung entfallen soll.


Herr Seiler bittet um eine Unterbrechung und stellt hierzu einen Geschäftsordnungsantrag.

Der Antrag wird mit 2 Ja- und 3 Nein-Stimmen abgelehnt.


Es wird über jeden Punkt einzeln abgestimmt:

  1. 4 x Ja, 0 x Nein, 2 Enthaltung
  2. 3 x Ja, 2 x Nein, 1 Enthaltung
  3. 5 x Ja, 0 x Nein, 1 Enthaltung

 

Damit wird allen drei Änderungswünschen zugestimmt.

 


Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, die Eckpunkte zur städtebaulichen Entwicklung der Flurstücke 296, 297, 2220 (teilweise), 2221, 2222 (teilweise), 2223 (teilweise), 2852, 2853, 2854, 2856 (teilweise) in folgenden Punkten zu erweitern bzw. zu ändern:

 

  1. Der Gemeindevertretung ist bekannt, dass eine wirtschaftliche Durchführung des Planverfahrens und eine wirtschaftliche Verwertung der Flächen unter den bisherigen Prämissen der Eckpunkte nur möglich ist, wenn die Nettobaufläche ca. …… ha nicht unterschreitet. Da vorab nicht vorhersehbar bzw. bestimmbar ist, welche Nettobaufläche schlussendlich im Bebauungsplan ausgewiesen wird, sollen zur Sicherstellung der Erreichung der Mindestnettobaufläche Reserveflächen gem. Anlage 1 od. 2 zur Einbeziehung in das B-Planverfahren vorgesehen werden. Diese soll jedoch nur in Anspruch genommen werden, wenn und soweit ….. ha Nettobaufläche nicht mit den ursprünglichen Flächen erreicht werden.
  2. Der Zuschnitt der Entwicklungsflächen verändert sich aufgrund der „Herausnahme“ des Bestandsgebäudes aus dem „Schulgrundstück“ entsprechend der Anlage 1 od. 2.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen