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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 3 |
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Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur vom 12.11.2019 |
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BAU/2019/51 |
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Ö 5 |
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Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur |
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Ö 6 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 7 |
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Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Wohnen am Mühlenberg", OT Eiche |
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BV-2019/168 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2 Beschlussantrag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, 1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen am Mühlenberg“ im Regelverfahren mit Umweltprüfung einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB, Eingriffs- Ausgleichs-Planung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag. Mit dieser Planung soll Baurecht für eine Nutzungsmischung aus verträglicher Gewerbenutzung und 3-4 Einfamilienhäusern geschaffen und das zu bebauende Flurstück 146/3 der Flur 1, Gemarkung Eiche und die anliegenden Bestandsbebauungen als Mischgebiet festgesetzt werden. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt. Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Eiche an dessen nördlicher Grenze zur Gemarkung Ahrensfelde. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,95 ha, betrifft die Flurstücke 144/2, 144/3, 145, 146/1, 146/3, 528, 529, 530, 532 der Flur 1 in der Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt: - im Norden durch unbebaute landwirtschaftliche Flächen, - im Osten durch teilweise gewerbliche Nutzungen und Einfamilienhäuser - im Süden durch Gewerbenutzungen und die Mühlenstraße. - im Westen durch die Ahrensfelder Chaussee (L311) Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten. |
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13.11.2019 - Ortsbeirat Eiche |
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Ö 7 - geändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2019/168 |
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Beschlussantrag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, 1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen am Mühlen-berg“ im Regelverfahren mit Umweltprüfung einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB, Eingriffs- Ausgleichs-Planung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag. Mit dieser Planung soll Baurecht für eine Nutzungsmischung aus verträglicher Gewerbenutzung und 3-4 Einfamilienhäusern geschaffen und das zu bebauende Flurstück 146/3 der Flur 1, Gemarkung Eiche und die anliegenden Bestandsbebauungen als Mischgebiet festgesetzt werden. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt. Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Eiche an dessen nördlicher Grenze zur Gemarkung Ahrensfelde. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,95 ha, betrifft die Flurstücke 144/2, 144/3, 145, 146/1, 146/3, 528, 529, 530, 532 der Flur 1 in der Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt: - im Norden durch unbebaute landwirtschaftliche Flächen, - im Osten durch teilweise gewerbliche Nutzungen und Einfamilienhäuser - im Süden durch Gewerbenutzungen und die Mühlenstraße. - im Westen durch die Ahrensfelder Chaussee (L311) Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten. |
Abstimmungsergebnis | anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen | 4 | 4 | 0 | 0 | 0 |
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14.01.2020 - Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2019/168 |
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Beschlussantrag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, 1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen am Mühlenberg“ im Regelverfahren mit Umweltprüfung einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB, Eingriffs- Ausgleichs-Planung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag. Mit dieser Planung soll Baurecht für eine Nutzungsmischung aus verträglicher Gewerbenutzung und 3-4 Einfamilienhäusern geschaffen und das zu bebauende Flurstück 146/3 der Flur 1, Gemarkung Eiche und die anliegenden Bestandsbebauungen als Mischgebiet festgesetzt werden. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt. Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Eiche an dessen nördlicher Grenze zur Gemarkung Ahrensfelde. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,95 ha, betrifft die Flurstücke 144/2, 144/3, 145, 146/1, 146/3, 528, 529, 530, 532 der Flur 1 in der Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt: - im Norden durch unbebaute landwirtschaftliche Flächen, - im Osten durch teilweise gewerbliche Nutzungen und Einfamilienhäuser - im Süden durch Gewerbenutzungen und die Mühlenstraße. - im Westen durch die Ahrensfelder Chaussee (L311) Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten. |
Abstimmungsergebnis | anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen | 6 | 6 | 0 | 0 | 0 |
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20.01.2020 - Gemeindevertretung Ahrensfelde |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2019/168 |
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Beschlussantrag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, 1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen am Mühlenberg“ im Regelverfahren mit Umweltprüfung einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB, Eingriffs- Ausgleichs-Planung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag. Mit dieser Planung soll Baurecht für eine Nutzungsmischung aus verträglicher Gewerbenutzung und 3-4 Einfamilienhäusern geschaffen und das zu bebauende Flurstück 146/3 der Flur 1, Gemarkung Eiche und die anliegenden Bestandsbebauungen als Mischgebiet festgesetzt werden. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt. Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Eiche an dessen nördlicher Grenze zur Gemarkung Ahrensfelde. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,95 ha, betrifft die Flurstücke 144/2, 144/3, 145, 146/1, 146/3, 528, 529, 530, 532 der Flur 1 in der Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt: - im Norden durch unbebaute landwirtschaftliche Flächen, - im Osten durch teilweise gewerbliche Nutzungen und Einfamilienhäuser - im Süden durch Gewerbenutzungen und die Mühlenstraße. - im Westen durch die Ahrensfelder Chaussee (L311) Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten. |
Abstimmungsergebnis | anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen | 20 | 20 | 0 | 0 | 0 |
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Ö 8 |
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Fraktionsantrag Die Unabhängigen - Beschluss zur Erstellung einer kartographischen Übersicht kommunaler Flächen und Renaturierungsobjekte für Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzpflanzungen (Einreicher: Fraktion Die Unabhängigen
Eingereicht am: 26.11.2019) |
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FV-2019/200 |
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Ö 9 |
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Anfragen der Mitglieder und der sachkundigen Einwohner des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur |
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Ö 10 |
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Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung |
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N 1 |
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Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur vom 12.11.2019 |
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N 2 |
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Anfragen der Mitglieder und der sachkundigen Einwohner des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur |
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N 3 |
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Schließung der Sitzung |
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