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Tagesordnung - öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Lindenberg  

Bezeichnung: öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Lindenberg
Gremium: Ortsbeirat Lindenberg
Datum: Do, 28.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:39
Raum: Ortszentrum, Karl-Marx-Straße 20 E, OT Lindenberg
Ort: 16356 Ahrensfelde
Anlagen:
Einl OBL 2023-09-28

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit   NZ-2023/2982  
Ö 3     Feststellung der Tagesordnung   NZ-2023/2983  
Ö 4     Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Ortsbeirates Lindenberg vom 27.07.2023   NZ-2023/2984  
Ö 5     Bericht des Ortsvorstehers   NZ-2023/2985  
Ö 6     Einwohnerfragestunde   NZ-2023/2986  
Ö 7  
Städtebaulicher Vorvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Logistikzentrum Ahrensfelde", Ortsteil Lindenberg  
Enthält Anlagen
BV-2023/2993  
Ö 8  
Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Logistikzentrum Ahrensfelde", Ortsteil Lindenberg  
Enthält Anlagen
BV-2023/2878  
    VORLAGE
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Beschlussantrag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Logistikzentrum Ahrensfelde“, Ortsteil Lindenberg im Regelverfahren mit Umweltprüfung.

 

Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Logistikzentrums.

 

Das Plangebiet für das neue Logistikzentrum liegt zwischen der Bundesstraße 2 und der Bundesautobahn A10 im Berliner Umland. Die Bundesstraße 2 dient dabei als Zubringer zum Autobahndreieck Barnim der Bundesautobahnen A10 und A11. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 18,9 ha und betrifft die Flurstücke 14/3 (teilweise), 158, 160, 255, 257, 340, 347, 350 der Flur 2, Gemarkung Lindenberg.

 

  1. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 2 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

   
    28.09.2023 - Ortsbeirat Lindenberg
    Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2023/2878   
   

Beschlussantrag:

 

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB  

    die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Logistikzentrum Ahrensfelde“,

    Ortsteil Lindenberg im Regelverfahren mit Umweltprüfung.
 

    Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und

    bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Logistikzentrums.

    Das Plangebiet für das neue Logistikzentrum liegt zwischen der Bundesstraße 2 und der

    Bundesautobahn A10 im Berliner Umland. Die Bundesstraße B2 dient dabei als Zubringer   

    zum Autobahndreieck Barnim der Bundesautobahn A10 und A11. Der Geltungsbereich um  

    fasst eine Fläche von ca. 18,9 ha und betrifft die Flurstücke 14/3 (teilweise), 158, 160, 255,

    257, 347, 350 der Flur 2, Gemarkung Lindenberg.

2. Die Abgrenzung des Planungsgebietes ist in der Anlage 2 gekennzeichnet. Die Anlage ist
    Bestandteil des Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Sazu 2
    BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige
    Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen
    Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB
    ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

3

3

0

0

0

 

   
    12.10.2023 - Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur
    Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2023/2878   
   

Beschlussantrag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Logistikzentrum Ahrensfelde“, Ortsteil Lindenberg im Regelverfahren mit Umweltprüfung.

 

Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Logistikzentrums.

 

Das Plangebiet für das neue Logistikzentrum liegt zwischen der Bundesstraße 2 und der Bundesautobahn A10 im Berliner Umland. Die Bundesstraße 2 dient dabei als Zubringer zum Autobahndreieck Barnim der Bundesautobahnen A10 und A11. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 18,9 ha und betrifft die Flurstücke 14/3 (teilweise), 158, 160, 255, 257, 340, 347, 350 der Flur 2, Gemarkung Lindenberg.

 

  1. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 2 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

6

5

1

0

0

 

 

   
    16.10.2023 - Gemeindevertretung Ahrensfelde
    Ö 13 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2023/2878   
   

Beschlussantrag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Logistikzentrum Ahrensfelde“, Ortsteil Lindenberg im Regelverfahren mit Umweltprüfung.

 

Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Logistikzentrums.

 

Das Plangebiet für das neue Logistikzentrum liegt zwischen der Bundesstraße 2 und der Bundesautobahn A10 im Berliner Umland. Die Bundesstraße 2 dient dabei als Zubringer zum Autobahndreieck Barnim der Bundesautobahnen A10 und A11. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 18,9 ha und betrifft die Flurstücke 14/3 (teilweise), 158, 160, 255, 257, 340, 347, 350 der Flur 2, Gemarkung Lindenberg.

 

  1. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 2 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

19

17

2

0

0

 

Ö 9  
Beschluss zur Anpassung des Geltungsbereiches der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes  
Enthält Anlagen
BV-2023/2879  
Ö 10  
Beratung über die Vergabe eines Namens für die neue Grundschule im Ortsteil Lindenberg  
Enthält Anlagen
IV-2023/2979  
Ö 11  
Beratung über die Anträge eines Einwohners zur Gestaltung des Dorfangers  
Enthält Anlagen
NZ-2023/2992  
Ö 12     Beratung zur Verkehrssituation auf der Birkholzer Allee   NZ-2023/2991  
Ö 13     Anfragen der Mitglieder des Ortsbeirates Lindenberg   NZ-2023/2987  
Ö 14  
Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung      
N 1     Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Ortsbeirates Lindenberg vom 27.07.2023   NZ-2023/2988  
N 2     Anfragen der Mitglieder des Ortsbeirates Lindenberg   NZ-2023/2989  
N 3     Verschiedenes   NZ-2023/2990  
N 4     Schließung der Sitzung    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Einl OBL 2023-09-28 (380 KB)