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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
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NZ-2021/1420 |
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Ö 3 |
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Feststellung der Tagesordnung |
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BV-2021/1421 |
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Ö 4 |
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Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung vom 18.10.2021 |
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BV-2021/1422 |
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Ö 5 |
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Bericht des Bürgermeisters |
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NZ-2021/1425 |
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Ö 6 |
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Einwohnerfragestunde |
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NZ-2021/1426 |
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Ö 7 |
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Beschluss über Eckpunkte zur städtebaulichen Entwicklung der Flurstücke 296, 297, 2220 (teilweise), 2221, 2222 (teilweise), 2223 (teilweise), 2852, 2853, 2854, 2856 (teilweise) der Flur 2 in der Gemarkung Ahrensfelde |
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BV-2021/1413 |
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Ö 8 |
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Städtebaulicher Vorvertrag zum Bebauungsplan "Wohnen und Leben am Kaufpark", OT Eiche
(1. Teil-Änderung Bebauungsplan Nr. 1 "Landsberger Chaussee - Eiche Süd") |
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BV-2021/1263 |
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Ö 9 |
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Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Wohnen und Leben am Kaufpark", OT Eiche
(1. Teil-Änderung Bebauungsplan Nr. 1 "Landsberger Chaussee - Eiche Süd") |
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BV-2021/1245 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussantrag: 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen und Leben am Kaufpark“ im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Mit der Überplanung einer Teilfläche soll der Bebauungsplan Nr. 1 „Landsberger Chaussee – Eiche Süd“ geändert werden.
Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Nachverdichtung und Errichtung einer gestaffelten Nutzungsmischung aus verträglichen Gewerbe- und Wohnnutzungen auf der bestehenden Parkplatzfläche entlang der Landsberger Chaussee. Das Plangebiet befindet sich an der südlichen Grenze des Ortsteiles Eiche entlang der Landsberger Chaussee auf dem Grundstück des Kaufparks Eiche. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,65 ha und betrifft das Flurstück 237 (teilweise) der Flur 3, Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt: - im Norden durch den Kaufpark Eiche und Parkplatzflächen, - im Osten durch Erschließungsstraßen und Grünflächen - im Süden durch die Landsberger Chaussee (L33). - im Westen durch gewerbliche Nutzungen und Erschließungsstraßen Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten. |
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13.10.2021 - Ortsbeirat Eiche |
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Ö 9 - geändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2021/1245 |
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Beschlussantrag: 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen und Leben am Kaufpark“ im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Mit der Überplanung einer Teilfläche soll der Bebauungsplan Nr. 1 „Landsberger Chaussee – Eiche Süd“ geändert werden.
Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Nachverdichtung und Errichtung einer gestaffelten Nutzungsmischung aus verträglichen Gewerbe- und Wohnnutzungen auf der bestehenden Parkplatzfläche entlang der Landsberger Chaussee. Das Plangebiet befindet sich an der südlichen Grenze des Ortsteiles Eiche entlang der Landsberger Chaussee auf dem Grundstück des Kaufparks Eiche. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,65 ha und betrifft das Flurstück 237 (teilweise) der Flur 3, Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt: - im Norden durch den Kaufpark Eiche und Parkplatzflächen, - im Osten durch Erschließungsstraßen und Grünflächen - im Süden durch die Landsberger Chaussee (L33). - im Westen durch gewerbliche Nutzungen und Erschließungsstraßen Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten. |
Abstimmungsergebnis | anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen | 5 | 5 | 0 | 0 | 0 |
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09.11.2021 - Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2021/1245 |
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Beschlussantrag: 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen und Leben am Kaufpark“ im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Mit der Überplanung einer Teilfläche soll der Bebauungsplan Nr. 1 „Landsberger Chaussee – Eiche Süd“ geändert werden.
Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Nachverdichtung und Errichtung einer gestaffelten Nutzungsmischung aus verträglichen Gewerbe- und Wohnnutzungen auf der bestehenden Parkplatzfläche entlang der Landsberger Chaussee. Das Plangebiet befindet sich an der südlichen Grenze des Ortsteiles Eiche entlang der Landsberger Chaussee auf dem Grundstück des Kaufparks Eiche. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,65 ha und betrifft das Flurstück 237 (teilweise) der Flur 3, Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt: - im Norden durch den Kaufpark Eiche und Parkplatzflächen, - im Osten durch Erschließungsstraßen und Grünflächen - im Süden durch die Landsberger Chaussee (L33). - im Westen durch gewerbliche Nutzungen und Erschließungsstraßen Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten. |
Abstimmungsergebnis | anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen | 6 | 6 | 0 | 0 | 0 |
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15.11.2021 - Gemeindevertretung Ahrensfelde |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2021/1245 |
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Beschlussantrag: 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen und Leben am Kaufpark“ im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Mit der Überplanung einer Teilfläche soll der Bebauungsplan Nr. 1 „Landsberger Chaussee – Eiche Süd“ geändert werden.
Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Nachverdichtung und Errichtung einer gestaffelten Nutzungsmischung aus verträglichen Gewerbe- und Wohnnutzungen auf der bestehenden Parkplatzfläche entlang der Landsberger Chaussee. Das Plangebiet befindet sich an der südlichen Grenze des Ortsteiles Eiche entlang der Landsberger Chaussee auf dem Grundstück des Kaufparks Eiche. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,65 ha und betrifft das Flurstück 237 (teilweise) der Flur 3, Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt: - im Norden durch den Kaufpark Eiche und Parkplatzflächen, - im Osten durch Erschließungsstraßen und Grünflächen - im Süden durch die Landsberger Chaussee (L33). - im Westen durch gewerbliche Nutzungen und Erschließungsstraßen Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten. |
Abstimmungsergebnis | anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen | 18 | 16 | 0 | 2 | 0 |
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Ö 10 |
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Beschluss zur Satzung über die Gebührenerhebung und den Kostenersatz für Einsätze und Leistungen der Feuerwehr der Gemeinde Ahrensfelde (Feuerwehrsatzung FWS) |
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BV-2021/1354 |
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Ö 11 |
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Sitzungstermine für das Jahr 2022 |
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NZ-2021/1378 |
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Ö 12 |
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Anfragen der Gemeindevertreter |
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NZ-2021/1427 |
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Ö 13 |
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Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung |
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N 1 |
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Information über die Verhandlungen in einer Grundstücksangelegenheit |
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N 2 |
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Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung vom 18.10.2021 |
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BV-2021/1424 |
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N 3 |
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Beschluss zu einer Grundstücksangelegenheit |
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BV-2021/1410 |
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N 4 |
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Anfragen der Gemeindevertreter |
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NZ-2021/1428 |
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N 5 |
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Verschiedenes |
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NZ-2021/1429 |
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N 6 |
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Schließung der Sitzung |
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