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Tagesordnung - öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde  

Bezeichnung: öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde
Datum: Mo, 16.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:03 - 22:17
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
Anlagen:
Einldg._GV_2023-01-16
Bauprojekte GV 2023-01-16
Umweltbericht GV 2023-01-16
PlangKo Radwege GV 2023-01-16
Antr AU TOP 3u9 GV 2023-01-16

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit   NZ-2023/2390  
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung  
BV-2023/2391  
Ö 4  
Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung vom 19.12.2022  
BV-2023/2392  
Ö 5     Bericht des Bürgermeisters   NZ-2023/2393  
Ö 6     Einwohnerfragestunde   NZ-2023/2394  
Ö 7  
Behandlung der Bürgerpetition von Herrn Klaus Hübner vom 04.12.2022 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Feuerwerksverbot im Gemeindegebiet Ahrensfelde (Einreicher: Herr Klaus Hübner Eingereicht am: 05.12.2022)  
Enthält Anlagen
PE-2022/2369  
Ö 8  
2. Offenlagebeschluss - Entwurf Bebauungsplan "Wohnen am Mühlenberg", OT Eiche  
Enthält Anlagen
BV-2022/1848  
Ö 9  
Städtebaulicher Vorvertrag zum Bebauungsplan "Ulmenallee", Ortsteil Ahrensfelde  
Enthält Anlagen
BV-2022/2365  
Ö 10  
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Ulmenallee", Ortsteil Ahrensfelde  
Enthält Anlagen
BV-2022/2367  
Ö 11  
Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde  
Enthält Anlagen
BV-2022/2368  
Ö 12  
Städtebaulicher Vorvertrag zum Bebauungsplan „Gymnasium und Turnhalle Ahrensfelde“, Ortsteil Ahrensfelde  
Enthält Anlagen
BV-2022/2364  
Ö 13  
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Gymnasium und Turnhalle Ahrensfelde", Ortsteil Ahrensfelde  
Enthält Anlagen
BV-2022/2366  
    VORLAGE
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Beschlussantrag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gymnasium und Turnhalle Ahrensfelde“, Ortsteil Ahrensfelde im Regelverfahren mit Umweltprüfung.

 

Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Gymnasiums und einer Turnhalle im Ortsteil Ahrensfelde.

 

Das Plangebiet ist in zwei räumlich getrennte Geltungsbereiche aufgeteilt. Der Geltungsbereich auf dem das Gymnasium errichtet werden soll, befindet sich nordwestlich der Ulmenallee und südöstlich entlang der Lindenberger Straße, umfasst eine Fläche von ca. 3 ha und betrifft das Flurstück 2221 (teilweise) der Flur 2, Gemarkung Ahrensfelde.

Der Geltungsbereich auf dem die Turnhalle errichtet werden soll, befindet sich südlich der Fichtestraße, nördlich des Sportplatzes Ahrensfelde, wird westlich durch die Gemeindegrenze zu Berlin und östlich durch Wohnbebauung – Wohnpark Goethestraße – begrenzt und betrifft die Flurstücke 211, 213-218, 219/1, 221-227, 2265 und 2266 der Flur 2 in der Gemarkung Ahrensfelde.

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 

   
    10.01.2023 - Ortsbeirat Ahrensfelde
    Ö 11 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2022/2366   
   

Beschlussantrag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gymnasium und Turnhalle Ahrensfelde“, Ortsteil Ahrensfelde im Regelverfahren mit Umweltprüfung.

 

Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Gymnasiums und einer Turnhalle im Ortsteil Ahrensfelde.

 

Das Plangebiet ist in zwei räumlich getrennte Geltungsbereiche aufgeteilt. Der Geltungsbereich auf dem das Gymnasium errichtet werden soll, befindet sich nordwestlich der Ulmenallee und südöstlich entlang der Lindenberger Straße, umfasst eine Fläche von
ca. 3 ha und betrifft das Flurstück 2221 (teilweise) der Flur 2, Gemarkung Ahrensfelde.

Der Geltungsbereich auf dem die Turnhalle errichtet werden soll, befindet sich südlich der Fichtestraße, nördlich des Sportplatzes Ahrensfelde, wird westlich durch die Gemeindegrenze zu Berlin und östlich durch Wohnbebauung – Wohnpark Goethestraße – begrenzt und betrifft die Flurstücke 211, 213-218, 219/1, 221-227, 2265 und 2266 der Flur 2 in der Gemarkung Ahrensfelde.

