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Tagesordnung - öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur  

Bezeichnung: öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur
Datum: Di, 08.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:20
Raum: Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde
Ort: 16356 Ahrensfelde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur vom 11.12.2018  
BAU/2018/41  
Ö 5  
Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Feldstraße", OT Ahrensfelde
Enthält Anlagen
BV-2018/101  
    VORLAGE
   

 

Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,

  1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feldstraße“ im

Regelverfahren mit Umweltprüfung unter der Beachtung der Planungsziele der Gemeinde Ahrensfelde. Mit dieser Planung soll Baurecht für die

            Entwicklung eines Wohngebietes geschaffen werden.          

 

            Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,79 ha und betrifft die Flurstücke

            121/1, 121/2, 124/2, 124/3 sowie 123/4 der Flur 3, Gemarkung Ahrensfelde.

 

            Das Plangebiet befindet sich zum Teil an der Gemarkungsgrenze und

            wird wie folgt begrenzt:

            - im Norden durch die Dorfstraße sowie der anliegenden Bebauung entlang der

              Dorfstraße mit den Hausnummern 16 und 17,

            - im Osten durch die Feldstraße,

            - im Süden durch die Gemarkungsgrenze entlang der Klandorfer Straße und

            - im Westen angrenzende Bebauung entlang der Dorfstraße Hausnummer

              14

 

            Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die Anlage ist

            Bestandteil des Beschlusses.

 

            Die Anpassung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich.

 

     2.    Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu

            machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

            durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange

            und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

     3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 

 

 

   
    18.12.2018 - Ortsbeirat Ahrensfelde
    Ö 8 - geändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2018/101   
   

Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,

  1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feldstraße“ im

            Regelverfahren mit Umweltprüfung. Mit dieser Planung soll Baurecht für die

            Entwicklung eines Wohngebietes geschaffen werden.          

 

            Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,79 ha und betrifft die Flurstücke

            121/1, 121/2, 124/2, 124/3 sowie 123/4 der Flur 3, Gemarkung Ahrensfelde.

 

            Das Plangebiet befindet sich zum Teil an der Gemarkungsgrenze und

            wird wie folgt begrenzt:

            - im Norden durch die Dorfstraße sowie der anliegenden Bebauung entlang der

              Dorfstraße mit den Hausnummern 16 und 17,

            - im Osten durch die Feldstraße,

            - im Süden durch die Gemarkungsgrenze entlang der Klandorfer Straße und

            - im Westen angrenzende Bebauung entlang der Dorfstraße Hausnummer

              14

 

            Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die Anlage ist

            Bestandteil des Beschlusses.

 

            Die Anpassung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich.

 

     2.    Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu

            machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

            durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange

            und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

     3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.

6

5

0

1

0

 

   
    08.01.2019 - Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur
    Ö 7 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2018/101   
   

Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,

  1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feldstraße“ im Regel-verfahren mit Umweltprüfung. Mit dieser Planung soll Baurecht für die Entwicklung eines Wohngebietes geschaffen werden.          

 

            Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,79 ha und betrifft die Flurstücke

            121/1, 121/2, 124/2, 124/3 sowie 123/4 der Flur 3, Gemarkung Ahrensfelde.

 

            Das Plangebiet befindet sich zum Teil an der Gemarkungsgrenze und wird wie folgt begrenzt:

            - im Norden durch die Dorfstraße sowie der anliegenden Bebauung entlang der Dorfstraße

              mit den Hausnummern 16 und 17,

            - im Osten durch die Feldstraße,

            - im Süden durch die Gemarkungsgrenze entlang der Klandorfer Straße und

            - im Westen angrenzende Bebauung entlang der Dorfstraße Hausnummer 14.


            Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die Anlage ist

            Bestandteil des Beschlusses.

 

            Die Anpassung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich.

 

     2.    Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu

            machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

            durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange

            und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

     3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.

5

5

0

0

0

 

 

   
    21.01.2019 - Gemeindevertretung Ahrensfelde
    Ö 9 - geändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2018/101   
   

Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,

 

  1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feldstraße“ im

Regelverfahren mit Umweltprüfung unter Beachtung der noch zu konkretisierenden Planungsziele der Gemeinde Ahrensfelde. Mit dieser Planung soll Baurecht für die Entwicklung eines Wohngebietes geschaffen werden.

 

  1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feldstraße“ im

            Regelverfahren mit Umweltprüfung. Mit dieser Planung soll Baurecht für die

            Entwicklung eines Wohngebietes geschaffen werden.          

            Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,79 ha und betrifft die Flurstücke

            121/1, 121/2, 124/2, 124/3 sowie 123/4 der Flur 3, Gemarkung Ahrensfelde.

 

            Das Plangebiet befindet sich zum Teil an der Gemarkungsgrenze und

            wird wie folgt begrenzt:

            - im Norden durch die Dorfstraße sowie der anliegenden Bebauung entlang der

              Dorfstraße mit den Hausnummern 16 und 17,

            - im Osten durch die Feldstraße,

            - im Süden durch die Gemarkungsgrenze entlang der Klandorfer Straße und

            - im Westen angrenzende Bebauung entlang der Dorfstraße Hausnummer 14

 

            Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die Anlage ist

            Bestandteil des Beschlusses.

 

            Die Anpassung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich.

 

     2.    Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu

            machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

            durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange

            und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

     3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.

19

17

1

1

0

 

Ö 8  
Anfragen der Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur      
Ö 9  
Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung      
N 1     Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur 11.12.2018    
N 2     Beschlussantrag der Freien Wählergemeinschaft zu einer öffentlichen Widmung einer Zufahrtstraße (Einreicher: Freie Wählergemeinschaft)   BV-2018/099  
N 3     Anfragen der Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur    
N 4     Schließung der Sitzung