TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
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NZ-2023/2544 |
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Ö 3 |
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Feststellung der Tagesordnung |
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NZ-2023/2545 |
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Ö 4 |
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Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Ortsbeirates Lindenberg vom 26.01.2023 |
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NZ-2023/2546 |
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Ö 5 |
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Bericht des Ortsvorstehers |
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NZ-2023/2547 |
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Ö 6 |
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Einwohnerfragestunde |
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NZ-2023/2548 |
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Ö 7 |
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Städtebaulicher Vorvertrag zum Bebauungsplan "Birkholzer Allee", Ortsteil Lindenberg |
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BV-2023/2554 |
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Ö 8 |
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Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Birkholzer Allee", Ortsteil Lindenberg |
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BV-2023/2555 |
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VORLAGE |
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Beschlussantrag: - Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Birkholzer Allee“, Ortsteil Lindenberg im Regelverfahren mit Umweltprüfung.
Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Wohneinheiten. Das Plangebiet befindet sich östlich der Birkholzer Allee und erstreckt sich von der bebauten südlichen Siedlungskante von Neu Lindenberg ca. 200 m in Richtung der Ahrensfelder Straße. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 7,7 ha und betrifft die Flurstücke 966, 967, 968 der Flur 4, Gemarkung Lindenberg. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. - Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
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23.03.2023 - Ortsbeirat Lindenberg |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2023/2555 |
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Beschlussantrag: - Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Birkholzer Allee“, Ortsteil Lindenberg im Regelverfahren mit Umweltprüfung.
Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Wohneinheiten. Das Plangebiet befindet sich östlich der Birkholzer Allee und erstreckt sich von der bebauten südlichen Siedlungskante von Neu Lindenberg ca. 200 m in Richtung der Ahrensfelder Straße. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 7,7 ha und betrifft die Flurstücke 966, 967, 968 der Flur 4, Gemarkung Lindenberg. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. - Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
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Abstimmungsergebnis | anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen | 4 | 3 | 1 | 0 | 0 |
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13.04.2023 - Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur |
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Ö 13 - zurückgestellt BESCHLUSS: BV-2023/2555 |
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Beschlussantrag: - Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Birkholzer Allee“, Ortsteil Lindenberg im Regelverfahren mit Umweltprüfung.
Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Wohneinheiten. Das Plangebiet befindet sich östlich der Birkholzer Allee und erstreckt sich von der bebauten südlichen Siedlungskante von Neu Lindenberg ca. 200 m in Richtung der Ahrensfelder Straße. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 7,7 ha und betrifft die Flurstücke 966, 967, 968 der Flur 4, Gemarkung Lindenberg. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. - Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
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Abstimmungsergebnis | anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen | | | | | |
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16.10.2023 - Gemeindevertretung Ahrensfelde |
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Ö 7.3 - zurückgestellt BESCHLUSS: BV-2023/2555 |
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Beschlussantrag: - Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Birkholzer Allee“, Ortsteil Lindenberg im Regelverfahren mit Umweltprüfung.
Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Wohneinheiten. Das Plangebiet befindet sich östlich der Birkholzer Allee und erstreckt sich von der bebauten südlichen Siedlungskante von Neu Lindenberg ca. 200 m in Richtung der Ahrensfelder Straße. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 7,7 ha und betrifft die Flurstücke 966, 967, 968 der Flur 4, Gemarkung Lindenberg. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. - Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
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Abstimmungsergebnis | anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen | | | | | |
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11.01.2024 - Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2023/2555 |
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Beschlussantrag: - Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Birkholzer Allee“, Ortsteil Lindenberg im Regelverfahren mit Umweltprüfung.
Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Wohneinheiten. Das Plangebiet befindet sich östlich der Birkholzer Allee und erstreckt sich von der bebauten südlichen Siedlungskante von Neu Lindenberg ca. 200 m in Richtung der Ahrensfelder Straße. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 7,7 ha und betrifft die Flurstücke 966, 967, 968 der Flur 4, Gemarkung Lindenberg. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. - Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
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Abstimmungsergebnis | anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen | 5 | 3 | 2 | 0 | 0 |
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15.01.2024 - Gemeindevertretung Ahrensfelde |
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Ö 7.3 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2023/2555 |
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Beschlussantrag: - Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Birkholzer Allee“, Ortsteil Lindenberg im Regelverfahren mit Umweltprüfung.
Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Wohneinheiten. Das Plangebiet befindet sich östlich der Birkholzer Allee und erstreckt sich von der bebauten südlichen Siedlungskante von Neu Lindenberg ca. 200 m in Richtung der Ahrensfelder Straße. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 7,7 ha und betrifft die Flurstücke 966, 967, 968 der Flur 4, Gemarkung Lindenberg. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. - Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
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Abstimmungsergebnis | anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen | 22 | 17 | 5 | 0 | 0 |
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Ö 9 |
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Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde |
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BV-2023/2556 |
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Ö 10 |
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Beratung über das Projekt Gestaltung und Pflege von Pflanzflächen in der Semmelhaack-Siedlung |
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NZ-2023/2553 |
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Ö 11 |
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Anfragen der Mitglieder des Ortsbeirates Lindenberg |
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NZ-2023/2549 |
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Ö 12 |
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Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung |
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N 1 |
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Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Ortsbeirates Lindenberg vom 26.01.2023 |
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NZ-2023/2550 |
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N 2 |
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Auszeichnungsvorschläge zum Ehrenamtstag |
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NZ-2023/2398 |
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N 3 |
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Anfragen der Mitglieder des Ortsbeirates Lindenberg |
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NZ-2023/2551 |
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N 4 |
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Verschiedenes |
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NZ-2023/2552 |
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N 5 |
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Schließung der Sitzung |
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