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Auszug - Beschluss über Eckpunkte zur städtebaulichen Entwicklung der Flurstücke 296, 297, 2220 (teilweise), 2221, 2222 (teilweise), 2223 (teilweise), 2852, 2853, 2854, 2856 (teilweise) der Flur 2 in der Gemarkung Ahrensfelde  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 12 Beschluss:BV-2021/1413-1
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:56
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2021/1413-1 Beschluss über Eckpunkte zur städtebaulichen Entwicklung der Flurstücke 296, 297, 2220 (teilweise), 2221, 2222 (teilweise), 2223 (teilweise), 2852, 2853, 2854, 2856 (teilweise) der Flur 2 in der Gemarkung Ahrensfelde
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
BV-2021/1413
Federführend:Fachbereich II - Ortsentwicklung Bearbeiter/-in: Knop, Andreas

Die Öffentlichkeit wird hergestellt.
 

Herr Gehrke legt noch einmal den Werdegang dar. Nach den bis Ende Dezember 2021 erfolgten Verhandlungen ergab sich im Nachhinein noch Gesprächsbedarf. Der Vorhabenträger forderte eine Erweiterungsfläche als Ausweichmöglichkeit, sollte eine gewisse Nettowohnbaufläche nicht zustande kommen. Der Bauausschuss stimmte dem erweiterten Eckpunktepapier mehrheitlich zu, das allen Gemeindevertretern incl. neuem Plan vorliegt.

Der neue Plan zeigt das gesamte Vorhabengebiet (blau gekennzeichnete Fläche Schulstandort/rot gekennzeichnete Fläche B-Plan-Gebiet für die Wohnbebauung). Das Grundstück wurde noch nicht begutachtet. Daher empfiehlt der Bauausschuss, eine Potenzialfläche (grün gekennzeichnet) für eine eventuelle Ausweichmöglichkeit einzubringen. Fragen können von Mitarbeitern der Kilian Gruppe oder der Hilfswerk Siedlung beantwortet werden.

 

Herr Stock ergänzt, dass nach dem Grundstückserwerb vom Schulträger ein Gymnasium errichtet werden kann - eine weiterführende Schule, die bereits seit Jahren Wunsch der Gemeinde Ahrensfelde ist. Es gibt keine weiteren Flächen, die über alle geforderten Merkmale für die Errichtung einer Schule verfügen. Am Standort Ulmenallee gibt es gute Verkehrs-anbindung in Richtung Lindenberg und Eiche sowie den Bahnhof „Ahrensfelde Friedhof“ in Richtung Blumberg, Seefeld und Werneuchen. Das Gelände Straße am Walde wird von Landkreis nicht akzeptiert, da es nicht an der Regionalbahn liegt.

Im Wohngebiet könnten, wie schon jahrelang von den Einwohnern gewünscht, alters- und behindertenfreundliche, kleinere Wohnungen entstehen. Er wirbt für die Entwicklung als Schulstandort.

 

Frau Emmrich gibt zu bedenken, dass der Schulbau nicht allein von der Gemeinde abhängig ist, wenn Kreistag nicht zustimmt, wird das Vorhaben nicht umgesetzt.

 

Herr Gehrke verweist auf die kommunale Planungshoheit und die letztendliche Entscheidung der Gemeindevertretung über die Flächennutzung bei Erwerb durch den Landkreis. Um dem Landkreis die Fläche als Schulstandort anbieten zu können, muss heute das Eckpunktepapier beschlossen werden. Der B-Plan ist auf jeden Fall sowohl für die Schule als auch die Bebauung vorzubereiten. Mit einer Entscheidung des Landkreises über den Schulstandort Barnim wird bereits im März 2022 gerechnet.

 

Pause von 20:51 Uhr bis 20:57 Uhr.

 

Frau Freitag stellt fest, dass die angezeigte Karte nicht mit der in den Sitzungsunterlagen hinterlegten übereinstimmt. Sie fragt, was mit dem vorhandenen Gebäude passiert und

warum die Karte mit der grünen Fläche gekennzeichnet ist.

 

Herr Schwarz antwortet, dass in den elektronischen Sitzungsunterlagen die ursprüngliche Karte enthalten ist. Da es während des Bauausschusses drei wesentliche Änderungen gab, liegt heute jedem Gemeindevertreter eine ergänzte neue Karte als Tischvorlage vor. Er erläutert:

1. Änderung:
Da weder der Landkreis bei der Schulplanung noch der Vorhabenträger bei der Wohnbebau-ung Verwendung für das Bestandsgebäude hat, das voraussichtlich unter Denkmalschutz gestellt wird, wurde es aus der Planung herausgenommen.

