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Tagesordnung - öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde  

Bezeichnung: öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde
Datum: Mo, 21.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:05 - 20:10
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
Anlagen:
Einladung_GV am 21.12.2020

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit     NZ-2020/614  
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung  
BV-2020/615  
Ö 4  
Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung vom 16.11.2020  
Enthält Anlagen
BV-2020/616  
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters     NZ-2020/617  
Ö 6  
Einwohnerfragestunde     NZ-2020/618  
Ö 7  
Beschluss zur Haushaltssatzung und zum produktorientierten Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 der Gemeinde Ahrensfelde  
Enthält Anlagen
BV-2020/601  
Ö 8  
Beschluss zur Anwendung von Corona-Stundungsregeln für die Gewerbesteuer  
BV-2020/600  
Ö 9  
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Nahversorgung", OT Blumberg  
Enthält Anlagen
BV-2020/350  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,

 

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nahversorgung“ im

    Regelverfahren mit Umweltprüfung. Mit dieser Planung soll primär Baurecht für die        
    Entwicklung eines großflächigen Einzelhandelsmarktes geschaffen werden.

 

    Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 3 ha und betrifft das Flurstück 32 der Flur 19,   

    Gemarkung Blumberg.

 

    Das Plangebiet befindet sich nördlich des Ortskerns zwischen der B 158 und den   

    Bahngleisen. Es wird wie folgt begrenzt:

    - im Norden durch die Bahntrasse Berlin-Werneuchen,

    - im Osten durch die Elisenauer Straße (L 31),

    - im Süden durch die Freienwalder Chaussee (B 158),

    - im Westen durch die Straße „Am Bahnhof“ und das Flurstück 31

 

    Die ungefähre Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet.
    Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

    Aufgrund des Planfeststellungverfahren B 158/L 31 Ortsdurchfahrt Blumberg,  

    Umgestaltung Knotenpunkt“ wird die südliche und westliche Grenze des Geltungs-

    bereichs im Laufe des Verfahrens arrondiert.

 

    Die Anpassung an den Flächennutzungsplan ist erforderlich.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu

    machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

    durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange

    und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

   
    18.08.2020 - Ortsbeirat Blumberg
    Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2020/350   
   

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,

 

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nahversorgung“ im

    Regelverfahren mit Umweltprüfung. Mit dieser Planung soll primär Baurecht für die        
    Entwicklung eines großflächigen Einzelhandelsmarktes geschaffen werden.

 

    Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 3 ha und betrifft das Flurstück 32 der Flur 19,   

    Gemarkung Blumberg.

 

    Das Plangebiet befindet sich nördlich des Ortskerns zwischen der B 158 und den   

    Bahngleisen. Es wird wie folgt begrenzt:

    - im Norden durch die Bahntrasse Berlin-Werneuchen,

    - im Osten durch die Elisenauer Straße (L 31),

    - im Süden durch die Freienwalder Chaussee (B 158),

    - im Westen durch die Straße „Am Bahnhof“ und das Flurstück 31

 

    Die ungefähre Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet.
    Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

    Aufgrund des Planfeststellungverfahren B 158/L 31 Ortsdurchfahrt Blumberg,  

    Umgestaltung Knotenpunkt“ wird die südliche und westliche Grenze des Geltungs-

    bereichs im Laufe des Verfahrens arrondiert.

 

    Die Anpassung an den Flächennutzungsplan ist erforderlich.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu

    machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

    durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange

    und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

 

 

 

 

 

 

 

   
    08.09.2020 - Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur
    Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2020/350   
   

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,

 

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nahversorgung“ im

    Regelverfahren mit Umweltprüfung. Mit dieser Planung soll primär Baurecht für die        
    Entwicklung eines großflächigen Einzelhandelsmarktes geschaffen werden.

 

    Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 3 ha und betrifft das Flurstück 32 der Flur 19,   

    Gemarkung Blumberg.

 

    Das Plangebiet befindet sich nördlich des Ortskerns zwischen der B 158 und den   

    Bahngleisen. Es wird wie folgt begrenzt:

    - im Norden durch die Bahntrasse Berlin-Werneuchen,

    - im Osten durch die Elisenauer Straße (L 31),

    - im Süden durch die Freienwalder Chaussee (B 158),

    - im Westen durch die Straße „Am Bahnhof“ und das Flurstück 31

 

    Die ungefähre Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet.
    Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

    Aufgrund des Planfeststellungverfahren B 158/L 31 Ortsdurchfahrt Blumberg,  

    Umgestaltung Knotenpunkt“ wird die südliche und westliche Grenze des Geltungs-

    bereichs im Laufe des Verfahrens arrondiert.

 

    Die Anpassung an den Flächennutzungsplan ist erforderlich.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu

    machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

    durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange

    und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

7

7

0

0

0

 

 

   
    19.10.2020 - Gemeindevertretung Ahrensfelde
    Ö 10 - zurückgestellt BESCHLUSS: BV-2020/350   
   

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,

 

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nahversorgung“ im

    Regelverfahren mit Umweltprüfung. Mit dieser Planung soll primär Baurecht für die        
    Entwicklung eines großflächigen Einzelhandelsmarktes geschaffen werden.

 

    Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 3 ha und betrifft das Flurstück 32 der Flur 19,   

    Gemarkung Blumberg.

