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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
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NZ-2023/2982 |
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Ö 3 |
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Feststellung der Tagesordnung |
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NZ-2023/2983 |
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Ö 4 |
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Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Ortsbeirates Lindenberg vom 27.07.2023 |
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NZ-2023/2984 |
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Ö 5 |
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Bericht des Ortsvorstehers |
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NZ-2023/2985 |
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Ö 6 |
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Einwohnerfragestunde |
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NZ-2023/2986 |
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Ö 7 |
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Städtebaulicher Vorvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Logistikzentrum Ahrensfelde", Ortsteil Lindenberg |
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BV-2023/2993 |
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Ö 8 |
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Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Logistikzentrum Ahrensfelde", Ortsteil Lindenberg |
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BV-2023/2878 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2 Beschlussantrag: - Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Logistikzentrum Ahrensfelde“, Ortsteil Lindenberg im Regelverfahren mit Umweltprüfung.
Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Logistikzentrums. Das Plangebiet für das neue Logistikzentrum liegt zwischen der Bundesstraße 2 und der Bundesautobahn A10 im Berliner Umland. Die Bundesstraße 2 dient dabei als Zubringer zum Autobahndreieck Barnim der Bundesautobahnen A10 und A11. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 18,9 ha und betrifft die Flurstücke 14/3 (teilweise), 158, 160, 255, 257, 340, 347, 350 der Flur 2, Gemarkung Lindenberg. - Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 2 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
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28.09.2023 - Ortsbeirat Lindenberg |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2023/2878 |
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Beschlussantrag: 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Logistikzentrum Ahrensfelde“, Ortsteil Lindenberg im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Logistikzentrums. Das Plangebiet für das neue Logistikzentrum liegt zwischen der Bundesstraße 2 und der Bundesautobahn A10 im Berliner Umland. Die Bundesstraße B2 dient dabei als Zubringer zum Autobahndreieck Barnim der Bundesautobahn A10 und A11. Der Geltungsbereich um fasst eine Fläche von ca. 18,9 ha und betrifft die Flurstücke 14/3 (teilweise), 158, 160, 255, 257, 347, 350 der Flur 2, Gemarkung Lindenberg.
2. Die Abgrenzung des Planungsgebietes ist in der Anlage 2 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Sazu 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
Abstimmungsergebnis | anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen | 3 | 3 | 0 | 0 | 0 |
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12.10.2023 - Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2023/2878 |
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Beschlussantrag: - Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Logistikzentrum Ahrensfelde“, Ortsteil Lindenberg im Regelverfahren mit Umweltprüfung.
Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Logistikzentrums. Das Plangebiet für das neue Logistikzentrum liegt zwischen der Bundesstraße 2 und der Bundesautobahn A10 im Berliner Umland. Die Bundesstraße 2 dient dabei als Zubringer zum Autobahndreieck Barnim der Bundesautobahnen A10 und A11. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 18,9 ha und betrifft die Flurstücke 14/3 (teilweise), 158, 160, 255, 257, 340, 347, 350 der Flur 2, Gemarkung Lindenberg. - Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 2 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
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Abstimmungsergebnis | anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen | 6 | 5 | 1 | 0 | 0 |
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16.10.2023 - Gemeindevertretung Ahrensfelde |
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Ö 13 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2023/2878 |
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Beschlussantrag: - Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Logistikzentrum Ahrensfelde“, Ortsteil Lindenberg im Regelverfahren mit Umweltprüfung.
Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Logistikzentrums. Das Plangebiet für das neue Logistikzentrum liegt zwischen der Bundesstraße 2 und der Bundesautobahn A10 im Berliner Umland. Die Bundesstraße 2 dient dabei als Zubringer zum Autobahndreieck Barnim der Bundesautobahnen A10 und A11. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 18,9 ha und betrifft die Flurstücke 14/3 (teilweise), 158, 160, 255, 257, 340, 347, 350 der Flur 2, Gemarkung Lindenberg. - Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 2 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
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Abstimmungsergebnis | anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen | 19 | 17 | 2 | 0 | 0 |
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Ö 9 |
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Beschluss zur Anpassung des Geltungsbereiches der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes |
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BV-2023/2879 |
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Ö 10 |
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Beratung über die Vergabe eines Namens für die neue Grundschule im Ortsteil Lindenberg |
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IV-2023/2979 |
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Ö 11 |
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Beratung über die Anträge eines Einwohners zur Gestaltung des Dorfangers |
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NZ-2023/2992 |
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Ö 12 |
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Beratung zur Verkehrssituation auf der Birkholzer Allee |
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NZ-2023/2991 |
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Ö 13 |
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Anfragen der Mitglieder des Ortsbeirates Lindenberg |
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NZ-2023/2987 |
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Ö 14 |
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Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung |
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N 1 |
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Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Ortsbeirates Lindenberg vom 27.07.2023 |
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NZ-2023/2988 |
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N 2 |
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Anfragen der Mitglieder des Ortsbeirates Lindenberg |
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NZ-2023/2989 |
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N 3 |
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Verschiedenes |
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NZ-2023/2990 |
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N 4 |
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Schließung der Sitzung |
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