 

2. Änderung:
Im ursprünglichen Antrag wurde von Bauflächen (Brutto- und Nettobauflächen) gesprochen. Der Vorhabenträger hatte Bedenken bezüglich der übrig bleibenden Nettobaufläche und daher sprechen wir heute von Nettowohnbaufläche.

 

3. Änderung:
Die grün markierte Fläche (am Dreieck Lindenberger Straße/Neuer Schwanebecker Weg in Richtung Kraftwerk) war schon immer als Potenzialfläche enthalten (sollten die ca. 60 %

Nettowohnbaufläche im rot markierten Bereich unterschritten werden, kann hiervon etwas hinzugezogen werden). Bei der zweiten grün markierten Fläche (stellt den Verlauf des derzeitigen Zauns dar) handelt es sich ebenfalls um eine Potenzialfläche, die zunächst nicht bebaut werden soll. Der Vorhabenträger hatte vorgeschlagen, diese Fläche für eine vernünftige Anbindung zum Bahnhof nutzen zu wollen.

 

Frau Formazin hofft auf Bestätigung des Kreistages für diesen Schulstandort, da es sich um einen zentralen Ort innerhalb der Gesamtgemeinde handelt. Grundsätzlich geht es um ein von vielen Kindern nutzbares Schulangebot in Wohnortnähe. Die anderen Bewerber (Seefeld und Werneuchen) stellen für Ahrensfelder Schüler keine gute Alternative dar.

Sollte es nicht zur Bestätigung des Schulstandortes kommen, plädiert sie für den Ankauf der Fläche durch die Gemeinde, da immer Bedarf für eine gemeindliche Entwicklung besteht (Kita, Schule, ältere Menschen u. a.). Die Nutzung als Schulstandort steht weiterhin an oberster Stelle.

 

Herr Seiler macht darauf aufmerksam, dass er Herrn Schwarz korrigieren muss und die Fläche bis hin zum Märchenwald im FNP nicht als Potenzialfläche, sondern für die Landwirtschaft ausgewiesen ist. Er möchte wissen, warum Flächen als Potenzialflächen bezeichnet werden, ohne vorher die Gemeindevertretung dazu anzuhören.

Herr Schwarz antwortet, dass er nicht vom FNP, sondern von der Karte „B-Plangebiet Ulmenallee“ gesprochen hat. Dort sind diese Flächen als potenzielle B-Planflächen gekennzeichnet. Er erinnert daran, dass die Bezeichnung als Potenzialfläche so im Bauausschuss vorgeschlagen wurde.

 

Herr Gehrke ergänzt, dass der Bauausschuss eine Empfehlung aussprach, die die Verwaltung einarbeitete. Eine Potenzialfläche setzt nicht voraus, sie zwingend zu entwickeln. Die Begründung, warum es zur Festlegung der Potentialfläche kam, ist erfolgt.

 

Herr Stock merkt an, dass auch im AEK dieses Gebiet als Potenzialfläche ausgewiesen ist.

 

Frau Freitag fragt, was mit der herausgerechneten Fläche und dem Bestandsgebäude passieren wird.
 

Herr Schwarz erklärt, dass die Fläche im Besitz der Kirche. Der ursprüngliche Plan, das Gebäude abzureißen und die Fläche in den Schulstandort einzubeziehen, wird nicht mehr verfolgt.

 

Herr Seiler erinnert an die im Ortsbeirat festgelegten Eckpunkte zur städtebaulichen Entwicklung, deren Erhalt im letzten Schreiben der Kilian-Gruppe an die Verwaltung bestätigt wurde. Er möchte vom Investor den aktuellen Stand der einzelnen Punkten erfahren.

 

Herr Gehrke antwortet, dass bislang die Eckpunkte von der Gemeindevertretung beschlossen wurden, der Investor befasste sich weder mit intensiven Planungen noch holte er Umweltgutachten ein. Weitere Schritte erfolgen nach der Entscheidung des Kreistages, wenn zusammen mit der Schule der Aufstellungsbeschluss für dieses Vorhabengebiet erfolgt.

Herr Schwarz macht noch einmal deutlich, dass zunächst ein Grundstückskaufvertrag (die blau markierte Fläche) geschlossen werden muss. Heute wird weder über einen Aufstellungsbeschluss zu den B-Plänen noch über ein konkretes städtebauliches Konzept gesprochen. Der Grundstückseigentümer wird das Grundstück nicht verkaufen, wenn sich nicht die Eckpfeiler in der späteren Bebauung wiederfinden würden.