 

    Das Plangebiet befindet sich nördlich des Ortskerns zwischen der B 158 und den   

    Bahngleisen. Es wird wie folgt begrenzt:

    - im Norden durch die Bahntrasse Berlin-Werneuchen,

    - im Osten durch die Elisenauer Straße (L 31),

    - im Süden durch die Freienwalder Chaussee (B 158),

    - im Westen durch die Straße „Am Bahnhof“ und das Flurstück 31

 

    Die ungefähre Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet.
    Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

    Aufgrund des Planfeststellungverfahren B 158/L 31 Ortsdurchfahrt Blumberg,  

    Umgestaltung Knotenpunkt“ wird die südliche und westliche Grenze des Geltungs-

    bereichs im Laufe des Verfahrens arrondiert.

 

    Die Anpassung an den Flächennutzungsplan ist erforderlich.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu

    machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

    durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange

    und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

 

 

 

 

 

 

 

   
    21.12.2020 - Gemeindevertretung Ahrensfelde
    Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2020/350   
   

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,

 

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nahversorgung“ im

    Regelverfahren mit Umweltprüfung. Mit dieser Planung soll primär Baurecht für die        
    Entwicklung eines großflächigen Einzelhandelsmarktes geschaffen werden.

 

    Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 3 ha und betrifft das Flurstück 32 der Flur 19,   

    Gemarkung Blumberg.

 

    Das Plangebiet befindet sich nördlich des Ortskerns zwischen der B 158 und den   

    Bahngleisen. Es wird wie folgt begrenzt:

    - im Norden durch die Bahntrasse Berlin-Werneuchen,

    - im Osten durch die Elisenauer Straße (L 31),

    - im Süden durch die Freienwalder Chaussee (B 158),

    - im Westen durch die Straße „Am Bahnhof“ und das Flurstück 31

 

    Die ungefähre Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet.
    Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

    Aufgrund des Planfeststellungverfahren B 158/L 31 Ortsdurchfahrt Blumberg,  

    Umgestaltung Knotenpunkt“ wird die südliche und westliche Grenze des Geltungs-

    bereichs im Laufe des Verfahrens arrondiert.

 

    Die Anpassung an den Flächennutzungsplan ist erforderlich.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu

    machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

    durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange

    und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

19

18

0

1

0

 

 

Ö 10  
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Koordinierung des Medienverbundes Barnim  
Enthält Anlagen
BV-2020/585  
Ö 11  
Wahl einer Schiedsperson/stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk der Gemeinde Ahrensfelde  
IV-2020/627  
Ö 11.1  
Bildung eines Wahlausschusses zur Wahl einer Schiedsperson/stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk der Gemeinde Ahrensfelde  
BV-2020/633  
Ö 11.2  
Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk der Gemeinde Ahrensfelde  
BV-2020/634  
Ö 11.3  
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk der Gemeinde Ahrensfelde  
BV-2020/635  
Ö 12  
Antrag der Fraktionen Freie Wählergemeinschaft/Bürgerverein Eiche vom 22.11.2020 - Erarbeitung eines Konzeptes über ausreichend Landeflächen für Rettungshubschrauber im Rahmen zukünftiger Bebauungsvorhaben (Einreicher: Freie Wählergemeinschaft/Bürgerverein Eiche Eingereicht am: 22.11.2020)
Enthält Anlagen
FV-2020/347  
Ö 13  
Antrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen vom 27.08.2020 zu Vorgaben in neuen Bebauungsplänen zur Straßengestaltung (Einreicher: Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen Eingereicht am: 02.09.2020)
Enthält Anlagen
FV-2020/382  
Ö 14  
Antrag der Fraktion Bürgerverein Eiche e.V. vom 16.11.2020 - Erweiterung der Kinderspielplatzsatzung (KSpS) der Gemeinde Ahrensfelde auf den Ortsteil Mehrow (Einreicher: Bürgerverein Eiche e.V. Eingereicht am: 16.11.2020)  
Enthält Anlagen
FV-2020/587  
Ö 15  
Antrag der Fraktion Bürgerverein Eiche e.V. vom 16.11.2020 - Anbringen von Fahrbahnabtrennungsmarkierungen im Ortsteil Mehrow (Einreicher: Bürgerverein Eiche e.V. Eingereicht am: 16.11.2020)  
Enthält Anlagen
FV-2020/588  
Ö 16  
Antrag der Fraktion Die Ahrensfelder Unabhängigen/BVB/Freie Wähler vom 01.12.2020 - Vorstellung der Kindertagesstätten- und Schulplanung 2022 bis 2027 (Einreicher: Die Ahrensfelder Unabhängigen/BVB/Freie Wähler Eingereicht am: 01.12.2020)  
Enthält Anlagen
FV-2020/619  
Ö 17  
Antrag der Fraktion Die Ahrensfelder Unabhängigen/BVB/Freie Wähler vom 01.12.2020 - Sachstandsvorstellung Achsenentwicklungskonzept (Einreicher: Die Ahrensfelder Unabhängigen/BVB/Freie Wähler Eingereicht am: 01.12.2020)  
Enthält Anlagen
FV-2020/620  
Ö 18  
Anfragen der Gemeindevertreter     NZ-2020/621  
Ö 19  
Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung      
N 1     Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung vom 16.11.2020   BV-2020/622  
N 2     Beschluss zur Rechtsmitteleinlegung gegen Windkraftanlage (LinRep 9) im Windeignungsgebiet Lindenberg   BV-2020/625  
N 3     Anfragen der Gemeindevertreter   NZ-2020/623  
N 4     Verschiedenes   NZ-2020/624  
N 5     Schließung der Sitzung    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Einladung_GV am 21.12.2020 (325 KB)