Volltextsuche

Sie sind hier: Politik & Verwaltung / Ratsinformationssystem

Ratsinformationssystem

Tagesordnung - öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde  

Bezeichnung: öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde
Datum: Mo, 19.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
Anlagen:
Investitionsvorhaben_Stand 2020-10-19

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit     NZ-2020/487  
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung  
BV-2020/465  
Ö 4  
Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung vom 21.09.2020  
BV-2020/466  
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters     NZ-2020/488  
Ö 6  
Einwohnerfragestunde     NZ-2020/489  
Ö 7  
Beschluss zum Standortkonzept Jugendarbeit an der Friedrich von Canitz Grundschule Blumberg  
Enthält Anlagen
BV-2020/469  
Ö 8  
Beschluss zum Offenen Brief der Gemeindevertretung an den Landkreis Barnim zur Verbesserung der Schülerbeförderung  
Enthält Anlagen
BV-2020/494  
Ö 9  
Beschluss zur Einleitung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes  
Enthält Anlagen
BV-2020/384  
Ö 10  
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Nahversorgung", OT Blumberg  
Enthält Anlagen
BV-2020/350  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,

 

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nahversorgung“ im

    Regelverfahren mit Umweltprüfung. Mit dieser Planung soll primär Baurecht für die        
    Entwicklung eines großflächigen Einzelhandelsmarktes geschaffen werden.

 

    Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 3 ha und betrifft das Flurstück 32 der Flur 19,   

    Gemarkung Blumberg.

 

    Das Plangebiet befindet sich nördlich des Ortskerns zwischen der B 158 und den   

    Bahngleisen. Es wird wie folgt begrenzt:

    - im Norden durch die Bahntrasse Berlin-Werneuchen,

    - im Osten durch die Elisenauer Straße (L 31),

    - im Süden durch die Freienwalder Chaussee (B 158),

    - im Westen durch die Straße „Am Bahnhof“ und das Flurstück 31

 

    Die ungefähre Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet.
    Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

    Aufgrund des Planfeststellungverfahren B 158/L 31 Ortsdurchfahrt Blumberg,  

    Umgestaltung Knotenpunkt“ wird die südliche und westliche Grenze des Geltungs-

    bereichs im Laufe des Verfahrens arrondiert.

 

    Die Anpassung an den Flächennutzungsplan ist erforderlich.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu

    machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

    durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange

    und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

   
    18.08.2020 - Ortsbeirat Blumberg
    Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2020/350   
   

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,

 

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nahversorgung“ im

    Regelverfahren mit Umweltprüfung. Mit dieser Planung soll primär Baurecht für die        
    Entwicklung eines großflächigen Einzelhandelsmarktes geschaffen werden.

 

    Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 3 ha und betrifft das Flurstück 32 der Flur 19,   

    Gemarkung Blumberg.

 

    Das Plangebiet befindet sich nördlich des Ortskerns zwischen der B 158 und den   

    Bahngleisen. Es wird wie folgt begrenzt:

    - im Norden durch die Bahntrasse Berlin-Werneuchen,

    - im Osten durch die Elisenauer Straße (L 31),

    - im Süden durch die Freienwalder Chaussee (B 158),

    - im Westen durch die Straße „Am Bahnhof“ und das Flurstück 31

 

    Die ungefähre Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet.
    Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

    Aufgrund des Planfeststellungverfahren B 158/L 31 Ortsdurchfahrt Blumberg,  

    Umgestaltung Knotenpunkt“ wird die südliche und westliche Grenze des Geltungs-

    bereichs im Laufe des Verfahrens arrondiert.

 

    Die Anpassung an den Flächennutzungsplan ist erforderlich.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu

    machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

    durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange

    und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

 

 

 

 

 

 

 

   
    08.09.2020 - Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur
    Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2020/350   
   

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,

 

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nahversorgung“ im

    Regelverfahren mit Umweltprüfung. Mit dieser Planung soll primär Baurecht für die        
    Entwicklung eines großflächigen Einzelhandelsmarktes geschaffen werden.

 

    Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 3 ha und betrifft das Flurstück 32 der Flur 19,   

    Gemarkung Blumberg.

 

    Das Plangebiet befindet sich nördlich des Ortskerns zwischen der B 158 und den   

    Bahngleisen. Es wird wie folgt begrenzt:

    - im Norden durch die Bahntrasse Berlin-Werneuchen,

    - im Osten durch die Elisenauer Straße (L 31),

    - im Süden durch die Freienwalder Chaussee (B 158),

    - im Westen durch die Straße „Am Bahnhof“ und das Flurstück 31

 

    Die ungefähre Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet.
    Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

    Aufgrund des Planfeststellungverfahren B 158/L 31 Ortsdurchfahrt Blumberg,  

    Umgestaltung Knotenpunkt“ wird die südliche und westliche Grenze des Geltungs-

    bereichs im Laufe des Verfahrens arrondiert.

 

    Die Anpassung an den Flächennutzungsplan ist erforderlich.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu

    machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

    durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange

    und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

7

7

0

0

0

 

 

   
    19.10.2020 - Gemeindevertretung Ahrensfelde
    Ö 10 - zurückgestellt BESCHLUSS: BV-2020/350   
   

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,

 

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nahversorgung“ im

    Regelverfahren mit Umweltprüfung. Mit dieser Planung soll primär Baurecht für die        
    Entwicklung eines großflächigen Einzelhandelsmarktes geschaffen werden.

