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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
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NZ-2023/2390 |
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Ö 3 |
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Feststellung der Tagesordnung |
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BV-2023/2391 |
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Ö 4 |
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Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung vom 19.12.2022 |
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BV-2023/2392 |
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Ö 5 |
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Bericht des Bürgermeisters |
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NZ-2023/2393 |
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Ö 6 |
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Einwohnerfragestunde |
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NZ-2023/2394 |
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Ö 7 |
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Behandlung der Bürgerpetition von Herrn Klaus Hübner vom 04.12.2022 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Feuerwerksverbot im Gemeindegebiet Ahrensfelde (Einreicher: Herr Klaus Hübner
Eingereicht am: 05.12.2022) |
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PE-2022/2369 |
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Ö 8 |
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2. Offenlagebeschluss - Entwurf Bebauungsplan "Wohnen am Mühlenberg", OT Eiche |
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BV-2022/1848 |
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Ö 9 |
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Städtebaulicher Vorvertrag zum Bebauungsplan "Ulmenallee", Ortsteil Ahrensfelde |
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BV-2022/2365 |
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Ö 10 |
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Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Ulmenallee", Ortsteil Ahrensfelde |
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BV-2022/2367 |
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Ö 11 |
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Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde |
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BV-2022/2368 |
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Ö 12 |
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Städtebaulicher Vorvertrag zum Bebauungsplan „Gymnasium und Turnhalle Ahrensfelde“, Ortsteil Ahrensfelde |
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BV-2022/2364 |
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Ö 13 |
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Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Gymnasium und Turnhalle Ahrensfelde", Ortsteil Ahrensfelde |
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BV-2022/2366 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2 Beschlussantrag: - Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gymnasium und Turnhalle Ahrensfelde“, Ortsteil Ahrensfelde im Regelverfahren mit Umweltprüfung.
Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Gymnasiums und einer Turnhalle im Ortsteil Ahrensfelde. Das Plangebiet ist in zwei räumlich getrennte Geltungsbereiche aufgeteilt. Der Geltungsbereich auf dem das Gymnasium errichtet werden soll, befindet sich nordwestlich der Ulmenallee und südöstlich entlang der Lindenberger Straße, umfasst eine Fläche von ca. 3 ha und betrifft das Flurstück 2221 (teilweise) der Flur 2, Gemarkung Ahrensfelde. Der Geltungsbereich auf dem die Turnhalle errichtet werden soll, befindet sich südlich der Fichtestraße, nördlich des Sportplatzes Ahrensfelde, wird westlich durch die Gemeindegrenze zu Berlin und östlich durch Wohnbebauung – Wohnpark Goethestraße – begrenzt und betrifft die Flurstücke 211, 213-218, 219/1, 221-227, 2265 und 2266 der Flur 2 in der Gemarkung Ahrensfelde. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. - Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
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10.01.2023 - Ortsbeirat Ahrensfelde |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2022/2366 |
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Beschlussantrag: - Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gymnasium und Turnhalle Ahrensfelde“, Ortsteil Ahrensfelde im Regelverfahren mit Umweltprüfung.
Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Gymnasiums und einer Turnhalle im Ortsteil Ahrensfelde. Das Plangebiet ist in zwei räumlich getrennte Geltungsbereiche aufgeteilt. Der Geltungsbereich auf dem das Gymnasium errichtet werden soll, befindet sich nordwestlich der Ulmenallee und südöstlich entlang der Lindenberger Straße, umfasst eine Fläche von ca. 3 ha und betrifft das Flurstück 2221 (teilweise) der Flur 2, Gemarkung Ahrensfelde. Der Geltungsbereich auf dem die Turnhalle errichtet werden soll, befindet sich südlich der Fichtestraße, nördlich des Sportplatzes Ahrensfelde, wird westlich durch die Gemeindegrenze zu Berlin und östlich durch Wohnbebauung – Wohnpark Goethestraße – begrenzt und betrifft die Flurstücke 211, 213-218, 219/1, 221-227, 2265 und 2266 der Flur 2 in der Gemarkung Ahrensfelde. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. - Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
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Abstimmungsergebnis | anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen | 7 | 7 | 0 | 0 | 0 |
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12.01.2023 - Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur |
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Ö 12 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2022/2366 |
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Beschlussantrag: - Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gymnasium und Turnhalle Ahrensfelde“, Ortsteil Ahrensfelde im Regelverfahren mit Umweltprüfung.
Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Gymnasiums und einer Turnhalle im Ortsteil Ahrensfelde. Das Plangebiet ist in zwei räumlich getrennte Geltungsbereiche aufgeteilt. Der Geltungsbereich auf dem das Gymnasium errichtet werden soll, befindet sich nordwestlich der Ulmenallee und südöstlich entlang der Lindenberger Straße, umfasst eine Fläche von ca. 3 ha und betrifft das Flurstück 2221 (teilweise) der Flur 2, Gemarkung Ahrensfelde. Der Geltungsbereich auf dem die Turnhalle errichtet werden soll, befindet sich südlich der Fichtestraße, nördlich des Sportplatzes Ahrensfelde, wird westlich durch die Gemeindegrenze zu Berlin und östlich durch Wohnbebauung – Wohnpark Goethestraße – begrenzt und betrifft die Flurstücke 211, 213-218, 219/1, 221-227, 2265 und 2266 der Flur 2 in der Gemarkung Ahrensfelde. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. - Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
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Abstimmungsergebnis | anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen | 6 | 6 | 0 | 0 | 0 |
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16.01.2023 - Gemeindevertretung Ahrensfelde |
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Ö 13 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: BV-2022/2366 |
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Beschlussantrag: - Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gymnasium und Turnhalle Ahrensfelde“, Ortsteil Ahrensfelde im Regelverfahren mit Umweltprüfung.
Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Gymnasiums und einer Turnhalle im Ortsteil Ahrensfelde. Das Plangebiet ist in zwei räumlich getrennte Geltungsbereiche aufgeteilt. Der Geltungsbereich auf dem das Gymnasium errichtet werden soll, befindet sich nordwestlich der Ulmenallee und südöstlich entlang der Lindenberger Straße, umfasst eine Fläche von ca. 3 ha und betrifft das Flurstück 2221 (teilweise) der Flur 2, Gemarkung Ahrensfelde. Der Geltungsbereich auf dem die Turnhalle errichtet werden soll, befindet sich südlich der Fichtestraße, nördlich des Sportplatzes Ahrensfelde, wird westlich durch die Gemeindegrenze zu Berlin und östlich durch Wohnbebauung – Wohnpark Goethestraße – begrenzt und betrifft die Flurstücke 211, 213-218, 219/1, 221-227, 2265 und 2266 der Flur 2 in der Gemarkung Ahrensfelde. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. - Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
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Abstimmungsergebnis | anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen | 19 | 16 | 1 | 2 | 0 |
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Ö 14 |
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Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde |
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BV-2023/2379 |
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Ö 15 |
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Beschluss - Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Ahrensfelde (Ordnungsbehördliche Verordnung Ahrensfelde) |
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BV-2022/2208 |
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Ö 16 |
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Antrag der Fraktion Ahrensfelder Unabhängigen - BVB / FREIE WÄHLER vom 06.11.2022 - Reaktivierung Feldwege/Wanderwege Ahrensfelde Nord (Einreicher: Die Ahrensfelder Unabhängigen/BVB Freie Wähler
Eingereicht am: 07.11.2022) |
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FV-2022/2284 |
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Ö 17 |
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Anfragen der Gemeindevertreter |
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NZ-2023/2395 |
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Ö 18 |
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Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung |
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N 1 |
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Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung vom 19.12.2022 |
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BV-2023/2396 |
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N 2 |
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Anfragen der Gemeindevertreter |
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NZ-2023/2388 |
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N 3 |
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Verschiedenes |
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NZ-2023/2389 |
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N 4 |
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Schließung der Sitzung |
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