 

Herr Seiler sagt, ihm geht es lediglich um einen kurzen Verfahrenszwischenstand.

Herr Kleinebecker antwortet, dass Vorgespräche mit möglichen Firmen und Variantenbetrachtungen stattfanden. Erst wenn der Grundstückskauf abgeschlossen ist, wird konkret geplant und die Varianten vorgestellt. Auf der zweiten Potenzialfläche kann eine Zuwegung zum Bahnhof entwickelt werden.

 

Herr Dr. Pöltelt hätte heute gern Aussagen zum aktuellen Stand zu den von der Gemeindevertretung vereinbarten 20 Eckpunkten der städtebaulichen Entwicklung erhalten. Er kann nicht verstehen, warum hier über einen Grundstücksverkauf gesprochen wird. Der Investor erwirbt die genannten Flächen in Erbbaupacht. Worin besteht der Unterschied zwischen dem heutigen und dem im November 2021 gefassten Beschluss?

 

Herr Schwarz erklärt, dass das blau markierte Grundstück vom Eigentümer an den Landkreis verkauft werden soll, um eine Schule zu errichten. Die rot markierten (Erbbaupacht-) Flächen interessieren die Gemeinde nur bedingt. Hier müssen sich letztendlich der Vorhabenträger und der Bauausführende vertraglich einigen.

Im stattgefundenen Prozess wurde festgestellt, dass das Grundstück nicht ohne Weiteres zu bebauen ist. Höchstwahrscheinlich müssen Umweltbelange auf den Ausweichflächen ausgeglichen werden. Aufgrund dessen ergibt sich ein Unterschied zwischen den beiden Beschlüssen.

 

Herr Gehrke bezieht sich auf die im November 2021 von der GV beschlossenen 20 Eckpunkte. Bei fünf dieser Eckpunkte handelt es sich um optionale Prüfaufträge, die erst ausgeführt  werden, wenn die Variantenvorschläge vorliegen.

Allen ist bekannt, dass die evangelische Kirche kein Grundeigentum verkauft. Dies ist nur möglich, weil die Gemeinde Ahrensfelde einen Schulstandort durch den Landkreis Barnim errichten lassen möchte.

 

Herr Moreike stellt klar, dass nicht der Bauausschuss den Wunsch zur Potenzialflächenentwicklung äußerte, sondern dass dies Wunsch des Vorhabenträgers war, dem der Bauausschuss lediglich zugestimmte.

Herr Gehrke antwortet, dass es sich um einen ganz normalen Prozess bei der Entstehung des B-Plans handelt. Die vom Vorhabenträger eingebrachten Argumente waren nachvollziehbar und wurden entsprechend aufgenommen.

 

Frau Oertel erkundigt sich, worum es geht – um die Änderung des FNP (Hinzuziehung der grün markierten Flächen) oder um das Eckpunktepapier. Gleichzeitig fragt sie, warum es eilt, die grün markierten Flächen mit aufzunehmen, obwohl noch nicht untersucht wurde, wieviel Bebauungsfläche tatsächlich zur Verfügung steht.

Aus ihrer Sicht ist klar erkennbar, wie schnell der FNP geändert werden kann. Es bedarf

lediglich eines Antrags der Kilian-Gruppe und schon durchläuft dieser sämtliche Gremien und innerhalb von sechs Wochen ist eine Änderung beschlossen.

Der offene Brief der Bürgerinitiative, die wahrgenommen werden möchte, zeigt klar die Haltung zur Wohnbebauung in der Lindenberger Straße. Sie fragt, wo über die Bürgerbeteiligung (Umfang, Einwendungen, Fragen, Wünsche) nachgelesen werden kann, wenn es bereits seit zehn Jahren Überlegungen zur Entwicklung des Bereiches Lindenberger Straße gibt, über die letztendlich die Gemeindevertretung zu entscheiden hat.

Sie ist interessiert zu erfahren, wie es möglich ist, ein Jahr später dieses Gebiet zu entwickeln.

 

Herr Stock erklärt, dass über die zu entwickelnde Fläche bereits seit März 2021 gesprochen wird. Hierzu gab es einen Auftrag an die Verwaltung, die Verhandlungen mit der Kirche aufzunehmen. Dieser Prozess läuft seit Beginn transparent und ist in sämtlichen Gremien auf der Tagesordnung zu finden.

Leider vermitteln die sich beteiligenden Bürger immer wieder den Eindruck, nicht zu verstehen, worum es geht.