 

    Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 3 ha und betrifft das Flurstück 32 der Flur 19,   

    Gemarkung Blumberg.

 

    Das Plangebiet befindet sich nördlich des Ortskerns zwischen der B 158 und den   

    Bahngleisen. Es wird wie folgt begrenzt:

    - im Norden durch die Bahntrasse Berlin-Werneuchen,

    - im Osten durch die Elisenauer Straße (L 31),

    - im Süden durch die Freienwalder Chaussee (B 158),

    - im Westen durch die Straße „Am Bahnhof“ und das Flurstück 31

 

    Die ungefähre Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet.
    Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

    Aufgrund des Planfeststellungverfahren B 158/L 31 Ortsdurchfahrt Blumberg,  

    Umgestaltung Knotenpunkt“ wird die südliche und westliche Grenze des Geltungs-

    bereichs im Laufe des Verfahrens arrondiert.

 

    Die Anpassung an den Flächennutzungsplan ist erforderlich.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu

    machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

    durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange

    und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

 

 

 

 

 

 

 

   
    21.12.2020 - Gemeindevertretung Ahrensfelde
    Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2020/350   
   

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,

 

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nahversorgung“ im

    Regelverfahren mit Umweltprüfung. Mit dieser Planung soll primär Baurecht für die        
    Entwicklung eines großflächigen Einzelhandelsmarktes geschaffen werden.

 

    Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 3 ha und betrifft das Flurstück 32 der Flur 19,   

    Gemarkung Blumberg.

 

    Das Plangebiet befindet sich nördlich des Ortskerns zwischen der B 158 und den   

    Bahngleisen. Es wird wie folgt begrenzt:

    - im Norden durch die Bahntrasse Berlin-Werneuchen,

    - im Osten durch die Elisenauer Straße (L 31),

    - im Süden durch die Freienwalder Chaussee (B 158),

    - im Westen durch die Straße „Am Bahnhof“ und das Flurstück 31

 

    Die ungefähre Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet.
    Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

    Aufgrund des Planfeststellungverfahren B 158/L 31 Ortsdurchfahrt Blumberg,  

    Umgestaltung Knotenpunkt“ wird die südliche und westliche Grenze des Geltungs-

    bereichs im Laufe des Verfahrens arrondiert.

 

    Die Anpassung an den Flächennutzungsplan ist erforderlich.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu

    machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

    durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange

    und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

19

18

0

1

0

 

 

Ö 11  
Beschluss - Bestätigung Auftragsvergabe zur Baumaßnahme "erweiterte Instandhaltung des Grünen Weges im Ortsteil Blumberg"  
BV-2020/454  
Ö 12  
Beschluss - Bestätigung Auftragsvergabe zu Los 13 (Innenputz) am Bauvorhaben "Neubau Grundschule Lindenberg"  
BV-2020/374  
Ö 13  
Beschluss - Bestätigung Auftragsvergabe zu Los 16 (WDVS-Fassade) am Bauvorhaben "Neubau Grundschule Lindenberg"  
BV-2020/375  
Ö 14  
Haushaltsplanung 2021: Beratung zum Investitionshaushalt  
Enthält Anlagen
BV-2020/379  
Ö 15  
Beratung über die Anträge der Vereine gemäß Richtlinie zur Förderung kultureller Maßnahmen, Projekte und Einrichtungen sowie Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Sportsvereinsarbeit  
Enthält Anlagen
BV-2020/422  
Ö 16  
Selbstbindungsbeschluss zur Einstellung von Haushaltsmitteln in den Haushalt 2021 für einen Zuschuss in Höhe von 84.592,33 € an den TSV Lindenberg  
BV-2020/459  
Ö 17  
Beschluss zur Umstellung auf elektronische Sitzung  
BV-2020/470  
Ö 18  
Berufung eines Mitgliedes der Gemeinde Ahrensfelde im Kommunalen Nachbarschaftsforum e.V. (KNF)  
BV-2020/485  
Ö 19  
Berufung des Stellvertreters des Mitgliedes der Gemeinde Ahrensfelde im Kommunalen Nachbarschaftsforum e.V. (KNF)  
BV-2020/486  
Ö 20  
Aufstellungsbeschluss einfacher Bebauungsplan "Windeignungsgebiete"  
Enthält Anlagen
BV-2020/484  
Ö 21  
Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Windeignungsgebiete"  
Enthält Anlagen
BV-2020/493  
Ö 22  
Beschluss zur Flächenausweisung bei Rettungshubschrauberlandung in Notfällen (Einreicher: Freie Wählergemeinschaft/Bürgerverein Eiche Eingereicht am: 29.06.2020)
Enthält Anlagen
FV-2020/347  
Ö 23  
Antrag der Fraktion Die Ahrensfelder Unabhängigen/BVB/Freie Wähler vom 02.10.2020 - Prozess für Ortsentwicklungs-/Ortsgestaltungssatzungen starten: Konzept (Einreicher: Die Ahrensfelder Unabhängigen/BVB/Freie Wähler Eingereicht am: 05.10.2020)  
Enthält Anlagen
FV-2020/495  
Ö 24  
Anfragen der Gemeindevertreter     NZ-2020/490  
Ö 25  
Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung      
N 1     Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung vom 21.09.2020   BV-2020/467  
N 2     Anfragen der Gemeindevertreter   NZ-2020/491  
N 3     Verschiedenes   NZ-2020/492  
N 4     Schließung der Sitzung    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Investitionsvorhaben_Stand 2020-10-19 (284 KB)