Volltextsuche

Sie sind hier: Politik & Verwaltung / Ratsinformationssystem

Ratsinformationssystem

Tagesordnung - öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde  

Bezeichnung: öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde
Datum: Mo, 15.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:21
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
Anlagen:
Einl GVS 2021-11-15
Investitionsprojekte GV 2021-11-15
Umweltbericht GV 2021-11-15
Fragenkatalog FrFormazin OU B158n GV 2021-10-18
Antwort_Fragenkatalog_Gemeinde Ahrensfelde_OU B158n 2021-11-15

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit   NZ-2021/1420  
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung  
BV-2021/1421  
Ö 4  
Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung vom 18.10.2021  
Enthält Anlagen
BV-2021/1422  
Ö 5     Bericht des Bürgermeisters   NZ-2021/1425  
Ö 6     Einwohnerfragestunde   NZ-2021/1426  
Ö 7  
Beschluss über Eckpunkte zur städtebaulichen Entwicklung der Flurstücke 296, 297, 2220 (teilweise), 2221, 2222 (teilweise), 2223 (teilweise), 2852, 2853, 2854, 2856 (teilweise) der Flur 2 in der Gemarkung Ahrensfelde
Enthält Anlagen
BV-2021/1413  
Ö 8  
Städtebaulicher Vorvertrag zum Bebauungsplan "Wohnen und Leben am Kaufpark", OT Eiche (1. Teil-Änderung Bebauungsplan Nr. 1 "Landsberger Chaussee - Eiche Süd")
Enthält Anlagen
BV-2021/1263  
Ö 9  
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Wohnen und Leben am Kaufpark", OT Eiche (1. Teil-Änderung Bebauungsplan Nr. 1 "Landsberger Chaussee - Eiche Süd")
Enthält Anlagen
BV-2021/1245  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussantrag:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen und Leben am Kaufpark im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Mit der Überplanung einer Teilfläche soll der Bebauungsplan Nr. 1 „Landsberger Chaussee – Eiche Süd“ geändert werden.

Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Nachverdichtung und Errichtung einer gestaffelten Nutzungsmischung aus verträglichen Gewerbe- und Wohnnutzungen auf der bestehenden Parkplatzfläche entlang der Landsberger Chaussee.

 

Das Plangebiet befindet sich an der südlichen Grenze des Ortsteiles Eiche entlang der Landsberger Chaussee auf dem Grundstück des Kaufparks Eiche. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,65 ha und betrifft das Flurstück 237 (teilweise) der Flur 3, Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt:

 

-          im Norden durch den Kaufpark Eiche und Parkplatzflächen,

-          im Osten durch Erschließungsstraßen und Grünflächen

-          im Süden durch die Landsberger Chaussee (L33).

-          im Westen durch gewerbliche Nutzungen und Erschließungsstraßen

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

   
    13.10.2021 - Ortsbeirat Eiche
    Ö 9 - geändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2021/1245   
   

Beschlussantrag:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen und Leben am Kaufpark im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Mit der Überplanung einer Teilfläche soll der Bebauungsplan Nr. 1 „Landsberger Chaussee – Eiche Süd“ geändert werden.

Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Nachverdichtung und Errichtung einer gestaffelten Nutzungsmischung aus verträglichen Gewerbe- und Wohnnutzungen auf der bestehenden Parkplatzfläche entlang der Landsberger Chaussee.

 

Das Plangebiet befindet sich an der südlichen Grenze des Ortsteiles Eiche entlang der Landsberger Chaussee auf dem Grundstück des Kaufparks Eiche. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,65 ha und betrifft das Flurstück 237 (teilweise) der Flur 3, Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt:

 

-          im Norden durch den Kaufpark Eiche und Parkplatzflächen,

-          im Osten durch Erschließungsstraßen und Grünflächen

-          im Süden durch die Landsberger Chaussee (L33).

-          im Westen durch gewerbliche Nutzungen und Erschließungsstraßen

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

5

5

0

0

0

 

 

   
    09.11.2021 - Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur
    Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2021/1245   
   

Beschlussantrag:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen und Leben am Kaufpark im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Mit der Überplanung einer Teilfläche soll der Bebauungsplan Nr. 1 „Landsberger Chaussee – Eiche Süd“ geändert werden.

Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Nachverdichtung und Errichtung einer gestaffelten Nutzungsmischung aus verträglichen Gewerbe- und Wohnnutzungen auf der bestehenden Parkplatzfläche entlang der Landsberger Chaussee.

 

Das Plangebiet befindet sich an der südlichen Grenze des Ortsteiles Eiche entlang der Landsberger Chaussee auf dem Grundstück des Kaufparks Eiche. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,65 ha und betrifft das Flurstück 237 (teilweise) der Flur 3, Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt:

 

-          im Norden durch den Kaufpark Eiche und Parkplatzflächen,

-          im Osten durch Erschließungsstraßen und Grünflächen

-          im Süden durch die Landsberger Chaussee (L33).

-          im Westen durch gewerbliche Nutzungen und Erschließungsstraßen

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

6

6

0

0

0

 

 

   
    15.11.2021 - Gemeindevertretung Ahrensfelde
    Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2021/1245   
   

Beschlussantrag:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen und Leben am Kaufpark im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Mit der Überplanung einer Teilfläche soll der Bebauungsplan Nr. 1 „Landsberger Chaussee – Eiche Süd“ geändert werden.

Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Nachverdichtung und Errichtung einer gestaffelten Nutzungsmischung aus verträglichen Gewerbe- und Wohnnutzungen auf der bestehenden Parkplatzfläche entlang der Landsberger Chaussee.

 

Das Plangebiet befindet sich an der südlichen Grenze des Ortsteiles Eiche entlang der Landsberger Chaussee auf dem Grundstück des Kaufparks Eiche. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,65 ha und betrifft das Flurstück 237 (teilweise) der Flur 3, Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt:

 

-          im Norden durch den Kaufpark Eiche und Parkplatzflächen,

-          im Osten durch Erschließungsstraßen und Grünflächen

-          im Süden durch die Landsberger Chaussee (L33).

-          im Westen durch gewerbliche Nutzungen und Erschließungsstraßen

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

18

16

0

2

0

 

 

Ö 10  
Beschluss zur Satzung über die Gebührenerhebung und den Kostenersatz für Einsätze und Leistungen der Feuerwehr der Gemeinde Ahrensfelde (Feuerwehrsatzung FWS)  
Enthält Anlagen
BV-2021/1354  
Ö 11     Sitzungstermine für das Jahr 2022   NZ-2021/1378  
Ö 12     Anfragen der Gemeindevertreter   NZ-2021/1427  
Ö 13  
Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung      
N 1     Information über die Verhandlungen in einer Grundstücksangelegenheit    
N 2     Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung vom 18.10.2021   BV-2021/1424  
N 3     Beschluss zu einer Grundstücksangelegenheit   BV-2021/1410  
N 4     Anfragen der Gemeindevertreter   NZ-2021/1428  
N 5     Verschiedenes   NZ-2021/1429  
N 6     Schließung der Sitzung    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Einl GVS 2021-11-15 (389 KB)    
Anlage 2 2 Investitionsprojekte GV 2021-11-15 (275 KB)    
Anlage 3 3 Umweltbericht GV 2021-11-15 (267 KB)    
Anlage 5 4 Fragenkatalog FrFormazin OU B158n GV 2021-10-18 (1055 KB)    
Anlage 4 5 Antwort_Fragenkatalog_Gemeinde Ahrensfelde_OU B158n 2021-11-15 (284 KB)