 

Herr Gehrke widerspricht der Behauptung, dass eine FNP-Änderung innerhalb von vier bis sechs Wochen erfolgt. Die Erarbeitung des zurzeit gültigen FNP dauerte drei Jahre, die Bürger wurden beteiligt.

Zwei Drittel der zu betrachtenden Fläche waren schon immer im FNP enthalten. Zunächst wurde die Entwicklung der Kirschenallee umgesetzt und die Fläche der Ulmenallee zurückgestellt. Ein FNP gilt in der Regel 15 Jahre, die Umsetzung einer FNP-Änderung weitere 1,5 Jahre. Auch die Erstellung eines B-Plans benötigt rund zwei Jahre, wenn alle zeitnah und konstruktiv arbeiten. Die Bürgerbeteiligung ist immer enthalten, hier sogar im Eckpunkte-papier verankert.

 

Frau Klitzsch weist auf die Notwendigkeit eines Alten-/Pflegeheims hin.

 

Herr Gehrke teilt mit, dass dies im Eckpunktepapier berücksichtigt wurde.

 

Herr von der Lieth erklärt, mit der Stephanius Stiftung in Kontakt zu stehen. Reine Altenheime sind heutzutage nicht mehr gefragt, der Trend geht zu Demenzwohngemeinschaften, die in normale Wohnanlagen integriert werden.

 

Herr Lorenz fragt sich, warum es nur um die Themen Wohnen und Schule geht, aber nie um das Thema Erholung. Er wünscht sich in der Gemeinde Ahrensfelde eine Sauna und eine Schwimmhalle, statt nach Berlin fahren zu müssen. Was prädestiniert die Kilian-Gruppe?

 

Herr Gehrke erklärt, dass sich der Grundstückseigentümer selbst einen Partner sucht.

Die Gemeinde besitzt die Planungshoheit.

Die Aussage zum fehlenden Freizeit- bzw. Erholungsangebot kann er nicht richtig nachvollziehen. Innerhalb der letzten Jahre hat die Gemeinde eine Menge an kulturellen und sportlichen Möglichkeiten geschaffen, die jeder nutzen kann. Es wurde viel Geld für Sportplätze, Sporthallen, kulturelle Veranstaltungen und Unterhaltung in den einzelnen Ortszentren zur Verfügung gestellt. Bei 14.000 Einwohnern und unter Beachtung von jährlich 1,2 Mio € Betriebskosten wäre der Bau einer Schwimmhalle durch die Gemeinde nicht umsetzbar. Die Gemeinde ist mit Nachbarkommunen und Städten im Gespräch, um evtl. dort vorhandene Einrichtungen gemeinschaftlich nutzen zu können.

 

Frau Ullrich empfiehlt, die Bürger brennend interessierenden Themen vorn in der Tagesordnung zu platzieren.

Frau Hübner erläutert, dass zunächst die Beschlüsse zu Bauprojekten zu fassen sind, um die Bauabläufe nicht zu gefährden. Die Gliederung unterliegt den festgelegten Vorgaben der Geschäftsordnung gemäß Kommunalverfassung und ist korrekt.

 

Frau Hübner bittet um Abstimmung über den geänderten Beschlussantrag.

 


Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, die Eckpunkte zur städtebaulichen Entwicklung der Flurstücke 296, 297, 2220 (teilweise), 2221, 2222 (teilweise), 2223 (teilweise), 2852, 2853, 2854, 2856 (teilweise) in folgenden Punkten zu erweitern bzw. zu ändern:

 

  1. Der Gemeindevertretung ist bekannt, dass eine wirtschaftliche Durchführung des Planverfahrens und eine wirtschaftliche Verwertung der Flächen unter den bisherigen
    Prämissen der Eckpunkte nur möglich ist, wenn die Nettowohnbaufläche 6,74 ha nicht unterschreitet. Da vorab nicht vorhersehbar bzw. bestimmbar ist, welche Nettobaufläche schlussendlich im Bebauungsplan ausgewiesen wird, sollen zur Sicherstellung der Erreichung der Mindestnettowohnbaufläche Reserveflächen gem. Anlage 1 (neu) zur Einbeziehung in das B-Planverfahren vorgesehen werden. Diese soll
    jedoch nur in Anspruch genommen werden, wenn und soweit 6,74 ha Nettowohnbaufläche nicht mit den ursprünglichen Flächen erreicht werden.

Der Zuschnitt der Entwicklungsflächen verändert sich aufgrund der „Herausnahme“
des Bestandsgebäudes aus dem „Schulgrundstück“ entsprechend der Anlage 1 (neu).

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

19

17

0

2

0

 

Pause von 21:40 Uhr bis 21:45 Uhr.