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Tagesordnung - öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde  

Bezeichnung: öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde
Datum: Mo, 15.01.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:13
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
Anlagen:
Einl GV 2024-01-15.pdf
Bauabläufe_Stand_12.01.2024
Umweltbericht Januar24
GV-Protokoll 2024-01-15 Abstimmg TOP 7.1-7.4.pdf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit   NZ-2024/3248  
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung  
BV-2024/3249  
Ö 4  
Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung vom 18.12.2023  
BV-2024/3250  
Ö 5     Bericht des Bürgermeisters   NZ-2024/3252  
Ö 6     Einwohnerfragestunde   NZ-2024/3253  
Ö 7  
Antrag der Fraktion CDU vom 30.09.2023 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Entscheidung (Abstimmung) über die 4 Beschlussvorlagen zum Bauvorhaben "Birkholzer Allee", Ortsteil Lindenberg (Einreicher: Christlich Demokratische Union Eingereicht am: 02.10.2023)  
Enthält Anlagen
FV-2023/3034  
Ö 7.1  
Bauvorhaben "Birkholzer Allee" - Beschluss über ein Eckpunktepapier
Enthält Anlagen
BV-2023/2721  
Ö 7.2  
Städtebaulicher Vorvertrag zum Bebauungsplan "Birkholzer Allee", Ortsteil Lindenberg  
Enthält Anlagen
BV-2023/2554  
Ö 7.3  
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Birkholzer Allee", Ortsteil Lindenberg  
Enthält Anlagen
BV-2023/2555  
    VORLAGE
   

 

Beschlussantrag:

 

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Birkholzer Allee“, Ortsteil Lindenberg im Regelverfahren mit Umweltprüfung.

 

Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Wohneinheiten.

 

Das Plangebiet befindet sich östlich der Birkholzer Allee und erstreckt sich von der bebauten südlichen Siedlungskante von Neu Lindenberg ca. 200 m in Richtung der Ahrensfelder Straße. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 7,7 ha und betrifft die Flurstücke 966, 967, 968 der Flur 4, Gemarkung Lindenberg.

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

   
    23.03.2023 - Ortsbeirat Lindenberg
    Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2023/2555   
   

Beschlussantrag:

 

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Birkholzer Allee“, Ortsteil Lindenberg im Regelverfahren mit Umweltprüfung.

 

Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Wohneinheiten.

 

Das Plangebiet befindet sich östlich der Birkholzer Allee und erstreckt sich von der bebauten südlichen Siedlungskante von Neu Lindenberg ca. 200 m in Richtung der Ahrensfelder Straße. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 7,7 ha und betrifft die Flurstücke 966, 967, 968 der Flur 4, Gemarkung Lindenberg.

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

4

3

1

0

0

 

 

   
    13.04.2023 - Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur
    Ö 13 - zurückgestellt BESCHLUSS: BV-2023/2555   
   

Beschlussantrag:

 

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Birkholzer Allee“, Ortsteil Lindenberg im Regelverfahren mit Umweltprüfung.

 

Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Wohneinheiten.

 

Das Plangebiet befindet sich östlich der Birkholzer Allee und erstreckt sich von der bebauten südlichen Siedlungskante von Neu Lindenberg ca. 200 m in Richtung der Ahrensfelder Straße. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 7,7 ha und betrifft die Flurstücke 966, 967, 968 der Flur 4, Gemarkung Lindenberg.

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

 

 

 

 

 

 

 

   
    16.10.2023 - Gemeindevertretung Ahrensfelde
    Ö 7.3 - zurückgestellt BESCHLUSS: BV-2023/2555   
   

Beschlussantrag:

 

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Birkholzer Allee“, Ortsteil Lindenberg im Regelverfahren mit Umweltprüfung.

 

Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Wohneinheiten.

 

Das Plangebiet befindet sich östlich der Birkholzer Allee und erstreckt sich von der bebauten südlichen Siedlungskante von Neu Lindenberg ca. 200 m in Richtung der Ahrensfelder Straße. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 7,7 ha und betrifft die Flurstücke 966, 967, 968 der Flur 4, Gemarkung Lindenberg.

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

 

 

 

 

 

 

   
    11.01.2024 - Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur
    Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2023/2555   
   

Beschlussantrag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Birkholzer Allee“, Ortsteil Lindenberg im Regelverfahren mit Umweltprüfung.

 

Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Wohneinheiten.

 

Das Plangebiet befindet sich östlich der Birkholzer Allee und erstreckt sich von der bebauten südlichen Siedlungskante von Neu Lindenberg ca. 200 m in Richtung der Ahrensfelder Straße. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 7,7 ha und betrifft die Flurstücke 966, 967, 968 der Flur 4, Gemarkung Lindenberg.

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

5

3

2

0

0

 

   
    15.01.2024 - Gemeindevertretung Ahrensfelde
    Ö 7.3 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2023/2555   
   

Beschlussantrag:

 

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Birkholzer Allee“, Ortsteil Lindenberg im Regelverfahren mit Umweltprüfung.

 

Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Wohneinheiten.

 

Das Plangebiet befindet sich östlich der Birkholzer Allee und erstreckt sich von der bebauten südlichen Siedlungskante von Neu Lindenberg ca. 200 m in Richtung der Ahrensfelder Straße. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 7,7 ha und betrifft die Flurstücke 966, 967, 968 der Flur 4, Gemarkung Lindenberg.

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

22

17

5

0

0

 

Ö 7.4  
Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde  
Enthält Anlagen
BV-2023/2556  
Ö 8  
Beschluss - Bestätigung Auftragsvergabe Los 06 (Trockenbau) am Bauvorhaben FFW Eiche  
BV-2024/3247  
Ö 9  
Beschluss - Bestätigung Auftragsvergabe Los 05.02 (Metallbau-Sektionaltore) am Bauvorhaben FFW Eiche     BV-2023/3193  
Ö 10  
Beschluss - Bestätigung Auftragsvergabe Los 07 (Putzarbeiten - Innen- und Außenputz) am Bauvorhaben FFW Eiche  
BV-2023/3194  
Ö 11  
Beschluss - Bestätigung Auftragsvergabe Los 09 (Schlosserarbeiten) am Bauvorhaben FFW Eiche  
BV-2023/3195  
Ö 12  
Beschluss - Bestätigung Auftragsvergabe Straßenreinigung  
BV-2024/3246  
Ö 13     Anfragen der Gemeindevertreter   NZ-2024/3254  
Ö 14  
Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung      
N 1     Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung vom 18.12.2023   BV-2024/3251  
N 2     Anfragen der Gemeindevertreter   NZ-2024/3255  
N 3     Verschiedenes   NZ-2024/3256  
N 4     Schließung der Sitzung    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Einl GV 2024-01-15.pdf (411 KB)    
Anlage 2 2 Bauabläufe_Stand_12.01.2024 (313 KB)    
Anlage 3 3 Umweltbericht Januar24 (131 KB)    
Anlage 4 4 GV-Protokoll 2024-01-15 Abstimmg TOP 7.1-7.4.pdf (1672 KB)