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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
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NZ-2024/3248 |
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Ö 3 |
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Feststellung der Tagesordnung |
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BV-2024/3249 |
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Ö 4 |
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Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung vom 18.12.2023 |
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BV-2024/3250 |
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Ö 5 |
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Bericht des Bürgermeisters |
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NZ-2024/3252 |
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Ö 6 |
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Einwohnerfragestunde |
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NZ-2024/3253 |
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Ö 7 |
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Antrag der Fraktion CDU vom 30.09.2023 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Entscheidung (Abstimmung) über die 4 Beschlussvorlagen zum Bauvorhaben "Birkholzer Allee", Ortsteil Lindenberg (Einreicher: Christlich Demokratische Union
Eingereicht am: 02.10.2023) |
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FV-2023/3034 |
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Ö 7.1 |
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Bauvorhaben "Birkholzer Allee" - Beschluss über ein Eckpunktepapier |
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BV-2023/2721 |
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Ö 7.2 |
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Städtebaulicher Vorvertrag zum Bebauungsplan "Birkholzer Allee", Ortsteil Lindenberg |
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BV-2023/2554 |
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Ö 7.3 |
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Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Birkholzer Allee", Ortsteil Lindenberg |
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BV-2023/2555 |
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VORLAGE |
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Beschlussantrag: - Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Birkholzer Allee“, Ortsteil Lindenberg im Regelverfahren mit Umweltprüfung.
Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Wohneinheiten. Das Plangebiet befindet sich östlich der Birkholzer Allee und erstreckt sich von der bebauten südlichen Siedlungskante von Neu Lindenberg ca. 200 m in Richtung der Ahrensfelder Straße. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 7,7 ha und betrifft die Flurstücke 966, 967, 968 der Flur 4, Gemarkung Lindenberg. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. - Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
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23.03.2023 - Ortsbeirat Lindenberg |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2023/2555 |
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Beschlussantrag: - Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Birkholzer Allee“, Ortsteil Lindenberg im Regelverfahren mit Umweltprüfung.
Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Wohneinheiten. Das Plangebiet befindet sich östlich der Birkholzer Allee und erstreckt sich von der bebauten südlichen Siedlungskante von Neu Lindenberg ca. 200 m in Richtung der Ahrensfelder Straße. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 7,7 ha und betrifft die Flurstücke 966, 967, 968 der Flur 4, Gemarkung Lindenberg. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. - Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
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Abstimmungsergebnis | anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen | 4 | 3 | 1 | 0 | 0 |
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13.04.2023 - Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur |
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Ö 13 - zurückgestellt BESCHLUSS: BV-2023/2555 |
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Beschlussantrag: - Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Birkholzer Allee“, Ortsteil Lindenberg im Regelverfahren mit Umweltprüfung.
Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Wohneinheiten. Das Plangebiet befindet sich östlich der Birkholzer Allee und erstreckt sich von der bebauten südlichen Siedlungskante von Neu Lindenberg ca. 200 m in Richtung der Ahrensfelder Straße. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 7,7 ha und betrifft die Flurstücke 966, 967, 968 der Flur 4, Gemarkung Lindenberg. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. - Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
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Abstimmungsergebnis | anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen | | | | | |
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16.10.2023 - Gemeindevertretung Ahrensfelde |
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Ö 7.3 - zurückgestellt BESCHLUSS: BV-2023/2555 |
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Beschlussantrag: - Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Birkholzer Allee“, Ortsteil Lindenberg im Regelverfahren mit Umweltprüfung.
Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Wohneinheiten. Das Plangebiet befindet sich östlich der Birkholzer Allee und erstreckt sich von der bebauten südlichen Siedlungskante von Neu Lindenberg ca. 200 m in Richtung der Ahrensfelder Straße. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 7,7 ha und betrifft die Flurstücke 966, 967, 968 der Flur 4, Gemarkung Lindenberg. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. - Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
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Abstimmungsergebnis | anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen | | | | | |
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11.01.2024 - Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2023/2555 |
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Beschlussantrag: - Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Birkholzer Allee“, Ortsteil Lindenberg im Regelverfahren mit Umweltprüfung.
Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Wohneinheiten. Das Plangebiet befindet sich östlich der Birkholzer Allee und erstreckt sich von der bebauten südlichen Siedlungskante von Neu Lindenberg ca. 200 m in Richtung der Ahrensfelder Straße. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 7,7 ha und betrifft die Flurstücke 966, 967, 968 der Flur 4, Gemarkung Lindenberg. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. - Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
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Abstimmungsergebnis | anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen | 5 | 3 | 2 | 0 | 0 |
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15.01.2024 - Gemeindevertretung Ahrensfelde |
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Ö 7.3 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2023/2555 |
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Beschlussantrag: - Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Birkholzer Allee“, Ortsteil Lindenberg im Regelverfahren mit Umweltprüfung.
Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Wohneinheiten. Das Plangebiet befindet sich östlich der Birkholzer Allee und erstreckt sich von der bebauten südlichen Siedlungskante von Neu Lindenberg ca. 200 m in Richtung der Ahrensfelder Straße. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 7,7 ha und betrifft die Flurstücke 966, 967, 968 der Flur 4, Gemarkung Lindenberg. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. - Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
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Abstimmungsergebnis | anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen | 22 | 17 | 5 | 0 | 0 |
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Ö 7.4 |
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Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde |
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BV-2023/2556 |
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Ö 8 |
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Beschluss - Bestätigung Auftragsvergabe Los 06 (Trockenbau) am Bauvorhaben FFW Eiche |
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BV-2024/3247 |
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Ö 9 |
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Beschluss - Bestätigung Auftragsvergabe Los 05.02 (Metallbau-Sektionaltore) am Bauvorhaben FFW Eiche |
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BV-2023/3193 |
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Ö 10 |
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Beschluss - Bestätigung Auftragsvergabe Los 07 (Putzarbeiten - Innen- und Außenputz) am Bauvorhaben FFW Eiche |
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BV-2023/3194 |
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Ö 11 |
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Beschluss - Bestätigung Auftragsvergabe Los 09 (Schlosserarbeiten) am Bauvorhaben FFW Eiche |
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BV-2023/3195 |
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Ö 12 |
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Beschluss - Bestätigung Auftragsvergabe Straßenreinigung |
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BV-2024/3246 |
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Ö 13 |
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Anfragen der Gemeindevertreter |
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NZ-2024/3254 |
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Ö 14 |
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Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung |
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N 1 |
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Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung vom 18.12.2023 |
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BV-2024/3251 |
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N 2 |
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Anfragen der Gemeindevertreter |
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NZ-2024/3255 |
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N 3 |
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Verschiedenes |
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NZ-2024/3256 |
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N 4 |
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|
Schließung der Sitzung |
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