Die Gemeindevertretung stellt fest, dass der Wohnungsmarkt in der Gemeinde weiterhin als angespannt zu betrachten ist. Eine bedarfsdeckende Versorgung der Bevölkerung mit preiswertem Mietwohnraum wird dadurch erheblich erschwert.
Die Gemeindevertretung fordert deshalb die Landesregierung auf, die derzeit geltenden Maßnahmen zur Mietpreisbremse – namentlich die Mietpreisbegrenzungsverordnung sowie die Kappungsgrenzenverordnung – über den 31.12.2020 hinaus zu verlängern.
3.Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss dem Ministerpräsidenten des Lan- des Brandenburg und dem Minister für Infrastruktur und Landesplanung umgehend zu übermitteln.