Tagesordnung - öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Bezeichnung: |
öffentliche Sitzung des Hauptausschusses |
Gremium: |
Hauptausschuss |
Datum: |
Di, 02.05.2023 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
19:00 - 20:04 |
Raum: |
Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) |
Ort: |
16356 Ahrensfelde |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
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NZ-2023/2657 |
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Ö 3 |
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Feststellung der Tagesordnung |
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NZ-2023/2658 |
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Ö 4 |
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Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Hauptausschusses vom 03.04.2023 |
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BV-2023/2659 |
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Ö 5 |
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Bericht des Vorsitzenden |
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NZ-2023/2660 |
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Ö 6 |
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Einwohnerfragestunde |
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NZ-2023/2661 |
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Ö 7 |
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Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung einer Beteiligung der Gemeinde Ahrensfelde an der Werneuchener Wohnungsbaugesellschaft |
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BV-2022/2050 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2 Beschlussantrag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, das Beteiligungsverfahren der Gemeinde Ahrensfelde an der Werneuchener Wohnungsbaugesellschaft gem. §§ 91 ff. BbgKVerf mit folgenden Maßgaben zu beginnen: - Die Beteiligung der Gemeinde Ahrensfelde an der Werneuchener Wohnungsbau-gesellschaft ist gem. § 92 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf im öffentlichen Interesse erforderlich. Eine öffentliche Bekanntmachung der Beteiligungsabsicht oder eine Wirtschaftlichkeits-analyse i.S.d. § 92 Abs. 3 Satz 1 BbgKVerf erfolgen nicht.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, der örtlichen Industrie- und Handelskammer gem.
§ 92. Abs. 3 Satz. 3 BbgKVerf Gelegenheit zur Stellungnahme zur beabsichtigten Beteiligung zu geben. - Zur Vorbereitung der Beteiligung und der notwendigen Verträge sowie der Abschätzung der tatsächlichen finanziellen Auswirkungen soll eine Bewertung der einzubringenden Grundstücke und Gebäude (gemäß Anlage) erfolgen.
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02.05.2023 - Hauptausschuss |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2022/2050 |
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Beschlussantrag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, das Beteiligungsverfahren der Gemeinde Ahrensfelde an der Werneuchener Wohnungsbaugesellschaft gem. §§ 91 ff. BbgKVerf mit folgenden Maßgaben zu beginnen: - Die Beteiligung der Gemeinde Ahrensfelde an der Werneuchener Wohnungsbau-gesellschaft ist gem. § 92 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf im öffentlichen Interesse erforderlich. Eine öffentliche Bekanntmachung der Beteiligungsabsicht oder eine Wirtschaftlichkeits-analyse i.S.d. § 92 Abs. 3 Satz 1 BbgKVerf erfolgen nicht.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, der örtlichen Industrie- und Handelskammer gem.
§ 92. Abs. 3 Satz. 3 BbgKVerf Gelegenheit zur Stellungnahme zur beabsichtigten Beteiligung zu geben. - Zur Vorbereitung der Beteiligung und der notwendigen Verträge sowie der Abschätzung der tatsächlichen finanziellen Auswirkungen soll eine Bewertung der einzubringenden Grundstücke und Gebäude (gemäß Anlage) erfolgen.
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Abstimmungsergebnis | anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen | 7 | 6 | 1 | 0 | 0 |
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04.05.2023 - Ausschuss für Finanzen |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2022/2050 |
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Beschlussantrag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, das Beteiligungsverfahren der Gemeinde Ahrensfelde an der Werneuchener Wohnungsbaugesellschaft gem. §§ 91 ff. BbgKVerf mit folgenden Maßgaben zu beginnen: - Die Beteiligung der Gemeinde Ahrensfelde an der Werneuchener Wohnungsbau-gesellschaft ist gem. § 92 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf im öffentlichen Interesse erforderlich. Eine öffentliche Bekanntmachung der Beteiligungsabsicht oder eine Wirtschaftlichkeits-analyse i.S.d. § 92 Abs. 3 Satz 1 BbgKVerf erfolgen nicht.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, der örtlichen Industrie- und Handelskammer gem.
§ 92. Abs. 3 Satz. 3 BbgKVerf Gelegenheit zur Stellungnahme zur beabsichtigten Beteiligung zu geben. - Zur Vorbereitung der Beteiligung und der notwendigen Verträge sowie der Abschätzung der tatsächlichen finanziellen Auswirkungen soll eine Bewertung der einzubringenden Grundstücke und Gebäude (gemäß Anlage) erfolgen.
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Abstimmungsergebnis | anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen | 4 | 4 | 0 | 0 | 0 |
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15.05.2023 - Gemeindevertretung Ahrensfelde |
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Ö 14 - geändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2022/2050 |
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Beschlussantrag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, das Beteiligungsverfahren der Gemeinde Ahrensfelde an der Werneuchener Wohnungsbaugesellschaft gem. §§ 91 ff. BbgKVerf mit folgenden Maßgaben zu beginnen: - Die Beteiligung der Gemeinde Ahrensfelde an der Werneuchener Wohnungsbau-gesellschaft ist gem. § 92 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf im öffentlichen Interesse erforderlich. Eine öffentliche Bekanntmachung der Beteiligungsabsicht oder eine Wirtschaftlichkeits-analyse i.S.d. § 92 Abs. 3 Satz 1 BbgKVerf erfolgen nicht.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, der örtlichen Industrie- und Handelskammer gem.
§ 92. Abs. 3 Satz. 3 BbgKVerf Gelegenheit zur Stellungnahme zur beabsichtigten Beteiligung zu geben. - Zur Vorbereitung der Beteiligung und der notwendigen Verträge sowie der Abschätzung der tatsächlichen finanziellen Auswirkungen soll eine Bewertung der einzubringenden Grundstücke und Gebäude (gemäß Anlage) erfolgen.
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Abstimmungsergebnis | anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen | 18 | 18 | 0 | 0 | 0 |
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Ö 8 |
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Vorbereitung des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung am 15.05.2023 |
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NZ-2023/2662 |
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Ö 9 |
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Anfragen der Hauptausschussmitglieder |
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NZ-2023/2663 |
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Ö 10 |
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Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung |
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N 1 |
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Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Hauptausschusses vom 03.04.2023 |
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BV-2023/2664 |
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N 2 |
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Vorbereitung des nichtöffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung am 15.05.2023 |
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NZ-2023/2665 |
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N 3 |
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Anfragen der Hauptausschussmitglieder |
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NZ-2023/2666 |
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N 4 |
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Verschiedenes |
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NZ-2023/2667 |
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N 5 |
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Schließung der Sitzung |
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