Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, dass die Gemeinde Ahrensfelde auf die Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und dem Hort der Gemeinde Ahrensfelde für den Monat März wie folgt verzichtet:
1. Wird die vertraglich vereinbarte Betreuungsleistung im gesamten Kalendermonat März
gar nicht in Anspruch genommen, so wird auf die Beitragserhebung vollständig verzichtet.
2. Wird die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit im gesamten Kalendermonat März nur
bis zu 50 % in Anspruch genommen, so wird auf die Beitragserhebung hälftig verzichtet.
3. Wird die vertraglich vereinbarte Betreuungsleistung im gesamten Kalendermonat März
gar nicht in Anspruch genommen, so wird auf die Erhebung des Essengeldes vollständig
verzichtet.
4. Wird die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit im gesamten Kalendermonat März nur
bis zu 50 % in Anspruch genommen, so wird auf die Erhebung des Essengeldes hälftig
verzichtet.