Tagesordnung - öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Eiche
Bezeichnung: |
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Eiche |
Gremium: |
Ortsbeirat Eiche |
Datum: |
Mi, 13.03.2024 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
19:30 - 21:30 |
Raum: |
Gemeindezentrum Eiche, Ahrensfelder Chaussee 35, OT Eiche |
Ort: |
16356 Ahrensfelde |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
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NZ-2024/3408 |
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Ö 3 |
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Feststellung der Tagesordnung |
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NZ-2024/3409 |
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Ö 4 |
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Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Ortsbeirates Eiche vom 14.02.2024 |
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NZ-2024/3410 |
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Ö 5 |
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Bericht der Ortsvorsteherin |
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NZ-2024/3411 |
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Ö 6 |
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Einwohnerfragestunde |
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NZ-2024/3412 |
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Ö 7 |
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Städtebaulicher Vorvertrag zum Bebauungsplan "Rechenzentrum Eiche" |
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BV-2024/3432 |
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Ö 8 |
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Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Rechenzentrum Eiche" |
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BV-2024/3430 |
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VORLAGE |
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Beschlussantrag: - Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Rechenzentrum Eiche“ im Regelverfahren mit Umweltprüfung.
Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Rechenzentrums. Das Plangebiet befindet sich östlich der Ortslage Eiche am Mehrower Weg im Ortsteil Eiche der Gemeinde Ahrensfelde. Bis Ende 2023 wurde die Fläche teilweise zu Gartenbauzwecken und teilweise landwirtschaftlich genutzt. Südlich angrenzend befindet sich eine Photovoltaik-Anlage. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 10,6 ha und betrifft die Flurstücke 313 (teilweise), 375, 448, 449 der Flur 1, Gemarkung Eiche. - Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 (Geltungsbereich) gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
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13.03.2024 - Ortsbeirat Eiche |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2024/3430 |
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Beschlussantrag: - Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Rechenzentrum Eiche“ im Regelverfahren mit Umweltprüfung.
Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Rechenzentrums. Das Plangebiet befindet sich östlich der Ortslage Eiche am Mehrower Weg im Ortsteil Eiche der Gemeinde Ahrensfelde. Bis Ende 2023 wurde die Fläche teilweise zu Gartenbauzwecken und teilweise landwirtschaftlich genutzt. Südlich angrenzend befindet sich eine Photovoltaik-Anlage. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 10,6 ha und betrifft die Flurstücke 313 (teilweise), 375, 448, 449 der Flur 1, Gemarkung Eiche. - Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 (Geltungsbereich) gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
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Abstimmungsergebnis | anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen | 5 | 4 | 1 | 0 | 0 |
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14.03.2024 - Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2024/3430 |
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Beschlussantrag: - Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Rechenzentrum Eiche“ im Regelverfahren mit Umweltprüfung.
Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Rechenzentrums. Das Plangebiet befindet sich östlich der Ortslage Eiche am Mehrower Weg im Ortsteil Eiche der Gemeinde Ahrensfelde. Bis Ende 2023 wurde die Fläche teilweise zu Gartenbauzwecken und teilweise landwirtschaftlich genutzt. Südlich angrenzend befindet sich eine Photovoltaik-Anlage. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 10,6 ha und betrifft die Flurstücke 313 (teilweise), 375, 448, 449 der Flur 1, Gemarkung Eiche. - Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 (Geltungsbereich) gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
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Abstimmungsergebnis | anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen | 3 | 3 | 0 | 0 | 0 |
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18.03.2024 - Gemeindevertretung Ahrensfelde |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2024/3430 |
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Beschlussantrag: - Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Rechenzentrum Eiche“ im Regelverfahren mit Umweltprüfung.
Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Rechenzentrums. Das Plangebiet befindet sich östlich der Ortslage Eiche am Mehrower Weg im Ortsteil Eiche der Gemeinde Ahrensfelde. Bis Ende 2023 wurde die Fläche teilweise zu Gartenbauzwecken und teilweise landwirtschaftlich genutzt. Südlich angrenzend befindet sich eine Photovoltaik-Anlage. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 10,6 ha und betrifft die Flurstücke 313 (teilweise), 375, 448, 449 der Flur 1, Gemarkung Eiche. - Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 (Geltungsbereich) gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
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Abstimmungsergebnis | anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen | 18 | 15 | 2 | 1 | 0 |
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Ö 9 |
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Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes |
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BV-2024/3431 |
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Ö 10 |
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Anfragen der Mitglieder des Ortsbeirates Eiche |
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NZ-2024/3416 |
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Ö 11 |
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Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung |
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N 1 |
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Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Ortsbeirates Eiche vom 14.02.2024 |
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NZ-2024/3415 |
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N 2 |
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Anfragen der Mitglieder des Ortsbeirates Eiche |
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NZ-2024/3417 |
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N 3 |
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Sonstiges |
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NZ-2024/3419 |
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N 4 |
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Schließung der Sitzung |
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