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Tagesordnung - öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Eiche  

Bezeichnung: öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Eiche
Gremium: Ortsbeirat Eiche
Datum: Mi, 13.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Gemeindezentrum Eiche, Ahrensfelder Chaussee 35, OT Eiche
Ort: 16356 Ahrensfelde
Anlagen:
OBE-Einldg 2021-10-13
BV FW Eiche Bauzeitenplan 2021-10-13

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit   NZ-2021/1334  
Ö 3     Feststellung der Tagesordnung   NZ-2021/1335  
Ö 4     Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Ortsbeirates Eiche vom 08.09.2021   NZ-2021/1336  
Ö 5     Bericht der Ortsvorsteherin   NZ-2021/1337  
Ö 6     Einwohnerfragestunde   NZ-2021/1338  
Ö 7     BV Umbau Feuerwehr Eiche - Vorstellung der Planung   NZ-2021/1339  
Ö 8  
Städtebaulicher Vorvertrag zum Bebauungsplan "Wohnen und Leben am Kaufpark", OT Eiche (1. Teil-Änderung Bebauungsplan Nr. 1 "Landsberger Chaussee - Eiche Süd")  
Enthält Anlagen
BV-2021/1263  
Ö 9  
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Wohnen und Leben am Kaufpark", OT Eiche (1. Teil-Änderung Bebauungsplan Nr. 1 "Landsberger Chaussee - Eiche Süd")  
Enthält Anlagen
BV-2021/1245  
    VORLAGE
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Beschlussantrag:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen und Leben am Kaufpark im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Mit der Überplanung einer Teilfläche soll der Bebauungsplan Nr. 1 „Landsberger Chaussee – Eiche Süd“ geändert werden.

Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Nachverdichtung und Errichtung einer gestaffelten Nutzungsmischung aus verträglichen Gewerbe- und Wohnnutzungen auf der bestehenden Parkplatzfläche entlang der Landsberger Chaussee.

 

Das Plangebiet befindet sich an der südlichen Grenze des Ortsteiles Eiche entlang der Landsberger Chaussee auf dem Grundstück des Kaufparks Eiche. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,65 ha und betrifft das Flurstück 237 (teilweise) der Flur 3, Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt:

 

-          im Norden durch den Kaufpark Eiche und Parkplatzflächen,

-          im Osten durch Erschließungsstraßen und Grünflächen

-          im Süden durch die Landsberger Chaussee (L33).

-          im Westen durch gewerbliche Nutzungen und Erschließungsstraßen

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

   
    13.10.2021 - Ortsbeirat Eiche
    Ö 9 - geändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2021/1245   
   

Beschlussantrag:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen und Leben am Kaufpark im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Mit der Überplanung einer Teilfläche soll der Bebauungsplan Nr. 1 „Landsberger Chaussee – Eiche Süd“ geändert werden.

Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Nachverdichtung und Errichtung einer gestaffelten Nutzungsmischung aus verträglichen Gewerbe- und Wohnnutzungen auf der bestehenden Parkplatzfläche entlang der Landsberger Chaussee.

 

Das Plangebiet befindet sich an der südlichen Grenze des Ortsteiles Eiche entlang der Landsberger Chaussee auf dem Grundstück des Kaufparks Eiche. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,65 ha und betrifft das Flurstück 237 (teilweise) der Flur 3, Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt:

 

-          im Norden durch den Kaufpark Eiche und Parkplatzflächen,

-          im Osten durch Erschließungsstraßen und Grünflächen

-          im Süden durch die Landsberger Chaussee (L33).

-          im Westen durch gewerbliche Nutzungen und Erschließungsstraßen

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

5

5

0

0

0

 

 

   
    09.11.2021 - Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur
    Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2021/1245   
   

Beschlussantrag:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen und Leben am Kaufpark im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Mit der Überplanung einer Teilfläche soll der Bebauungsplan Nr. 1 „Landsberger Chaussee – Eiche Süd“ geändert werden.

Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Nachverdichtung und Errichtung einer gestaffelten Nutzungsmischung aus verträglichen Gewerbe- und Wohnnutzungen auf der bestehenden Parkplatzfläche entlang der Landsberger Chaussee.

 

Das Plangebiet befindet sich an der südlichen Grenze des Ortsteiles Eiche entlang der Landsberger Chaussee auf dem Grundstück des Kaufparks Eiche. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,65 ha und betrifft das Flurstück 237 (teilweise) der Flur 3, Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt:

 

-          im Norden durch den Kaufpark Eiche und Parkplatzflächen,

-          im Osten durch Erschließungsstraßen und Grünflächen

-          im Süden durch die Landsberger Chaussee (L33).

-          im Westen durch gewerbliche Nutzungen und Erschließungsstraßen

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

6

6

0

0

0

 

 

   
    15.11.2021 - Gemeindevertretung Ahrensfelde
    Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2021/1245   
   

Beschlussantrag:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen und Leben am Kaufpark im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Mit der Überplanung einer Teilfläche soll der Bebauungsplan Nr. 1 „Landsberger Chaussee – Eiche Süd“ geändert werden.

Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Nachverdichtung und Errichtung einer gestaffelten Nutzungsmischung aus verträglichen Gewerbe- und Wohnnutzungen auf der bestehenden Parkplatzfläche entlang der Landsberger Chaussee.

 

Das Plangebiet befindet sich an der südlichen Grenze des Ortsteiles Eiche entlang der Landsberger Chaussee auf dem Grundstück des Kaufparks Eiche. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,65 ha und betrifft das Flurstück 237 (teilweise) der Flur 3, Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt:

 

-          im Norden durch den Kaufpark Eiche und Parkplatzflächen,

-          im Osten durch Erschließungsstraßen und Grünflächen

-          im Süden durch die Landsberger Chaussee (L33).

-          im Westen durch gewerbliche Nutzungen und Erschließungsstraßen

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

18

16

0

2

0

 

 

Ö 10     Beratung über mögliche Standorte der Geschwindigkeitsmessgeräte im Ortsteil Eiche   NZ-2021/1340  
Ö 11     Anfragen der Mitglieder des Ortsbeirates Eiche   NZ-2021/1341  
Ö 12  
Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung      
N 1     Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Ortsbeirates Eiche vom 08.09.2021   NZ-2021/1342  
N 2     Anfragen der Mitglieder des Ortsbeirates Eiche   NZ-2021/1343  
N 3     Sonstiges   NZ-2021/1344  
N 4     Schließung der Sitzung    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 OBE-Einldg 2021-10-13 (391 KB)    
Anlage 2 2 BV FW Eiche Bauzeitenplan 2021-10-13 (681 KB)