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Tagesordnung - öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde  

Bezeichnung: öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde
Datum: Mo, 20.01.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:01 - 21:55
Raum: Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde
Ort: 16356 Ahrensfelde
Anlagen:
GV Notizenseiten am 20.01.2020
Bauabläufe Stand 2020-01-17

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung  
Enthält Anlagen
BV-2020/213  
Ö 4  
Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung vom 16.12.2019  
Enthält Anlagen
BV-2020/215  
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Beschluss über die Abberufung und die Berufung von sachkundigen Einwohnern der Fraktion "Die Ahrensfelder Unabhängigen - BVB/Freie Wähler"  
Enthält Anlagen
BV-2020/214  
Ö 8  
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Wohnen am Mühlenberg", OT Eiche
Enthält Anlagen
BV-2019/168  
    VORLAGE
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Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen am Mühlenberg“ im Regelverfahren mit Umweltprüfung einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB, Eingriffs- Ausgleichs-Planung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag. Mit dieser Planung soll Baurecht für eine Nutzungsmischung aus verträglicher Gewerbenutzung und 3-4 Einfamilienhäusern geschaffen und  das zu bebauende Flurstück 146/3 der Flur 1, Gemarkung Eiche und die anliegenden Bestandsbebauungen als Mischgebiet festgesetzt werden. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt.

 

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Eiche an dessen nördlicher Grenze zur Gemarkung Ahrensfelde. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,95 ha, betrifft die Flurstücke 144/2, 144/3, 145, 146/1, 146/3, 528, 529, 530, 532 der Flur 1 in der Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt:

-          im Norden durch unbebaute landwirtschaftliche Flächen,

-          im Osten durch teilweise gewerbliche Nutzungen und Einfamilienhäuser

-          im Süden durch Gewerbenutzungen und die Mühlenstraße.

-          im Westen durch die Ahrensfelder Chaussee (L311)

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

   
    13.11.2019 - Ortsbeirat Eiche
    Ö 7 - geändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2019/168   
   

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen am Mühlen-berg“ im Regelverfahren mit Umweltprüfung einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB, Eingriffs- Ausgleichs-Planung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag. Mit dieser Planung soll Baurecht für eine Nutzungsmischung aus verträglicher Gewerbenutzung und 3-4 Einfamilienhäusern geschaffen und  das zu bebauende Flurstück 146/3 der Flur 1, Gemarkung Eiche und die anliegenden Bestandsbebauungen als Mischgebiet festgesetzt werden. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt.

 

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Eiche an dessen nördlicher Grenze zur Gemarkung Ahrensfelde. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,95 ha, betrifft die Flurstücke 144/2, 144/3, 145, 146/1, 146/3, 528, 529, 530, 532 der Flur 1 in der Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt:

-          im Norden durch unbebaute landwirtschaftliche Flächen,

-          im Osten durch teilweise gewerbliche Nutzungen und Einfamilienhäuser

-          im Süden durch Gewerbenutzungen und die Mühlenstraße.

-          im Westen durch die Ahrensfelder Chaussee (L311)

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

4

4

0

0

0

 

 

   
    14.01.2020 - Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur
    Ö 7 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2019/168   
   

Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen am Mühlenberg“ im Regelverfahren mit Umweltprüfung einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB, Eingriffs- Ausgleichs-Planung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag. Mit dieser Planung soll Baurecht für eine Nutzungsmischung aus verträglicher Gewerbenutzung und 3-4 Einfamilienhäusern geschaffen und  das zu bebauende Flurstück 146/3 der Flur 1, Gemarkung Eiche und die anliegenden Bestandsbebauungen als Mischgebiet festgesetzt werden. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt.

 

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Eiche an dessen nördlicher Grenze zur Gemarkung Ahrensfelde. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,95 ha, betrifft die Flurstücke 144/2, 144/3, 145, 146/1, 146/3, 528, 529, 530, 532 der Flur 1 in der Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt:

-          im Norden durch unbebaute landwirtschaftliche Flächen,

-          im Osten durch teilweise gewerbliche Nutzungen und Einfamilienhäuser

-          im Süden durch Gewerbenutzungen und die Mühlenstraße.

-          im Westen durch die Ahrensfelder Chaussee (L311)

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

6

6

0

0

0

 

 

   
    20.01.2020 - Gemeindevertretung Ahrensfelde
    Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2019/168   
   

Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen am Mühlenberg“ im Regelverfahren mit Umweltprüfung einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB, Eingriffs- Ausgleichs-Planung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag. Mit dieser Planung soll Baurecht für eine Nutzungsmischung aus verträglicher Gewerbenutzung und 3-4 Einfamilienhäusern geschaffen und  das zu bebauende Flurstück 146/3 der Flur 1, Gemarkung Eiche und die anliegenden Bestandsbebauungen als Mischgebiet festgesetzt werden. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt.

 

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Eiche an dessen nördlicher Grenze zur Gemarkung Ahrensfelde. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,95 ha, betrifft die Flurstücke 144/2, 144/3, 145, 146/1, 146/3, 528, 529, 530, 532 der Flur 1 in der Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt:

-          im Norden durch unbebaute landwirtschaftliche Flächen,

-          im Osten durch teilweise gewerbliche Nutzungen und Einfamilienhäuser

-          im Süden durch Gewerbenutzungen und die Mühlenstraße.

-          im Westen durch die Ahrensfelder Chaussee (L311)

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

20

20

0

0

0

 

 

Ö 9  
Beschluss - Auftragsvergabe zu Los 4 (Rohbau) am Bauvorhaben "Neubau Grundschule Lindenberg"  
Enthält Anlagen
BV-2019/207  
Ö 10  
Antrag der Fraktion "Die Ahrensfelder Unabhängigen" vom 04.01.2020 zur Einrichtung einer Stelle "Schulsozialarbeit" an der Friedrich von Canitz Grundschule (Einreicher: Die Ahrensfelder Unabhängigen - BVB/Freie Wähler Eingereicht am: 04.01.2020)  
Enthält Anlagen
FV-2020/212  
Ö 11  
Anfragen der Gemeindevertreter      
Ö 12  
Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung      
N 1     Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung vom 16.12.2019   BV-2020/216  
N 2     Beschluss über die Vergabe von Planungsleistungen für die Erstellung eines Entwicklungskonzeptes für die Gemeinde Ahrensfelde und die Stadt Werneuchen (Einreicher: Jens Reichert)   BV-2019/211  
N 3     Anfragen der Gemeindevertreter    
N 4     Verschiedenes    
N 5     Schließung der Sitzung    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 GV Notizenseiten am 20.01.2020 (194 KB)    
Anlage 3 3 Bauabläufe Stand 2020-01-17 (75 KB)