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Tagesordnung - öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Eiche  

Bezeichnung: öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Eiche
Gremium: Ortsbeirat Eiche
Datum: Mi, 13.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30
Raum: Gemeindezentrum Eiche, Ahrensfelder Chaussee 35, OT Eiche
Ort: 16356 Ahrensfelde
Anlagen:
Einldg_OBE_2024-03-13.pdf
OBE 2024-03-13_Antw zum Fragenkatalog OBE 10-01-2024 Langfassg.pdf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit   NZ-2024/3408  
Ö 3     Feststellung der Tagesordnung   NZ-2024/3409  
Ö 4     Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Ortsbeirates Eiche vom 14.02.2024   NZ-2024/3410  
Ö 5     Bericht der Ortsvorsteherin   NZ-2024/3411  
Ö 6     Einwohnerfragestunde   NZ-2024/3412  
Ö 7  
Städtebaulicher Vorvertrag zum Bebauungsplan "Rechenzentrum Eiche"  
Enthält Anlagen
BV-2024/3432  
Ö 8  
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Rechenzentrum Eiche"  
Enthält Anlagen
BV-2024/3430  
    VORLAGE
   

 

Beschlussantrag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Rechenzentrum Eiche im Regelverfahren mit Umweltprüfung.

 

Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Rechenzentrums.

 

Das Plangebiet befindet sich östlich der Ortslage Eiche am Mehrower Weg im Ortsteil Eiche der Gemeinde Ahrensfelde. Bis Ende 2023 wurde die Fläche teilweise zu Gartenbauzwecken und teilweise landwirtschaftlich genutzt. Südlich angrenzend befindet sich eine Photovoltaik-Anlage. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 10,6 ha und betrifft die Flurstücke 313 (teilweise), 375, 448, 449 der Flur 1, Gemarkung Eiche.

 

  1. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 (Geltungsbereich) gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

   
    13.03.2024 - Ortsbeirat Eiche
    Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2024/3430   
   

Beschlussantrag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Rechenzentrum Eiche im Regelverfahren mit Umweltprüfung.

 

Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Rechenzentrums.

 

Das Plangebiet befindet sich östlich der Ortslage Eiche am Mehrower Weg im Ortsteil Eiche der Gemeinde Ahrensfelde. Bis Ende 2023 wurde die Fläche teilweise zu Gartenbauzwecken und teilweise landwirtschaftlich genutzt. Südlich angrenzend befindet sich eine Photovoltaik-Anlage. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 10,6 ha und betrifft die Flurstücke 313 (teilweise), 375, 448, 449 der Flur 1, Gemarkung Eiche.

 

  1. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 (Geltungsbereich) gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

5

4

1

0

0

 

   
    14.03.2024 - Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur
    Ö 11 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2024/3430   
   

Beschlussantrag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Rechenzentrum Eiche im Regelverfahren mit Umweltprüfung.

 

Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Rechenzentrums.

 

Das Plangebiet befindet sich östlich der Ortslage Eiche am Mehrower Weg im Ortsteil Eiche der Gemeinde Ahrensfelde. Bis Ende 2023 wurde die Fläche teilweise zu Gartenbauzwecken und teilweise landwirtschaftlich genutzt. Südlich angrenzend befindet sich eine Photovoltaik-Anlage. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 10,6 ha und betrifft die Flurstücke 313 (teilweise), 375, 448, 449 der Flur 1, Gemarkung Eiche.

 

  1. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 (Geltungsbereich) gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

3

3

0

0

0

 

   
    18.03.2024 - Gemeindevertretung Ahrensfelde
    Ö 11 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2024/3430   
   

Beschlussantrag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Rechenzentrum Eiche im Regelverfahren mit Umweltprüfung.

 

   Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Rechenzentrums.

 

   Das Plangebiet befindet sich östlich der Ortslage Eiche am Mehrower Weg im Ortsteil Eiche der Gemeinde Ahrensfelde. Bis Ende 2023 wurde die Fläche teilweise zu Gartenbauzwecken und teilweise landwirtschaftlich genutzt. Südlich angrenzend befindet sich eine Photovoltaik-Anlage. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 10,6 ha und betrifft die Flurstücke 313 (teilweise), 375, 448, 449 der Flur 1, Gemarkung Eiche.
 

  1. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 (Geltungsbereich) gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
     
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

18

15

2

1

0

 

Ö 9  
Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes  
Enthält Anlagen
BV-2024/3431  
Ö 10     Anfragen der Mitglieder des Ortsbeirates Eiche   NZ-2024/3416  
Ö 11  
Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung      
N 1     Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Ortsbeirates Eiche vom 14.02.2024   NZ-2024/3415  
N 2     Anfragen der Mitglieder des Ortsbeirates Eiche   NZ-2024/3417  
N 3     Sonstiges   NZ-2024/3419  
N 4     Schließung der Sitzung    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Einldg_OBE_2024-03-13.pdf (397 KB)    
Anlage 2 2 OBE 2024-03-13_Antw zum Fragenkatalog OBE 10-01-2024 Langfassg.pdf (2403 KB)