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

7

7

0

0

0

 

 

   
    12.01.2023 - Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur
    Ö 12 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2022/2366   
   

Beschlussantrag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gymnasium und Turnhalle Ahrensfelde“, Ortsteil Ahrensfelde im Regelverfahren mit Umweltprüfung.

 

Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Gymnasiums und einer Turnhalle im Ortsteil Ahrensfelde.

Das Plangebiet ist in zwei räumlich getrennte Geltungsbereiche aufgeteilt. Der Geltungsbereich auf dem das Gymnasium errichtet werden soll, befindet sich nordwestlich der Ulmenallee und südöstlich entlang der Lindenberger Straße, umfasst eine Fläche von ca.

3 ha und betrifft das Flurstück 2221 (teilweise) der Flur 2, Gemarkung Ahrensfelde.

Der Geltungsbereich auf dem die Turnhalle errichtet werden soll, befindet sich südlich der Fichtestraße, nördlich des Sportplatzes Ahrensfelde, wird westlich durch die Gemeindegrenze zu Berlin und östlich durch Wohnbebauung – Wohnpark Goethestraße – begrenzt und betrifft die Flurstücke 211, 213-218, 219/1, 221-227, 2265 und 2266 der Flur 2 in der Gemarkung Ahrensfelde.

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

6

6

0

0

0

 

 

   
    16.01.2023 - Gemeindevertretung Ahrensfelde
    Ö 13 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2022/2366   
   

Beschlussantrag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gymnasium und Turnhalle Ahrensfelde“, Ortsteil Ahrensfelde im Regelverfahren mit Umweltprüfung.

 

Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Gymnasiums und einer Turnhalle im Ortsteil Ahrensfelde.

 

Das Plangebiet ist in zwei räumlich getrennte Geltungsbereiche aufgeteilt. Der Geltungsbereich auf dem das Gymnasium errichtet werden soll, befindet sich nordwestlich der Ulmenallee und südöstlich entlang der Lindenberger Straße, umfasst eine Fläche von ca. 3 ha und betrifft das Flurstück 2221 (teilweise) der Flur 2, Gemarkung Ahrensfelde.

Der Geltungsbereich auf dem die Turnhalle errichtet werden soll, befindet sich südlich der Fichtestraße, nördlich des Sportplatzes Ahrensfelde, wird westlich durch die Gemeindegrenze zu Berlin und östlich durch Wohnbebauung – Wohnpark Goethestraße – begrenzt und betrifft die Flurstücke 211, 213-218, 219/1, 221-227, 2265 und 2266 der Flur 2 in der Gemarkung Ahrensfelde.

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

19

16

1

2

0

 

 

Ö 14  
Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde  
Enthält Anlagen
BV-2023/2379  
Ö 15  
Beschluss - Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Ahrensfelde (Ordnungsbehördliche Verordnung Ahrensfelde)
Enthält Anlagen
BV-2022/2208  
Ö 16  
Antrag der Fraktion Ahrensfelder Unabhängigen - BVB / FREIE WÄHLER vom 06.11.2022 - Reaktivierung Feldwege/Wanderwege Ahrensfelde Nord (Einreicher: Die Ahrensfelder Unabhängigen/BVB Freie Wähler Eingereicht am: 07.11.2022)
Enthält Anlagen
FV-2022/2284  
Ö 17     Anfragen der Gemeindevertreter   NZ-2023/2395  
Ö 18  
Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung      
N 1     Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung vom 19.12.2022   BV-2023/2396  
N 2     Anfragen der Gemeindevertreter   NZ-2023/2388  
N 3     Verschiedenes   NZ-2023/2389  
N 4     Schließung der Sitzung    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Einldg._GV_2023-01-16 (144 KB)    
Anlage 2 2 Bauprojekte GV 2023-01-16 (20 KB)    
Anlage 3 3 Umweltbericht GV 2023-01-16 (21 KB)    
Anlage 4 4 PlangKo Radwege GV 2023-01-16 (380 KB)    
Anlage 5 5 Antr AU TOP 3u9 GV 2023-01-16 (1259 KB)