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Tagesordnung - öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Eiche  

Bezeichnung: öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Eiche
Gremium: Ortsbeirat Eiche
Datum: Mi, 13.04.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:20
Raum: Gemeindezentrum Eiche, Ahrensfelder Chaussee 35, OT Eiche
Ort: 16356 Ahrensfelde
Anlagen:
Einl. OBE_2022-04-13
öffentl. Anlage zum TOP 9 - Anmerkungen von Herrn Wendt

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit   NZ-2022/1775  
Ö 3     Feststellung der Tagesordnung   NZ-2022/1776  
Ö 4     Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Ortsbeirates Eiche vom 09.03.2022   NZ-2022/1777  
Ö 5     Bericht der Ortsvorsteherin   NZ-2022/1778  
Ö 6     Einwohnerfragestunde   NZ-2022/1779  
Ö 7  
Beschluss über eine mögliche Querung für den Fußverkehr am Knotenpunkt Ahrensfelder Chaussee/Immenweg - Kirchweg  
BV-2022/1763  
Ö 8  
Beschluss über die inhaltliche Aktualisierung des 3-Tafel-Systems Eiche  
Enthält Anlagen
BV-2022/1774  
Ö 9  
Beschluss zur ersten öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes "Wohnen und Leben am Kaufpark", OT Eiche (1. Teil-Änderung Bebauungsplan Nr. 1 "Landsberger Chaussee - Eiche Süd")  
Enthält Anlagen
BV-2022/1759  
Ö 10  
Beschluss zur Einleitung und zur ersten öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes, OT Eiche  
Enthält Anlagen
BV-2022/1760  
Ö 11  
Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplans "Am neuen Anger" innerhalb des Rahmenplans Eiche  
Enthält Anlagen
BV-2022/1545  
    VORLAGE
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Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am neuen Anger“ (Gartenstadt Eiche) im Regelverfahren mit Umweltprüfung einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB, Eingriffs- Ausgleichs-Planung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag.

Mit dieser Planung soll Baurecht für die Entwicklung eines Wohngebietes mit dem Charakter einer „Gartenstadt“ einschließlich erforderlicher technischer und sozialer Infrastruktur östlich der Dorfkernes von Eiche geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt.

 

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Eiche zwischen historischem Ortskern und dem Solarpark Eiche. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 11,6 ha und betrifft die Flurstücke 551, 555, 556, 338/1, 329/2 330/4, 331/3 und 334/3 (teilweise) im Besitz der Dong Xuan Hausbau GmbH und die Flurstücke 553, 557, 561, 559 und 334/4 (teilweise) im Besitz der Berliner Wasserbetriebe der Flur 1, Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt:

 

-          im Norden durch den Mehrower Weg,

-          im Osten durch den Solarpark Eiche

-          im Süden durch landwirtschaftliche Flächen

-          im Westen durch den Friedhofsweg und Grünflächen

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

   
    13.04.2022 - Ortsbeirat Eiche
    Ö 11 - abgelehnt BESCHLUSS: BV-2022/1545   
   

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am neuen Anger“ (Gartenstadt Eiche) im Regelverfahren mit Umweltprüfung einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB, Eingriffs- Ausgleichs-Planung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag.

Mit dieser Planung soll Baurecht für die Entwicklung eines Wohngebietes mit dem Charakter einer „Gartenstadt“ einschließlich erforderlicher technischer und sozialer Infrastruktur östlich der Dorfkernes von Eiche geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt.

 

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Eiche zwischen historischem Ortskern und dem Solarpark Eiche. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 11,6 ha und betrifft die Flurstücke 551, 555, 556, 338/1, 329/2 330/4, 331/3 und 334/3 (teilweise) im Besitz der Dong Xuan Hausbau GmbH und die Flurstücke 553, 557, 561, 559 und 334/4 (teilweise) im Besitz der Berliner Wasserbetriebe der Flur 1, Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt:

 

-          im Norden durch den Mehrower Weg,

-          im Osten durch den Solarpark Eiche

-          im Süden durch landwirtschaftliche Flächen

-          im Westen durch den Friedhofsweg und Grünflächen

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

5

0

5

0

0

 

 

   
    10.05.2022 - Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur
    Ö 8 - abgelehnt BESCHLUSS: BV-2022/1545   
   

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,
 

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am neuen Anger“ (Gartenstadt Eiche) im Regelverfahren mit Umweltprüfung einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB, Eingriffs- Ausgleichs-Planung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag.

Mit dieser Planung soll Baurecht für die Entwicklung eines Wohngebietes mit dem Charakter einer „Gartenstadt“ einschließlich erforderlicher technischer und sozialer Infrastruktur östlich der Dorfkernes von Eiche geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt.

 

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Eiche zwischen historischem Ortskern und dem Solarpark Eiche. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 11,6 ha und betrifft die Flurstücke 551, 555, 556, 338/1, 329/2 330/4, 331/3 und 334/3 (teilweise) im Besitz der Dong Xuan Hausbau GmbH und die Flurstücke 553, 557, 561, 559 und 334/4 (teilweise) im Besitz der Berliner Wasserbetriebe der Flur 1, Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt:

 

-          im Norden durch den Mehrower Weg,

-          im Osten durch den Solarpark Eiche

-          im Süden durch landwirtschaftliche Flächen

-          im Westen durch den Friedhofsweg und Grünflächen

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach

§ 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

6

0

5

1

0

 

 

   
    16.05.2022 - Gemeindevertretung Ahrensfelde
    Ö 10 - abgelehnt BESCHLUSS: BV-2022/1545   
   

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,
 

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am neuen Anger“ (Gartenstadt Eiche) im Regelverfahren mit Umweltprüfung einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB, Eingriffs- Ausgleichs-Planung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag.

Mit dieser Planung soll Baurecht für die Entwicklung eines Wohngebietes mit dem Charakter einer „Gartenstadt“ einschließlich erforderlicher technischer und sozialer Infrastruktur östlich der Dorfkernes von Eiche geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt.

 

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Eiche zwischen historischem Ortskern und dem Solarpark Eiche. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 11,6 ha und betrifft die Flurstücke 551, 555, 556, 338/1, 329/2 330/4, 331/3 und 334/3 (teilweise) im Besitz der Dong Xuan Hausbau GmbH und die Flurstücke 553, 557, 561, 559 und 334/4 (teilweise) im Besitz der Berliner Wasserbetriebe der Flur 1, Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt:

 

-          im Norden durch den Mehrower Weg,

-          im Osten durch den Solarpark Eiche

-          im Süden durch landwirtschaftliche Flächen

-          im Westen durch den Friedhofsweg und Grünflächen

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

18

0

16

2

0

 

 

 

 

 

Ö 12     Anfragen der Mitglieder des Ortsbeirates Eiche   NZ-2022/1780  
Ö 13  
Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung      
N 1     Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Ortsbeirates Eiche vom 09.03.2022   NZ-2022/1781  
N 2     Anfragen der Mitglieder des Ortsbeirates Eiche   NZ-2022/1782  
N 3     Sonstiges   NZ-2022/1783  
N 4     Schließung der Sitzung    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Einl. OBE_2022-04-13 (357 KB)    
Anlage 2 2 öffentl. Anlage zum TOP 9 - Anmerkungen von Herrn Wendt (2034 KB)