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Tagesordnung - öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Ahrensfelde  

Bezeichnung: öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Ahrensfelde
Gremium: Ortsbeirat Ahrensfelde
Datum: Di, 10.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:34
Raum: Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde
Ort: 16356 Ahrensfelde
Anlagen:
Einldg._OBA_2023-01-10

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit   NZ-2023/2370  
Ö 3     Feststellung der Tagesordnung   NZ-2023/2371  
Ö 4     Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Ortsbeirates Ahrensfelde vom 28.11.2022   NZ-2023/2372  
Ö 5     Bericht des Ortsvorstehers   NZ-2023/2373  
Ö 6     Einwohnerfragestunde   NZ-2023/2374  
Ö 7  
Städtebaulicher Vorvertrag zum Bebauungsplan "Ulmenallee", Ortsteil Ahrensfelde  
Enthält Anlagen
BV-2022/2365  
Ö 8  
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Ulmenallee", Ortsteil Ahrensfelde  
Enthält Anlagen
BV-2022/2367  
Ö 9  
Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde  
Enthält Anlagen
BV-2022/2368  
Ö 10  
Städtebaulicher Vorvertrag zum Bebauungsplan „Gymnasium und Turnhalle Ahrensfelde“, Ortsteil Ahrensfelde  
Enthält Anlagen
BV-2022/2364  
Ö 11  
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Gymnasium und Turnhalle Ahrensfelde", Ortsteil Ahrensfelde  
Enthält Anlagen
BV-2022/2366  
    VORLAGE
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Beschlussantrag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gymnasium und Turnhalle Ahrensfelde“, Ortsteil Ahrensfelde im Regelverfahren mit Umweltprüfung.

 

Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Gymnasiums und einer Turnhalle im Ortsteil Ahrensfelde.

 

Das Plangebiet ist in zwei räumlich getrennte Geltungsbereiche aufgeteilt. Der Geltungsbereich auf dem das Gymnasium errichtet werden soll, befindet sich nordwestlich der Ulmenallee und südöstlich entlang der Lindenberger Straße, umfasst eine Fläche von ca. 3 ha und betrifft das Flurstück 2221 (teilweise) der Flur 2, Gemarkung Ahrensfelde.

Der Geltungsbereich auf dem die Turnhalle errichtet werden soll, befindet sich südlich der Fichtestraße, nördlich des Sportplatzes Ahrensfelde, wird westlich durch die Gemeindegrenze zu Berlin und östlich durch Wohnbebauung – Wohnpark Goethestraße – begrenzt und betrifft die Flurstücke 211, 213-218, 219/1, 221-227, 2265 und 2266 der Flur 2 in der Gemarkung Ahrensfelde.

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 

   
    10.01.2023 - Ortsbeirat Ahrensfelde
    Ö 11 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2022/2366   
   

Beschlussantrag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gymnasium und Turnhalle Ahrensfelde“, Ortsteil Ahrensfelde im Regelverfahren mit Umweltprüfung.

 

Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Gymnasiums und einer Turnhalle im Ortsteil Ahrensfelde.

 

Das Plangebiet ist in zwei räumlich getrennte Geltungsbereiche aufgeteilt. Der Geltungsbereich auf dem das Gymnasium errichtet werden soll, befindet sich nordwestlich der Ulmenallee und südöstlich entlang der Lindenberger Straße, umfasst eine Fläche von
ca. 3 ha und betrifft das Flurstück 2221 (teilweise) der Flur 2, Gemarkung Ahrensfelde.

Der Geltungsbereich auf dem die Turnhalle errichtet werden soll, befindet sich südlich der Fichtestraße, nördlich des Sportplatzes Ahrensfelde, wird westlich durch die Gemeindegrenze zu Berlin und östlich durch Wohnbebauung – Wohnpark Goethestraße – begrenzt und betrifft die Flurstücke 211, 213-218, 219/1, 221-227, 2265 und 2266 der Flur 2 in der Gemarkung Ahrensfelde.

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

7

7

0

0

0

 

 

   
    12.01.2023 - Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur
    Ö 12 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2022/2366   
   

Beschlussantrag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gymnasium und Turnhalle Ahrensfelde“, Ortsteil Ahrensfelde im Regelverfahren mit Umweltprüfung.

 

Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Gymnasiums und einer Turnhalle im Ortsteil Ahrensfelde.

Das Plangebiet ist in zwei räumlich getrennte Geltungsbereiche aufgeteilt. Der Geltungsbereich auf dem das Gymnasium errichtet werden soll, befindet sich nordwestlich der Ulmenallee und südöstlich entlang der Lindenberger Straße, umfasst eine Fläche von ca.

3 ha und betrifft das Flurstück 2221 (teilweise) der Flur 2, Gemarkung Ahrensfelde.

Der Geltungsbereich auf dem die Turnhalle errichtet werden soll, befindet sich südlich der Fichtestraße, nördlich des Sportplatzes Ahrensfelde, wird westlich durch die Gemeindegrenze zu Berlin und östlich durch Wohnbebauung – Wohnpark Goethestraße – begrenzt und betrifft die Flurstücke 211, 213-218, 219/1, 221-227, 2265 und 2266 der Flur 2 in der Gemarkung Ahrensfelde.

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

6

6

0

0

0

 

 

   
    16.01.2023 - Gemeindevertretung Ahrensfelde
    Ö 13 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2022/2366   
   

Beschlussantrag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gymnasium und Turnhalle Ahrensfelde“, Ortsteil Ahrensfelde im Regelverfahren mit Umweltprüfung.

 

Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Gymnasiums und einer Turnhalle im Ortsteil Ahrensfelde.

 

Das Plangebiet ist in zwei räumlich getrennte Geltungsbereiche aufgeteilt. Der Geltungsbereich auf dem das Gymnasium errichtet werden soll, befindet sich nordwestlich der Ulmenallee und südöstlich entlang der Lindenberger Straße, umfasst eine Fläche von ca. 3 ha und betrifft das Flurstück 2221 (teilweise) der Flur 2, Gemarkung Ahrensfelde.

Der Geltungsbereich auf dem die Turnhalle errichtet werden soll, befindet sich südlich der Fichtestraße, nördlich des Sportplatzes Ahrensfelde, wird westlich durch die Gemeindegrenze zu Berlin und östlich durch Wohnbebauung – Wohnpark Goethestraße – begrenzt und betrifft die Flurstücke 211, 213-218, 219/1, 221-227, 2265 und 2266 der Flur 2 in der Gemarkung Ahrensfelde.

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

19

16

1

2

0

 

 

Ö 12  
Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde  
Enthält Anlagen
BV-2023/2379  
Ö 13     Festlegung der Stellplätze für das Geschwindigkeitsmessgerät   NZ-2023/2378  
Ö 14     Anfragen der Mitglieder des Ortsbeirates Ahrensfelde   NZ-2023/2375  
Ö 15  
Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung      
N 1     Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Ortsbeirates Ahrensfelde vom 28.11.2022   NZ-2023/2376  
N 2     Anfragen der Mitglieder des Ortsbeirates Ahrensfelde   NZ-2023/2377  
N 3     Schließung der Sitzung    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Einldg._OBA_2023-01-10 (412 KB)